Dupin (André Marie Jean Jacques), genannt der Altere, franz. Staatsmann und Rechtsgelehrter, geb. 1. Febr. 1783 zu Varzy im Depart. Nievre, bereitete sich in Paris für die jurist. Laufbahn vor und wurde 1806 nach der Wiederherstellung der Rechtsschulen als der erste Doktor der Rechte promoviert. Von Chäteau-Chinon (Nievre) 1815 zum Abgeordneten in die Repräsentantenkammer gewählt, sprach er in der geheimen Sitzung vom 21. Juni gegen den Vorschlag, Napoleon II. um Thronfolger auszurufen, und veröffentlichte seine Schrift: „Sur la libre défense des accuséso (Par. 1815), welche ihres Freimuts wegen großes Auffehen machte. Infolge dessen ward er mit den beiden Berryer beauftragt, die Verteidigung des Marschalls Ney zu führen. Sodann verteidigte er auch die wegen der Teilnahme an Layvalettes Entweichung angeklagten engl. Offiziere Wilson, Bruce und Hutchinson, die Generale Alix, Savary, Gilly, Caulaincourt u. a. Überhaupt war er 1825—29 der Advokat der liberalen Partei und versagte keinem politisch Verfolgten seinen Beistand. Mitglied der Deputiertenkammer, war er 1830 Berichterstatter über die Adresse der 221. Nach der Julirevolution vertrat D. in der Tagespolitik sehr entschieden und energisch die Ansichten und Interessen der siegreichen Bourgeoisie, suchte in seiner Schrift La révolution de 18305 (Par. 1832) den legalen Charakter dieser Revolution nachzuweisen und behauptete bei Gelegenheit der einige Tage vor der Einsetzung des Julikönigtums aufgeworfenen Frage, ob der neue König den Namen Philipp VII. annehmen sollte, der Herzog von Orléans sei auf den Thron berufen worden, nicht weil, sondern obgleich er Bourbon sei. Die Regierung ernannte ihn zum Mitgliede des Ministerconseils, zum Präsidenten des königl. Pripatrats, zum Generalprokurator am Cassationshofe und verlieh ihm das Großkreuz der Ehrenlegion. D. wurde 1832 in die Französische Akademie aufgenommen; auch die Akademie der moralischen und polit. Wissenschaften machte ihn zu ihrem Mitgliede. Die Deputiertenkammer übertrug ihm achtmal die Präsidentenstelle. Er bekleidete diese Stelle auch 24. Febr. 1848, bis zu dem Moment, wo das Volk hereinstürmte und die Deputierten verjagte. In der Konstituante war D. Mitglied des Verfassungsausschusses und stimmte gegen das Zweikammersystem. Von der Legislativen regelmäßig zum zräsidenten gewählt, erlebte er in dieser Stellung abermals (2. Dez. 1851) die gewaltsame Auflösung des Parlaments. Als das Konfiskationsdekret in Bezug auf das in Frankreich befindliche Grundeigentum der Familie Orleans erlassen wurde, gab er als Generalprokurator am Kassationshofe seine Entlassung und zog sich von allen öffentlichen und amtlichen Geschäften urück. Eifriger Anhänger der sog. gallikanischen Freiheiten, sah er sich 1854 in einen Streit mit Montalembert verwickelt, der viel Aufsehen machte. Im J. 1857 nahm D. unter Napoleon III. das Amt des Generalprokurators am Cassationshofe wieder an. D.s Tüchtigkeit als praktischer Jurist war allgemein anerkannt; seine zahlreichen jurist. Schriften sind indes ohne wissenschaftlichen Wert. Er starb zu Paris 10. Nov. 1865.