Engagementsbrief oder Schlußbrief heißt der Vertrag über zu bestimmter Zeit oder innerhalb einer festgestellten Periode zu liefernde und zu übernehmende Verkehrsobligationen (Staatspapiere, Pfandbriefe, Eisenbahnobligationen u. s. w.) oder Aktien. Ein solcher wird sowohl vom Verkäufer (als Versprechen der Lieferung) als vom Käufer (als Versprechen der Abnahme oder sog. Beziehung) ausgefertigt. Bei Prämiengeschäften nennt man den C. Prämienbrief, bei Stellgeschäften Stellbrief.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 6, S. 131Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei