Engelmacherei ist die euphemistische Bezeichnung des verbrecherischen Gewerbes, pflegebedürftige, meistens unehelich geborene, für Geld in Kost und Pflege genommene Kinder durch geflissentliche Triorderlichen I. und allmähliche Entziehung der erforderlichen Bedürfnisse dem Verkümmern und dem Tode adten fehr i ren. Bei der namentlich in großen Städten sehr schwierigen polizeilichen Aufsicht 1n die unehelichen Geburten wird es nur mit genauester nd Cterd der statist. Aufstellungen der Geburts- und Sterberegister möglich werden und mit strengster sittlicher und sanitärer Kontrolle gelingen können, die E. aus der Kostkinderpflege auszumerzen und zu bestrafen. Die Konzessionspflichtigkeit aller Kostkinderpflegefrauen lauch Haltefrauen genannt), welche durch die Reichsgewerbeordnung aufgehoben war, wurde durch die Gewerbeordnungsnovelle vom 25. Juli 1878 von neuem wieder ermöglicht. Nach der insbesondere vom Polizeipräsidium zu Berlin an at Polizeiverordnung vom 2. Dez. 1879 sind alle Haltefrauen verpflichtet, eine Konzession nachzusuchen, welche ihnen nach strenger Prüfung ihrer persönlichen Verhältnisse und ihrer Wohnung erteilt wird. Im J. 1880 gab es in Berlin 2752 Haltefrauen. Versagt wurde die Konzession in 252 Fällen, entzogen in 26 Fällen. In demselben Jahre waren 2853 Haltekinder vorhanden, von denen im Laufe des Jahres 807 an die Mutter zurückgegeben wurden und 787 bei den Haltefrauen starben. Im ersten Lebensjahre starben von 1506 Haltekindern 708 Kinder, mithin 47 Proz., während die Sterblichkeit der unehelichen Kinder überhaupt im ersten Lebensjahre 50 Proz. betrug. Im J. 1877 war das Verhältnis 42 Proz. zu 48,19 Proz., im J. 1878 nur 40 Proz. zu 48,31 Proz., dagegen 1879 wieder 43,81 Proz. zu 46,57 Proz. Doch ist das auf den ersten Blick günstigere Verhältnis der Haltekinder zu den unehelichen überhaupt nur scheinbar. Denn die von den Müttern etwa den Verwandten ohne Kostgeld übergebenen oder von den Müttern in der Behausung zurückbehaltenen und während der Tagesbeschäftigung allein oder unter mangelhafter Aufsicht und Verpflegung gelassenen Kinder befinden sich durchschnittlich in viel schlechterer Lage als die Haltekinder. Die sorgfältigste Ermittelung der Todesursachen bei dem Absterben der Haltekinder wie der unehelich geborenen Kinder gibt beachtenswerte Fingerzeige für die kontrollierende Behörde, die niemals sich dem Glauben hingeben darf, daß die Befreiung von dem fast stets schweren Druck des Kostgeldes nicht immer auch eine starke Verlockung bleiben müsse, zumal es an einer ausdrücklichen Gesetzgebung und Strafdrohung in Bezug auf das Verbrechen der E. fehlt. Eugelmann (Wilh.), deutscher Verlagsbuchhändler, geb. 1. Aug. 1808 in Lemgo, woselbst sein ater eine Filiale der Meyerschen Hofbuchhandlung in Detmold übernommen hatte; schon 1810 siedelte der Vater nach Leipzig über und gründete dort eine Kommissions⸗ und Verlagsbuchhandlung. Die Lehrzeit bestand Wilhelm E. bei Enslin in Berlin, war dann zur weitern geschäftlichen Ausbildung in Bremen, Wien und Frankfurt a. M. und kehrte 1833 nach Leipzig zurück, um nach dem Tode des Vaters die Leitung des Geschäfts zu übernehmen. Der Aufschwung, den dasselbe seit jener Zeit erfahren, ist ein sehr bedeutender. Im Verlage E.s erschienen unter anderm die Werke von Gervinus, Georg Weber in Heidelberg, Schleiden, Naumann, Overbeck, die Zeitschrift für wissenschaftliche Zoologie (1847 unter Redaction von Kölliker und von Siebold begonnen) und das «Künstlerlexikonv, eine Neubearbeitung des berühmten Naglerschen Werks, an welchem seit 1869 die bedeutendsten Kunstkenner des In⸗ und Auslandes mitwirken. Besondere Verdienste hat sich E. durch die Herausgabe der fachwissenschaftlichen Bücherkataloge erworben, welche von Enslin in Berlin begonnen waren. So werden namentlich die Bibliotheca scriptorum classicorumo, die «Bibliotheca historicomaturalisb (öin Verbindung mit Victor Carus herausgegeben) und die „Bibliotheca geographicas wegen ihrer Genauigkeit und Zuverlässigkeit von der gelehrten Welt hochgeschätzt. In dem Besitze von E. befand sich die vollständigste Sammlung der Radierungen von Daniel Chodowiecki, deren Verzeichnis er mit histor., litterarischen und bibliogr. Nachweisungen versehen 1857 herausgab. Bei der durselden der Universität Jena ward E. 1858 von derselben zum Ehrendoktor der Philosophie ernannt. — Nach seinem am 23. Dez. 1878 erfolgten Tode ging sein Geschäft an seine Witwe und an seinen ältesten Sohn Dr. Rudolf E. (geb. 1841) über, der 1874 als Teilhaber in das väterliche Geschäft eingetreten war, nachdem er früher als Astronom an der Sternwarte in Leipzig und als Docent an der Universität gewirkt hatte. Er gab heraus: „Abhandlungen von F. W. Bessel o (3 Bde., Lpz. 1875 76) und eine deutsche vermehrte Ausgabe von Neweombs «Populärer Astronomiev (Lpz. 1881).— Wilhelm E., Bruder des letztern, geb. 1843, ist seit 1871 Professor der Physiologie an der Universität zu Utrecht.