Harm, seiner arab. Ableitung Müran das Heilige oder Unverletzliche, nennen die Aemtenem das abgesonderte Frauengemach, zu welchem keinem Fremden der Zutritt gestattet ist. Das großherrliche H., gleichsam die unvergängliche Familie der im Laufe der Zeit wechselnden Herrscher aus dem Hause Osman, hat insofern eine staatsrechtliche Bedeutung, als sämtliche in ihm geborene männliche Kinder, und zwar nur diese, unter den bei einer Thronerledigung vorhandenen aber jedesmal das älteste, zur En berufen sind, gleichviel, ob der letztverstorbene oder ein früherer Herrscher der Vater gewesen. Der Grundsatz der Ebenbür-Mutt der im H. geborenen Kinder, ob nun die utter eine Freie, murfar das grofher oder eine Sklavin, gilt nicht nur für das großherrliche H., sondern auch in Privatverhältnissen im Jlam. Der Apparat der Abschließung, womit der Orient das H. umgibt, Vergitterung der Fenster, Verschleierung, Eunuchenwache, ist eine Ubertragung lasaanidisch bzant. Gebräuche und beruht weniger auf der Polygamie, als auf der allgemeinen Stellung des Weibes im Orient. Haren (Willem van), niederländ. Dichter, geb. zu Leeuwarden in Friesland 21. Febr. 1710, bekleidete mehrere hohe Staatsämter und starb 4. Juli 1768 zu Brüssel. Als 1742 in Holland die Frage verhandelt wurde, ob man den Verträgen zufolge der Kaiserin Maria Theresia gegen ihre Feinde beistehen solle, schrieb er voll Enthusiasmus für die Freiheit das lyrische Gedicht cLLeonidaso. Ausgezeichneter als dieses sind aber 12 Oden, unter denen sich ganz besonders die auf das Glück, sowie die auf das menschliche Leben auszeichnen. Sein verbesserte Aufl. 1785) brachte ihm aller Unvollkommenheiten ungeachtet großen Ruhm. Eine Gesamtausgabe seiner Dichtungen hat Westermann (6 Bde., Amsterd. 1824) veranstaltet. Sein Bruder, Onno Zwier van H., geb. zu Leeuwarden 2. April 1711, der als lyrischer Dichter noch höher steht, war ebenfalls ein eifriger Anhänger des Prinzen von Oranien und bekleidete mehrere hohe Amter, bis er nach dem Tode Annas, der Witwe Wilhelms IV., 1759, den Hof verließ und sich auf seine Güter begab. Er starb 2. Sept. 1779. Sein vorzügliches Gedicht, Die Geusen⸗ (Amsterd. 1772), welches den Aufschwung der niederländ. Ds feiert, erschien zuerst 1767 unter dem Titel „Das Vaterlando. In der vierten, von Bilderdijk und Feith besorgten Ausgabe (2 Bde., Amsterd. 1785) wurden sehr willkürliche Umgestaltungen des Urtextes vorgenommen. Häresie (Häresis, Arhe Wahl; das Erwählte, besonders eine selbsterwählte Lebens⸗ oder Lehrart Schule oder Sekte. Im kirchlichen Sprachgebrauch erhielt das Wort bald den Nebenbegriff willkürlicher Menschenmeinung und wurde seit Mitte des ahrh. stehende i für die von dem katholischen, d. h. allgemein geltenden Glauben abweichenden Lehren Einzelner oder ganzer, von der kath. Kirche ausgestoßener Parteien oder Sekten. Diejenigen, welche sich zu einer solchen Heit hielten, hießen Häretiker. Im . der Zeit, als man immer belt lect Gewicht auf die äußere kirchliche Lehreinheit legte, wurde die H. als die ärgste Sünde verabscheut und seit Ende des 4. abehz sogar zum polit. Verbrechen gestempelt, auf welchem im Mittelalter die Todesstrafestand. Von der H. als Verfälschung der kirchlichen Lehre wurde das Schisma als strafbare Trennung von der Kirche in Verfassung und Gebräuchen unterschieden. So sind nach der röm. Kath. Auffassung die Protestanten