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GeschichteBrockhaus 1882

Die Mitglieder der drei obersten Dienstklassen bildeten den Rat des Zaren und seine unmittelbare Umgebung, sie hatten sich täglich bei Hofe einzufinden und verbrachten den größten Teil des Tags daselbst, indem sie am Gottesdienst des Zaren und der Erledigung der Staatsgeschäfte teilnahmen. Aus diesen drei Klassen wurden die wichtigsten Hof⸗ und Staatsämter besetzt, die Mitglieder derselben wurden zu Chefs der moskauischen Behörden Prikas), zu Statthaltern, später Wojwoden in den großen Provinzen ernannt, endlich zu Heerführern. Die vierte Klasse bildeten die eigentlichen Hofbeamten und Bureaukraten. Die fünfte und sechste Klasse gehören zu den mittlern Klassen; aus ihnen wurden Verwaltungsbeamte, Statthalter resp. Wojwoden und Anführer von Truppenteilen etwa Regimentern entsprechend) gewählt. Die siebente, achte und neunte Klasse gehören zu den niedern D. Die D. wurden also zur Besetzung der verschiedensten Amter gebraucht, doch waren die niedern Klassen der dworäne und besonders der deti bojarskije so zahlreich, daß nur die Minderzahl hierbei Verwendung den Sämtliche Dienstklassen waren zum Kriegsdienst verpflichtet und leisteten denselben von ihren Gütern, sie selbst mit einer der Größe des Gutes entsprechenden Anzahl Bauern, bewaffnet und mit Fourage und Pferden versehen. Wer kein Erbgut oder ein zu leines besaß, hatte Anspruch auf ein Dienstgut in einem nach der Klasse Relhe von Landmaß. Nach Feldzügen oder einer Reihe von aß. u thren erhielten die D. ein gewisses Landmaß zu ihren Gütern zugeteilt. Wer nicht selbst den Dienst leisten konnte, hatte einen Stellvertreter zu stellen (datocznyje ljudi), ebenso die Geistlichkeit von ihren Gütern. In der ältern Zeit hatten sämtliche Bischöfe ihre D., unter deren Anführung ihre Leute den Fürsten und Großfürsten Heeresfolge leisteten und welche ihre Güter verwalteten. Besonders groß und bedeutend war der Hof des Bischofs, später Erzbischofs von Nowgorod. In späterer Zeit hatte nur der Patriarch noch seine eigenen B., sogar seine Bojaren. Da die D. sich selbst unterhalten mußten, so konnten die Feldzüge meist nur kurz sein, dauerten dieselben länger, 10 wurde das Heer vom Zaren unterhalten. In der frühern Zeit bildeten die D. mit ihren Bauern das Heer. Seit dem 16. Jahrh. kamen stehende Truppen, Strelitzen (s. d.), Artilleristen (Puszkasi) und angeworbene fremde Söldner auf. Peter d. Gr. organisierte das Heer nach europ. Muster. Er machte die auf dem Lande (den Dienst- und Erbgütern) liegende Dienstpflicht zu einer persönlichen. Alle Dienstklassen vereinigte er zu einem Stande, dem Adel, zuerst szlächetstwo, dann dworänstwo genannt. Jeder Edelmann war persönlich zu lebenslänglichem Militärdienst verpflichtet, ganz unabhängig von seinem Grund—⸗ besitz. Den Unterhalt übernahm der Staat. Zugleich sollte der Adel die örtliche Verwaltung führen, doch sollte der Civildienst vom Militärdienst nicht befreien; so absorbierte der Kriegsdienst fast alle Kräfte. Der Adel sollte anch sein, aber durch den Militär⸗ und Civildienst auch erworben werden [können. Die Civil- und Militärämter wurden in 16 Klassen (czin, d. i. Rangtafel) geteilt. Erst unter der Kaiserin Elisabeth wurde der Tschin von den Amtern getrennt und in einen Titel verwandelt. Nachdem die Kaiserin Anna die lebenslängliche Dienstpflicht der Edelleute auf 25 Jahre beschrankt hatte, hob Peter III. die zwangsweise Dienstpflicht auf. Dem Adel wurde der Eintritt in den Dienst als ein Recht freigestellt.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 5, S. 328Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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