Eisenbahufahrpläne bilden die unentbehrlichste Grundlage für den Betrieb der Eisenbahnen, da nach ihnen die Bewegung der Züge sich regelt. Bei ihrer Aufstellung sind sowohl die Bedürfnisse des großen durchgehenden (Transit⸗)Verkehrs, als die des Lokalverkehrs zu berücksichtigen, ebenso die allgemeine Beschaffenheit der betreffenden Eisenbahnen in Bezug auf ihre Steigungs⸗ und Krümmungsverhältnisse, die Zahl der Gleise auf der freien Strecke und auf den Stationen u. s. w. Es werden ferner dem Verkehr entsprechend in der Regel auch noch verschiedene Fahrpläne für Sommer und Winter aufgestellt. Für die Aufstellung der Fahrpläne ist 900 den Bestimmungen des Bahnpolizeireglements für die Eisenbahnen Deutschlands als größte Fahrgeschwindigkeit für Personenzüge 75 km und für Güterzüge 45 Em in der Stunde zulässig, wenn die auf der Bahn vorkommenden Steigungen nicht stärker als 1:200 sind und keine Kurve einen kleinern Krümmungsradius als 1000 m hat. Unter besonders günstigen Verhältnissen kann indessen für Personenzüge auch eine Fahrgeschwindigkeit bis zu 90 km in der Stunde zugelassen werden. Bei ungünstigern Verhältnissen dagegen, bei stärkern Steigungen und schärfern Krümmungen, muß die Fahrgeschwindigkeit entsprechend vermindert werden. Für das Aufstellen der Fahrpläne ist außer der Fahrgeschwindigkeit auf der Strecke noch ein Zuschlag für das jedesmalige An⸗ und Abfahren der Züge auf den Stationen in Rechnung zu bringen, welcher Zuschlag, abgesehen von dem Aufenthalte des stillstehenden Zugs, auf 2—3 Minuten bei Schnell- und Personenzügen angenommen wird. Neben den für das reisende Publikum bestimmten und durch Aushang sowie durch die Zeitungen veröffentlichten Fahrplänen, bei welchen nur die Personenzüge berücksichtigt sind, hat jede Eisenbahnverwaltung noch besondere Dienstfahrpläne und Fahrplanbücher zum Gebrauche für ihr den Dienst ausübendes und denselben kontrollierendes Personal N In diesen Dienstfahrplänen sind die Fahr⸗ und Aufenthaltszeiten für alle auf der Bahn regelmäßig oder auch nur zeitweilig (fakultativ) verkehrenden Züge eingetragen, es ist ferner besonders erkenntlich gemacht, wo Kreuzungen und Überholungen von Zügen stattzufinden haben. Die beste übersicht über den Verkehr einer Bahnstrecke und die auf die Zugbeförderung einwirkenden Einrichtungen derselben wird durch die agraphischen Fahrpläney gegeben. Dieselben bestehen in bildlichen Darstellungen, auf welchen quer die Stationen in ihrer Lage gegeneinander nach einem bestimmten Maßstabe aufgetragen sind, während von oben nach unten die 24 Tagesstunden und die Minuten durch Querlinien bezeichnet sind. In dieses so eingerichtete Blatt werden durch Linien nach den Fahr- und Aufenthaltszeiten die Züge eingetragen. Die verschiedenen Zuggattungen (Kurier⸗, Personen⸗, Güterzüge) werden dabei durch die Farben der Linien oder in anderer Weise unterschieden. An den Rändern dieser graphischen Fahrpläne finden sich Notizen über die Zahl der Kreuzungsgleise auf den einzelnen Bahnhöfen, sowie über das Vorhandensein von Wasserstationen, Centesimalwagen u. dgl.