FeedDevex (lat.)
VerkehrBrockhaus 1882

Devex (lat.), abwärts eneigt, abschüssig; Dedexität, Abschüssigkeit, Abhang. eviation (frz.) bedeutet wörtlich ein Abweichen vom Wege. Im Seerecht versteht man darunter jede vom S iffer willkürlich hervorgerufene Underung der normalen Reiseroute. Eine D. liegt also nicht vor, wenn das Schiff durch Sturm oder Strömung vom Kurs abgedrängt, verschlagen wurde. Der Schiffer kann zur D. berechtigt, ja verpflichtet sein, wenn das Interesse des Schiffs, der Ladung oder der Mannschaft es gebietet, z. B. um Wasser oder Proviant einzunehmen, um das Schiff zu reparieren, um feindlichen Kriegsschiffen oder Seeräubern zu entgehen, um bei drohendem Unwetter einen Nothafen zu erreichen u. dgl.; auch ein Gebot der Humanität (Rettung Schiffbrüchiger) kann D. gerechtfertigt erscheinen lassen. Liegt dagegen keiner von diesen Gründen vor, so ist die D. eine widerrechtliche, und Schiffer wie Reeder werden denjenigen, welche dadurch einen Schaden erlitten haben, zum Ersatze desselben verpflichtet: so den Ladungsinteressenten und Passagieren, insbesondere aber dem Bodmereigläubiger (s. Bodmerei) wegen D. von der verilagemäßig festgesetzten sog. Bodmereireise. Hat der Reeder die D. angeordnet, so verliert er sogar sein Benefiz der beschränkten Haftung und wird unbeschränkt haftbar, d. h. mit seinem ganzen Vermögen nicht bloß mit seiner Fortune de mer (s. Reed erj. Eine besonders wichtige Bedeutung hat endlich die D. noch für das Seeversicherungsrecht; durch dieselbe verletzt der versicherte Schiffseigentümer seine Pflicht, alles zu unterlassen, was geeignet wäre, eine Vergrößerung oder Veränderung der den versicherten Objekten drohenden Gefahr herbeizuführen, und infolge dessen haftet der Assekuradeur nicht, wenn und soweit der schließlich entstandene Schaden durch die D. verursacht wurde. (Vgl. Deutsches Handelsgesetzbuch, Art. 451, 478 fg.; 694, 696; 818.) Nach ausländischen Rechten hebt die widerrechtliche D. sogar jede Schadenersaßpflicht des Assekuradeurs auf.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 5, S. 281Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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