Döffingen (alt Toffingen), Dorf im württemberg. Neckarkreise, Oberamt Böblingen, an der Schwippe, 6 km im SSo. von Weil der Stadt, mit (1880) 1025 E., welche Weberei und Hopfenbau treiben. D. gehörte den Grafen von Calw, kam an die Pfalzgrafen von Tübingen und mit Böblingen an Württemberg; es ist berühmt durch die siegreiche Schlacht, welche 23. Aug. 1388 Graf Eberhard der Greiner den Städten lieferte, in welcher er seinen Sohn Ulrich verleer. Doge (vom lat. Dux, ital. Duca) hieß die mit Fürstenrang bekleidete oberste Magistratsperson der ühern Republiken Venedig und Genua. In Veneig war 12 Würde uralt. Der Freistaat im nordwestl. Teile des Adriatischen Golfs besaß schon Anfang des 8. Jahrh. D., die von den Bürgern zwar gewählt wurden, aber fast die Rechte eines absoluten Monarchen übten. Gegen Ende des 12. Jahrh. beschränkte eine Staatsreform auch die Dogenwürde. Ein aus den verschiedenen 2½— der Bürger gewählter Großer Rat von 470 Gliedern erhielt die kclemerRas Gewalt. Derselbe ernannte einen Kleinen Rat von 6 Mitgliedern, ohne dessen Zustimmung der D. keinen Akt der Verwaltung ausüben durste. Die Pregadi oder Adeligen, die der D. früher freiwillig zu den Geschäften zog, wurden ebenfalls zu einer festen Verwaltungsbehörde von 60 Mitgliedern erhoben. Nach dieser neuen Verfassung verlor auch das Volk das Recht der Dogenwahl, indem nun 24 erwählte Glieder des Großen Rats aus sich 12 Personen wählten, welche die Dogenwahl erle O. Sebastian Ziani wurde 1177 als der erste D. nach dieser neuen Verfassung gewählt. Die Weise, wie .1 die Vermählungsfeierlichkeit mit dem Meere vollzog, wurde für immer maßgebend. Wesentlich wurde 1179 die Gewalt des D. durch Einsetzung des Gerichts der Vierziger, das nun allein die höchste Gerichtsinstanz bildete, beschränkt; auch setzte man eine Behörde von drei Advogadori ein, die in Sachen des Fiskus und bei Amtsbesetzungen entschied. Während der Regierung Jacopo Tiepolos (1229—49) verkürzte man die Macht des D. weiter durch eine selbständige Polizeibehörde; auch errichtete man das Totengericht, das nach dem Ableben des D. seine Regierung und sein Privatleben untersuchen mußte, und zu dem der Große Rat die Richter, fünf Korrektoren und drei Inquisitoren ernannte. Um jeden Familieneinfluß abzuschneiden, führte 1268 der Große Rat für die Dogenwahl ein seltsames Wahlverfahren ein, das mit einiger Veränderung bis ans Ende der Republik in Gebrauch blieb. Hiernach ward erst nach mehrmaliger, aus geheimer Abstimmung hervorgegangener Wahl von Komitees die Dogenwahl vollzogen. Trotz der fortwährenden Beschränkungen ihres Wirkungskreises besaßen die D. damals immer . mächtigen Einfluß, wenn sie den Parteihader zwi Giet Adel und Bürgertum, die Zerwürfnisse der verschiedenen Behörden und ihre Stellung als Oberfeldherren klug benutzten. Erst gegen Ende des 13. Jahrh. und nach dem völligen Überwiegen der Aristokratie infolge der 1296 erfolgten sog. Schließung des Großen Rats, welche die gesetzgebende und richterliche Gewalt auf eine bestimmte Zahl bevorzugter Geschlechter beschränkte, ward durch den herrschenden Adel und den D. selbst, aus Furcht vor dem Übergewichte einzelner Geschlechter und Persönlichkeiten, aus dem D. ein bloßer Repräsentant der Staatseinheit. So wurde 1268 dem D. ein unabhängiger, aus dem Bürgerstande gewählter Großkanzler beigeordnet und 1310 der Rat der Zehn eingesetzt, der ohne Verantwortlichkeit über allen Gewalten stand und auch dem D. das Urteil echen konnte. Überdies hatte der Große Rat den „allmählich in seinem öffentlichen und privaten Leben mit engsten Schranken umgeben. So durfte er nur ital. Fürsten seine Erhebung melden, alle Schreiben des Papstes und der ½ nicht selbst öffnen, die Stadt nicht verlassen, keine auswärtigen Güter besitzen, seine Kinder nicht in auswärtige Häuser verheiraten; auch mußte er zwei Advogadori als beständige Aufseher dulden, far jedes Versehen Geldstrafe erlegen, einen bestimmten Aufwand machen u. s. w. Die Glieder seiner Familie waren von den Heein Hosst Amtern ausgeschlossen. Seine Kleidung, sein Hofstaat und Gefolge waren genau bestimmt, sowie sein kärglicher Gehalt. in dem Tode des Andr. Dandolo, 1354, wurde na dem . noch iuf der Korrektoren die Aufsicht über den D. noch insofern geschärft, als man seinen sechs Tiersicer Räten die drei Präsidenten des Rats der ierziger, später die sechs Minister hinzufügte; diese zusammen bildeten mit dem D. die durchlauchtigste Signoria. Ein Gesetz von 1339 verbot die Niederlegung des Amtes; 1367 zwang man den Andr. Contarini, indem man ihn als Hochverräter bedrohte, die Würde anzunehmen. Der D. Marino Falieri wurde 1355 als Staatsverräter enthauptet, Francesco Foscari 1457 abgesetzt. Ungeachtet aller Beschränkungen haben viele venetianische D. eine große und würdige Rolle gespielt. Mit dem Staate Venedig fiel 1797 auch die Dogenwürde, zuletzt von L. Manin bekleidet. Der Freistaat Genua, dessen innere Zustände durch die Kämpfe der großen ghibellinischen und guelfischen Geschlechter und abwechselnde Herrschaft der neapolit. Könige aus dem Hause Anjou schwankend erhalten worden waren, erhielt 1339 nach einem Siege der Volkspartei in Simon Boccanera den ersten auf Lebenszeit gewählten Volksdogen, welchem ein Rat von 12 Anzianen beigegeben war, zur Hälfte aus den Bürgern, zur andern Hälfte aus dem Adel genommen. Die Schicksale des Staats nach außen, die Streitigkeiten der vornehmen Geschlechter und der Hader zwischen Volk und Adel im Innern verursachten häufige Veränderungen in der Macht, Regierungszeit und Bedeutung der D. Mehrmals wurde die Würde ganz abgeschafft. Erst nachdem 1528 Andr. Doria die Selbständigkeit Genuas hergestellt, ward eine Verfassung eingeführt, welche die Stellung des D. festsetzte, die mit geringer Veränderung bis ans Ende der Republik dieselbe blieb. Die Regierungszeit des D. währte zwei Jahre; seine Wahl war an feste Normen gebunden. Er mußte von Adel und 50 J. alt sein. In dem Großen Rate von 300 und dem Kleinen von 100 Mitgliedern, die beide die Gesetzgebung übten, hatte er das Recht des Vorsitzes und das Veto. Die vollziehende Gewalt übte der D. mit 12 geheimen Räten (Governadori) und 8 Prokuratoren, darunter die abgetretenen D. Während seiner ühnlicher bewohnte er den Staatspalast und war ähnlichen Ceremonien und Beschränkungen unterworfen wie der zu Venedig. Nach Genuas Einnahme durch die Franzosen 1797 und Umwandlung des Staats in die Ligurische Republik trat an die Stelle des D. ein Regierungsdirektorium von 5 Mitgliedern. Im J. 1802 wurde die Dogenwürde aufs neue hergestellt, verschwand aber schon 1805 mit Einverleibung der ekte Republik in das franz. Kaiserreich. Der letzte D. war Girolamo Durazzo. Die florentin. Herzogswürde der Medici sollte ursprünglich 1532 eine der venetianischen und genuesischen nachgeahmte sein, aber die zur Beschränkung derselben bestimmten Räte auch Dogaref sa, hieß die Gemahlin des D.