FeedDistretti
Recht & StaatBrockhaus 1882

Distretti militari heißen in Italien die den deutschen Bezirkskommandos ihrer Thätigkeit nach entsprechenden Militär-Territorialbehörden, welchen die Leitung des Ersatzgeschäfts und der Mobilmachung, sowie die Aufstellung der Kriegsformationen der Mobilmiliz und Territorialmiliz (Landsturm) zufallt. Das Gesetz vom Hort bei 1873 schuf zunächst nur 63 Distretti militari, bei denen 176 Distriktskompagnien (mit Einschluß der Stäbe 1155 Offiziere und 6875 Mann) als Stämme für die Landwehr aufgestellt wurden. Das Gesetz vom 7. Juli 1875 erhöhte die Zahl der Distretti militari auf 88 mit je zwei aktiven Distriktskompagnien, doch erfolgte die Errichtung der neuen Distretti militari nur sehr allmählich (1878 bestanden deren 77). Die Distretti militari waren in drt Rekrutierungszonen gegliedert, aus denen jeer Truppenkörper des stehenden Heeres seinen Ersatz zu annähernd gleichen Teilen bezog, nämlich: Piemont, Lombardei mit Venedig, Mittelitalien, Neapel, Calabrien mit Sicilien. In den Alpenbezirken sind keine Distretti militari vorhanden, da sih die Alpentruppen rein territorial ergänzen. 20 Distretti militari sind Distretti militari principali di mobilitazione und besitzen große Centralmagazine für Armeefuhrwerk und Ausrüstungsstücke der Infanterie und Schützen; 13 derselben liegen an den oberital. Bahnen und liefern das für die Feldarmee, deren Fußtruppen in Friedensstärke nach dem Versammlungsraume im Pothale abrücken, erforderliche Material, die übrigen sieben geben die Feldausrüstung an die zur Küstenverteidigung bestimmten Fußtruppen ab und sind die Distretti militari zu Genua, Lucca, Florenz, Rom, Caserta, Neapel und Palermo. Das Gesetz vom 29. Juni 1882 läßt die Zahl der Distretti militari unverändert, beschränkt jedoch die Zahl der in jedem vorhandenen aktiven Distriktskompagnien, deren gegenwärtig im ganzen Königreiche 98 vorhanden sind, auf 1 bis 2.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 5, S. 401Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

Auf derselben Druckseite 5

Ähnliche Artikel 6

Mehr aus Recht & Staat 6