FeedEisenbahnpolitik
VerkehrBrockhaus 1882

Eisenbahnpolitik nennt man den Inbegriff derjenigen Grundsätze, nach welchen seitens einer Staatsregierung das Eisenbahnwesen behandelt wird; sie ist in den verschiedenen Ländern sehr verschieden. In Beziehung auf das Verhältnis des Besitzes und Betriebes der Eisenbahnen zum Staate treten in den modernen Kulturstaaten die nachstehenden Erscheinungsformen auf: 1) Privateigentum und Privatbetrieb der Eisenbahnen, 2)Staatseigentum und Privatbetrieb der Eisenbahnen, 3) Privateigentum und Staatsbetrieb der Eisenbahnen, 4) Staatseigentum und Staatsbetrieb der Eisenbahnen. Bei den beiden ersten chng e ist die Fürsorge des Staats für die Erreichung seiner Zwecke eine mittelbare, indem die Aufsicht des Staats über die Privatthätigkeit die letztere regelt und beschränkt. Die Aufsicht des Staats in dem ersten Fall ist lediglich die auf Gesetz und Konzession beruhende, während sie in dem zweiten Fall verstärkt wird durch die Reservate des Eigentümers. Bei den beiden letzten (3. und 4.) Gestaltungsformen ist die Fürsorge des Staats eine unmittelbare, indem an die Stelle der Privatthätigkeit die Thätigkeit des Staats tritt. Die letztere ist in dem dritten Falle beschränkt durch die Reservate des Privateigentümers, in dem vierten Fall dagegen unbeschränkt. In England und in den Vereinigten Stagten von Amerika ist Bau und Betrieb ausschließlich der Privatthätigkeit überlassen, in den meisten andern Ländern findet sich ein gemischtes Privat- und Staatsbahnsystem. Die Staaten haben dabei die Privatbauthätigkeit vielfach unterstützt, durch Zuschüsse zu den Baukapitalen, durch lbernahme von Zinsgarantien für die zum Bau verwendeten Kapitalien, durch unentgeltliche Überlassung von Staatsterrain, Gewährung von Steuerfreiheit etc. Die Frage, ob Staats⸗ oder Privatbahnen vorzuziehen seien, wird sehr vielfach diskutiert. Zu Gunsten der Privatbahnen beruft man sich auf die allgemeinen Nachteile der Staatsindustrie und behauptet, der Staat baue und verwalte teurer und schlechter als Privatunternehmer. Als Geenbeweis für diese Behauptung ist die in Deutschand und in andern Ländern schon seit längerer Zeit zu allseitiger Zufriedenheit durchgeführte Verwaltung der Posten und Telegraphen anzuführen. Wie indessen die in Kammerdebatten und in der Presse zu Tage tretende Meinung über die Frage, ob Staats⸗ oder Privatbahnen vorzuziehen seien, noch schwanken mag, so muß n Daltpen i werden, daß bei den maßgebenden Faktoren in fast allen Kulturländern mehr und mehr die Ansicht die Oberhand gewinnt, daß es dem öffentlichen Interesse am besten entspricht, wenn der Staat mindestens alle wichtigern Bahnen selbst besitzt und auch selbst betreibt. Soweit die besondern Vercheinen der einzelnen Länder es ausführbar ercheinen lassen, wird deshalb auch überall an die Verwirklichung der Idee, den Bau und Betrieb der Eisenbahnen dem Staat zu übertragen, geschritten. Diese mächtigen, für den allgemeinen Gebrauch bestimmten Verkehrsmittel sollen auch in der Hand der Allgemeinheit, d. h. des Staats sein. Am entschiedensten sind in dieser Beziehung die deutschen Staaten vorgegangen. In Preußen ist (1883) der Übergang zum reinen Staatsbahnsystem durch den bereits bewirkten Ankauf fast aller wichtigern Privatbahnen durch den Staat sichergestellt; in Bayern, Sachsen, Württemberg und Baden gehören die vorhandenen Eisenbahnen fast ausschließlich den betreffenden Staaten. Der österreichische Staat, welcher im Drange der Finanznot in den fünfziger Jahren seinen Eisenbahnbesitz verkauft hatte, sucht wieder in den Besitz der Eisenbahnen zu kommen und hat die Kaiserin-Clisabethbahn, sowie die Kronprinz-Rudolfbahn zu den schon dem Staat gehörigen kleinern Bahnen in Niederösterreich in Betrieb genommen. Die wichtige Arlbergbahn wird vom Staate gebaut. Ungarn bedurfte einer selbständigen nationalen Tarifpolitik für die Beförderung seiner landwirtschaftlichen Massenproduktion, und da eine solche mit den Privatbahnen nicht durchzuführen war, so wurden letztere für den Staat erworben und befindet sich dort jetzt der größte Teil der Eisenbahnen in den Händen des Staats. In Dänemark sind von den vorhandenen etwa 1600 km Bahnen nur noch etwa 100 km im Privatbesitz. In Norwegen sind die Bahnen von Anfang an fast nur vom Staat gebaut und betrieben worden, und in Schweden gehört ein großer Teil der vorhandenen Eisenbahnen dem Staate. Ebenso gehört in Belgien ein großer Teil des Eisenbahnnetzes dem Staat und wird von demselben betrieben. In Italien befindet sich die überwiegende Mehrzahl der Bahnlinien im Besitz des Staats und wird von letzterm zur Zeit auch betrieben. Ob der von der parlamentarischen Enguétekommission der Regierung gegebene Rat befolgt werden wird, sämtliche Eisenbahnen Italiens für den Staat zu erwerben und in ähnlicher Weise, wie es in Holland geschehen, den Betrieb derselben an Privatunternehmer zu verpachten, steht wegen der Schwierigkeiten, welche sich der Befolgung dieses Rats entgegenstellen, noch in Frage. In Rußland, wo für die fast ausschließlich im Privatbesitz befindlichen Eisenbahnen vom Staat sehr hohe jährliche Subventionen gezahlt werden müssen, hat die Idee des staatlichen Erwerbs sämtlicher Eisenbahnen bereits mehrfache warme Vertretung gefunden. In Frankreich beherrschen sechs mächtige Eisenbahngesellschaften den Verkehr des Landes; die schon vielfach hervorgetretenen Bestrebungen, an die Stelle dieser Gesellschaften den Staat als Eigentümer und Betriebsführer der Eisenbahnen zu setzen, sind hauptsächlich durch den Einfluß dieser zu einer polit. Macht gewordenen großen Gesellschaften bis jetzt ziemlich resultatlos geblieben. Der franz. Staat hat bis jetzt nur ein kleines Netz von untergeordneter Wichtigkeit im eigenen Besitz. Dieses Netz erweitert sich aber durch Neubauten immer mehr. Ebenso wie in Frankreich werden auch in England vielfach Klalen über die Tarifmißwirtschaft der Privatbahnen aut, und haben auch hier schon viele Stimmen gefordert, daß der Staat die Eisenbahnen ebenso wie die Posten und Telegraphen in eigenen Betrieb nehmen solle, bei den besondern in England bestehenden Verhältnissen ist hierfür indessen zur Zeit wohl kaum Aussicht vorhanden. In den engl. Kolonien dagegen, besonders in Indien und Australien, finden sich viele Staatsbahnen. Auch in Nordamerika, wo mehr und mehr der Eisenbahnbesitz sich in den Händen einzelner reichbegüterter Männer konzentriert und von denselben in rücksichtsloser Weise ausgebeutet wird, ist der Ruf nach übernahme der Eisenbahnen durch den Staat von dem durch die Eisenbahnkönige geschädigten verkehrtreibenden Publikum schon mehrfach erhoben worden, ohne indessen jedoch bis jetzt einen Erfolg erzielt zu haben.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 5, S. 877Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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