Disparagium (mittellat.), Ehe mit einer nicht ebenbürtigen Person, Mißheirat. „Disparat (lat.), werden nach dem Diertmahe lichen Schema der formalen Logik zwei Merkmale oder Begriffe genannt, welche keine unmittelbaren nom gemeinscharllnh bieten und deshalb unter keinem gemeinschaftlichen Gattungsbegriffe stehen, im Gegensatze zu komparaten egriffen, bei denen dieses der Fall ist. So z. B. begegnen sich Gelb und Grün als miteinander vergleichbar oder komparat im Begriffe der Farbe, Quinte und Quarte als vergleichbar im Begriffe des Tonintervalls, während bei disparaten Begriffen kein solcher Zusammenhang ist, wie bei Gelb und Quinte, oder Gelb und Lang u. dgl. Doch ist dies Verhältnis formell unbestimmt, da es eine willkürliche Abgrenzung der Merkmalgruppen voraussetzt. Disarate Urteile sind solche, deren Subjekte disparate Begriffe sind. Disparate Aufgaben sind die, deren Lösungen nicht unter dieselbe Methode fallen, z. B. Aufgaben der Politik und der Geometrie.