Erfindungspatent (frz. brevet d'invention, engl. patent ot invention), das Recht, resp. die Urkunde, durch welche in den meisten Kulturstaaten der Erfinder eines gewerblichen Erzeugnisses oder Verfahrens auf seinen Antrag in der alleinigen Herstellung und Verwertung desselben auf eine bestimmte Zeit geschützt wird. (S. unter Patente.)
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 6, S. 280Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei