FeedEhre
Recht & StaatBrockhaus 1882

Ehre ist die Anerkennung unsers persönlichen Werts durch andere. Man hat C., insofern man durch seine Handlungen und Gesinnungen auf diese Anerkennung Anspruch machen darf. Dabei ist der Anspruch, welchen die Handlungen und Gesinnungen eines Menschen ihm auf diese Anerkennung verleihen, die innere, die Anerkennung selbst die äußere E. Beide stimmen nicht notwendig überein, können sogar dann miteinander in Konflikt geraten, wenn im öffentlichen Urteil etwas innerlich Ehrenhaftes, wie z. B. der Verzicht auf Rache bei Beleidigungen, für unehrenhaft gehalten wird. Das Bewußtsein dessen, was man seiner E. schuldig ist, Osrlachman als Ee E als das gemäßigte und sittliche Streben nach E. als Ehrliebe, das zu lebhafte oder leidenschaftliche Streben aber als Ehrgeiz und im erhöhten Maße als Ehrsucht.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 5, S. 789Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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