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GeschichteBrockhaus 1882

Emir, ein arab. Wort, das soviel als Befehlshaber bedeutet, ist im Orient und in Nordafrika ein Titel, welcher den arab. Stammhäuptlingen und den angeblichen Nachkommen Mohammeds gegeben wird. Diese letztern, gewöhnlicher Scherif, in der Mehrzahl Eschraf genannt, sind in den mohammed. Ländern 1 zahlreich, genießen aber, weil ebensowohl dem Islam, wie dem türk. Staatsprinzip der Gleichheit aller rechtgläubigen Unterthanen des Großherrn die Idee eines Geburtsadels widerstreitet, weder religiös noch bürgerlich eines Vorzugs. edoch zeichnen sie sich durch die Befugnis, die grüne arbe zu tragen, aus; auch führen besondere Beamte, die Nakib-el-Eschraf, über ihre Geburts⸗ und Sterbefälle ein Register und senden dasselbe alljährlich mit der Pilgerkarawane nach Mekka. Solange die Araber politisch und litterarisch das maßgebende Volk des Islam waren, spielte der Titel E. eine roße Rolle; die Kalifen nannten sich Emirelumenin, E. der Gläubigen, später legten ihre ersten Minister sich den Titel Emir-el-Umera, E. der Emire, d. h. Oberemir, bei, und manche außerarab. Herrs er ließen sich vorzugsweise E. nennen. Mit dem nationalen Glanze des Arabertums trat auch der Titel E. in den Schatten. Die Perser verkürzten das Wort zu Mir und bildeten aus ihm Mirzav, Fürstensohn, Prinz. Die Türken übersetzten es in Beg; in dem türk. Titel Beglerbeg oder Mirimiran lebte also gegenwärtig noch das alte Emir-el-Umera fort.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 6, S. 104Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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