FeedDithmarschen
GeschichteBrockhaus 1882

Dithmarschen (in ältester Namensform Thiatmaresgaho, d. h. Dietmars Gau), der westlichste Teil des Herzogtums Holstein, zwischen der untern Elbe und der untern Eider (Bewohner fries. Abachörend, Eide preuß. Provinz Schleswig-⸗Holstein gehörend, bildete ursprünglich einen Gau des nordelbing. Sachsen (Rordalbingien) und wurde zugleich mit diesem von Karl d. Gr. unterjocht und am Christentum bekehrt. Anfangs gehörte D. zuammen mit dem südl. Elbufer zum Amtsbezirk der Grafen von Stade (comitatus utriusque ripae). Als die D. 1144 den Grafen Rudolf erschlugen, wurden sie von dem sächs. Herzog Heinrich dem Löwen hart gezüchtigt und erhielten durch diesen einen eigenen Grafen. Nach Heinrichs Sturz uübergab Friedrich I. 1180 die Grafschaft Stade nebst D. an das Erzbistum Bremen; aber die Bevölkerung widerstrebte hartnäckig der neuen Landesherrschaft, und nach wiederholten erfolglosen Aufständen unterwarf sie sich lieber freiwillig dem Bischofe von Schleswig. Bald darauf ward D. dem dän. Reiche, das sich damals bis an die Elbe ausbreitete, einverleibt und blieb bei demselben bis zur Niederlage der Dänen bei Bornhöved (1227). Nunmehr trat D. wieder in das alte Verhältnis zum Erzstift Bremen; jedoch die Abhängigkeit hatte wenig zu bedeuten. Der Sage nach sind einzelne ritterliche Geschlechter gewaltsam vertrieben worden; jedenfalls war bis zum Ende des 13. Jahrh. der Adel ganz verschwunden. So hatte D. sich vollends zu einer Bauernrepublik umgestaltet, deren einzelne Distrikte und Kirchspiele eifersüchtig ihre Selbständigkeit zu wahren strebten; blutige Fehden der Geschlechter untereinander und mit Auswärtigen störten wiederholt den Frieden im Lande, während Seeräuber die Elbmündung unsicher machten. Erst seit der Aufzeichnung des Landrechts (1321 von 48 Richtern entworfen) und der gleichzeitigen Einsetzung eines obersten Gerichtshofs, auf den bald auch die wichtigsten Regierungsgeschäfte übergingen (die sog. 48 Regenten oder Verweser des Landes D.), wandten die innern Zustände sich allmählich zum Bessern. Das Landbuch wurde 1447 abgeändert, 1497 zuerst gedruckt, 1567 verbessert, 1711 zu Glückstadt neu aufgelegt. Inzwischen hatten durch die Eindeichung der Marschen an der Westküste, welche seit dem 12. bis 13. Jahrh. begann und noch in der Gegenwart fortdauert, die Ausdehnung und der Wohlstand D.s immer mehr zugenommen. Schon während des Mittelalters hatten die holstein. Landesherren danach getrachtet, sich D. zu unterwerfen; aber die Eroberungszüge von 1319 und 1404 wurden mit großem Verlust zurückgeschlagen. Dagegen erlangte Christian I., König von Dänemark und Herzog von Schleswig-Holstein, daß Kaiser Friedrich III. 14. Febr. 1474 das Land D. förmlich dem Herzogtum Holstein inkorporierte, was vorläufig zwar keine praktischen Folgen nach sich zog. Erst Christians Söhne und Nachfolger, der dän. König Hans und Herzog Friedrich I. von Gottorp, versuchten wieder die Unterjochung D.s; jedoch ihre Heeresmacht erlitt 17. Febr. 1500 in der unwegsamen Marsch beim Dusend-Düwels-Warf, südlich vom Dorfe Hemmingstedt, eine furchtbare Niederlage; das dän. Reichspanier und eine auck. Diese Beute blieb auf dem Schlachtfelde zurück. Dieser Sieg der Bauern über das fürstl. Heer, welcher daheim und auswärts in Liedern gefeiert wurde, verschaffte dem Bauernfreistaat noch mehr als 50 Jahre äußern Frieden. Aber die Reformation veranlaßte neue Stürme im Innern; zu Heide mußte Heinr. Moller von Zütphen 10. Dez. 1524 als einer der ersten Blutzeugen der evang. Kirche auf dem Scheiterhaufen sterben. Die Kirchspiele und Geschlechter zogen bewaffnet gegen Andersgläubige aus, die Parteien warben Iogar fremde Söldner; doch all—⸗ mählich drang die neue Lehre durch. Endlich vereinigten die damaligen drei Landesherren von Schleswig-Holstein, der dän. König Friedrich II. und die Herzöge Johann und Adolf, sich wieder zu einem gemeinschaftlichen Angriff, und nach mehrern unglücklichen Kämpfen mußte D., doch auf billige Bedingungen, sich unterwersen (20. Juni 155c. Die drei Eroberer teilten sich in die Landschaft; aber nach dem Tode des Herzogs Johann erfolgte 1581 eine neue Teilung in zwei Hälften, welche noch besteht. Süderdithmarschen mit der Hauptstadt Meldorf fiel dem König Friedrich II. zu, Norderdithmarschen mit der Hauptstadt Heide dem Herzog Adolf von Gottorp. Infolge des Tauschtraktats von 1773 ging auch Norderdithmarschen zugleich mit den übrigen gottorpischen Besitzungen an das dän. Königshaus über und durch die Ereignisse von w1864—66 wurde D. dem Königreich Preußen einverleibt. Es bildet jetzt die beiden Kreise Norderdithmarschen (601,5 akm, 1880 mit 37 773 E.) und Süderdithmarschen (746 akm mit 41713 CE.). Mit Bezug auf die Eroberung Dis nahm das schlesw.⸗holstein. (oldenburger) Fürstenhaus dafür als Wappenzeichen einen silbernen geharnischten Reiter mit gezücktem Schwert im roten Felde. Das Landessiegel des vormaligen Freistaates D. zeigte das Bild der Jungfrau Maria mit dem Jesuskinde und des heil. Oswald. Vgl. Nitzsch, „Das alte D.r (Kiel 1862); Kolster, «Geschichte D.s. Nach F. K. Dahlmanns Vorlesungeno (Lpz. 1873); Michelsen, Urkundenbuch zur Geschichte des Landes D.y (Altona 1834), und „Sammlung altdithmarscher Rechtsquelleno (Altona 1842).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 5, S. 402Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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