Donische Kosaken heißen die Bewohner des donischen Landes (160277 qkm mit [1879 1367486 CE.), dessen Hauptstadt Nowo-Tscherkask (37091 E.) ist und welches einen selbständigen Verwaltungsbezirk bildet, dessen Bewohner in vielfacher Hinsicht besondere Rechte genießen. Auch in militärischer Beziehung ist das donische Land keinem der russ. Militärbezirke zugeteilt, sondern wird von dem Nakasni-Ataman (in der Regel ein russ. Generallieutenant) als Vertreter des Ataman aller Kosaken (des jeweiligen Großfürsten-Thronfolgers) selbständig nach besondern Gesetzen verwaltet. Die Donischen Kosaken sind der Aushebung für die reguläre Armee nicht unterworfen, doch ist die gesamte männliche Bevölkerung militärpflichtig im donischen Heere (Woißko) vom 18. bis 38. Lebensjahre. Von diesen 20 Dienstjahren gehört der Kosak die ersten drei zur vorbereitenden Kategorie, dann 12 Jahre in die zum Frontdienst verpflichtete und die letzten 5 Jahre in die Reservekategorie. Die Kosaken der zum Frontdienst verpflichteten Kategorie stehen entweder im aktiven Dienst oder sind beurlaubt; doch müssen die beurlaubten Kosaken jederzeit bereit sein, einer Einberufung Folge zu leisten. Die Dauer der aktiven Dienstzeit in den von den Donischen Kosaken ständig aufgestellten Truppen beträgt vier Jahre. Loskauf und Stellvertretung sind abgeschafft; der Besitz einer gewissen Bildung berechtigt körperlich diensttaugliche Kosaken von 17 Jahren zum freiwilligen Eintritt in den aktiven Dienst und zur Wahl des Truppenteils innerhalb der vom donischen Woißko aufgestellten Trup-Sie Hlase gehörenund Männer, welche nicht zur ienstklasse gehören, sind wehrpflichtig in der Opoltschenie des Don-Woißkos und werden zur Aufstellung besonderer Abteilungen verwendet; +1 Einberufung erfolgt nur unter außergewöhnlichen Verhältnissen im Kriege. Zwar sind alle Kosaken ohne Unterschied des Standes wehrpflichtig, soweit sie körperlich zum Kriegsdienste geeignet sind, und haben der Regel nach mit eigener Ausrüstung und auf eigenen Pferden ihre Wehrverpflichtung zu erfüllen; doch können dienstpflichtige Kosaken in Rücksicht auf Familien⸗ und Vermögensverhältnisse im Frieden, wenn der erforderliche Ersatz vorhanden ist, so leich zu den beurlaubten Mannschaften der Dienstklasse geschrieben werden, auch wird bei dem Nachweis besserer Schulbildung die Dauer der aktiven Dienstzeit erheblich (auf ½, beziehungsweise 1, 2 oder 3 5400 verkürzt. Das Mindestmaß der Körperlänge ist auf 2 Arschen 2½ Werschok bestimmt, doch dürfen kleinere Leute, sofern sie kräftig sind, auf ihren Wunsch zum Dienste zugelassen werden. In der vorbereitenden Kategorie erhalten die jungen Mannschaften in der Heimat die erste Ausbildung, treten dann in den aktiven Dienst und nach Beendigung des 32. Lebensjahres in die Reservekategorie, welche zum Ersatz des Abgangs bei den Feldtruppen des Don-Woißkos bestimmt ist. (Reorganisation vom 31. Okt. 1874 und Wehrverpflichtungs-Reglement für die Donischen Kosaken vom 29. April 1875.) Der Eintritt der Minderjährigen in die Dienstklasse erfolgt jährlich auf Grund von Alterslisten, welche die Stanizenverwaltungen nach den metrischen Listen am 15. (27.) Dez. aufstellen; die Zahl der zum aktiven Dienst kommenden Kosaken bestimmt jährlich der Kriegsminister. Der Nakasni-⸗Ataman verteilt den Ersatzbedarf auf die Militärdistrikte des donischen Landes, und die Atamane verteilen den auf ihre Distrikte entfallenden Ersatzbedarf auf die einzelnen Stanizen. Diese Wehrverfassung ist in neuester Zeit bei allen Kosaken-Woißkos eingeführt worden. Unter dem 19. Febr. 1877 (alten Stils) sodann ist die Reorganisation der Lokaltruppen im Don-Woißko erfolgt und in übereinstimmung mit den Einrichtungen im übrigen europ. Rußland gebracht worden. Es bestehen fortan Lokalkommandos in Nowo-Tscherkask, Nowo-Nikolajewskaja, Kamenskaja, Ust-Medwjädinskaja, Uriupinskaja, Konstantinowskaja und Nijnetschirskja mit zusammen 46 Offizieren und rund 1200 Köpfen. Diese Lokaltruppen sind unberitten und für den Garnisondienst bestimmt. Die im Frieden aufgestellten Truppen des Don-Woißko sind völlig im regulären Dienst ausgebildet und nur noch dem Namen nach irreguläre Truppen. Fast sämtliche berittenen Regimenter und alle reitenden Donbatterien stehen im Verbande von Kavalleriedivisionen. Im Frieden sind ständig aufgestellt: 1 kombiniertes Leibgarde-Donkosakenregiment von 4 Schwadronen, 20 berittene Regimenter zu je 6 Ssotnien, 1 Gardebatterie und reitende Batterien. Im Kriege werden neu aufgestellt: das Leibgarde-Donregiment Sr. Majestät, das Leibgarde-Atamansche Regiment, 20 berittene Regimenter zweiter Kategorie, 20 berittene Regimen-Uter dritter Kategorie, 7 reitende Batterien zweiter Kategorie, 7 reitende Batterien dritter Kategorie. Das im Frieden bestehende kombinierte Leibgarde-Donkosakenregiment bildet mit je 2 Schwadronen den Stamm eines der beiden neu aufgestellten Garderegimenter, welche je 6 Schwadronen stark sind; für die beurlaubten Divisionen Gu 2 Schwadronen) dieser Regimenter han im Frieden im donischen Lande Stäbe vorhanden. Alle berittenen Regimenter sind 6 Ssotnien, alle Batterien 6 Geschütze stark; von den beurlaubten Batterien der zweiten und dritten Kategorie sind im Frieden je 3 Geschütze zu ÜUbungszwecken bespannt. 150 Mann der berittenen Regimenter der zweiten und dritten Kategorie sind im Eisenbahndienst ausebildet. An Ersatztruppen werden nur 2 Gardechwadronen und 1 Ete hepunnt für welche schon im Frieden 3 Geschütze bespannt gehalten werden, aufgestellt. Die Bewaffnung der berittenen Regimenter besteht in der Pike, Schaschka und dem gezogenen Berdan-Kavalleriegewehr (Hinterlader kleinen Kalibers), die Batterien führen gezogene Hinterladungs-Stahlkanonen neuen Modells, wie die reitenden Batterien der regulären Armee. Die Feldtruppen des Don-Woißko betragen (mit Einschluß der Ersatztruppen, aber ohne Lokaltruppen und die Abteilungen der Opoltschenie) im Kriege 1549 Offiziere, 61886 Mann und 136 Geschütze.