Lykurgos, der berühmte Gesetzgeber der Spartaner, dessen Zeit (nach der gewöhnlichen Chronologie setzt man ihn um 880 v. Chr.) wahrscheinlich in das letzte Drittel des 9. Jahrh. v. Chr. fällt, und dessen Persönlichkeit noch sehr in Sagen eingehüllt ist. Er war nach der gangbarsten überlieferung der Sohn des Königs Eunomos aus der Dynastie der Eurypontiden, führte die Regierung eine Zeit lang als Vormund des unmündigen Königs Charilaos, seines Neffen, und wurde durch eine Gegenpartei auszuwandern veranlaßt. Nach seiner Heimkehr gab er den Spartiaten unter der Sanktion des delphischen Orakels eine Verfassung, die außer Hufenn neuen Einrichtungen manches alte dorische Herkommen als Gesetz bestätigte, und deren einzelne Satzungen mündlich in Sprüchen (Rhetren) fortgepflanzt wurden. Die Grundzüge dieser Verfassung, bei welcher in hohem Grade die Privatinteressen dem gemeinsamen Staatsinteresse untergeordnet waren, bestanden darin, daß mit Beibehaltung des Doppelkönigtums diesem ein Rat von 28 durch Erfahrung und höheres Alter erprobten Mitgliedern oder Geronten, welche die oberste Leitung der Staatsangelegenheiten hatten, zur Seite gesetzt, und in den Gemeindeversammlungen, an denen jeder Spartaner vom 30. Lebensjahre an teilnehmen konnte, durch Bejahung oder Verneinung über Gesetze, Beamtenwahl, Krieg und Frieden entschieden wurde. Bei den Bestimmungen uber die Erziehung und das Privatleben der Spartiaten sah L. besonders auf Abhärtung des Körpers und Tauglichkeit zum Kriegsdienste, daher er außer großer Einfachheit in Kleidung und Wohnung auch össentliche Männermahle anordnete, bei denen die sog. schwarze Suppe einen Hauptbestandteil ausnachte. übrigens hat man später viele erst in der Folge in Sparta ausgebildete Einrichtungen auf L. zurückzuführen sich gewöhnt. (S. Sparta.) Nachdem L. die Könige, den Rat und die Bürger einen feierlichen Eid hatte schwören lassen, daß sie während seiner Abwesenheit nichts an den eingeführten Gesetzen ändern wollten, verließ er die Stadt und kehrte nie wieder zurück, sondern machte, wie es heißt, seinem Leben durch freiwilligen Hungertod ein Ende. Vgl. außer der Biographie des L. von Plutarch und den Werken über griech. Geschichte: Lachmann, «Spartan. Staatsverfassung (Bresl. 1836); Kopstadt, De rerum Laconicarum constitutionis Lycurgeae origine et indoles (Greifsw. 1849); Trieber, Forschungen zur spartan. Verfassungsgeschichte» (Berl. 1871) und Gilbert, «Studien zur altspartan. Geschichter (Gött. 1872).