Ernestinische Linie heißt die ältere, herzogl. Linie des sächs. Fürstenhauses. Als die Söhne Kurfürst Friedrichs des Sanftmütigen, Ernst (s. d.) und Albrecht (s. d.), ihr Erbe 1485 teilten, erhielt der ältere, Ernst, Thüringen, die Hälfte des Osterlandes, die vogtländ. und fränk. Besitzungen des Hauses und die Kur, sowie das Herzogtum Sachsen. Der Enkel dieses Stifters der Ernestinischen Linie, Johann Friedrich (s. d.) der Großmütige, welcher 1542 seinen Bruder Johann Ernst durch Abtretung der Pflege Coburg in den Stand gesetzt hatte, eine Nebenlinie 559 gründen, verzichtete durch die Kapitulation zu Wittenberg (19. Mai 1547) auf die Kurwürde und verlor seine Länder; nur Eisenach, Weimar, Gotha, Jena und einige andere Städte und Amter ließ man seiner Familie. Coburg, Hildburghausen und anderes el 1553 an die Ernestinische Hauptlinie zurück, die auch durch den Vertrag zu Naumburg (24. Febr. 1554) Altenburg nebst mehrern benachbarten Amtern von Kursachsen erwarb. Obgleich Johann Friedrich der Großmütige durch Testamend von 1553 die Landesteilung untersagt hatte, so trennten sich doch seine Söhne Johann Friedrich II. und Johann Wilhelm, was die Stiftung der ältern Weimarer und Coburger Linien zur Folge hatte. Johann Friedrich II. starb, nachdem 1567 die Acht aus Anlaß der Grumbachschen Händel (s. Gruin bach) an ihm vollstreckt worden war, 1595 in der Gefangenschaft. Seine Söhne Johann Kasimir und Johann Ernst erlangten aber 1570 die Wiedereinsetzung in den allerdings dund Barclichen geschmälerten väterlichen Besitz und verglichen sich mit ihrem Oheim Johann Wilhelm 1572 zu Erfurt dahin, daß dieser Weimar, Jena, Saalfeld, Altenburg und andere thüring. und osterländ. Amter, seine beiden euth aber außer Coburg und andern Orten namentlich Gotha und Eisenach erhielten. Durch eine von ihnen 1596 bewirkte Teilung entstand abermals eine coburgische und eisenachische Speziallinie. Ihre weimarischen Vettern folgten 1603 diesem Beispiel, indem sie von Weimar ein Fürstentum Altenburg abschieden. Die Trennung war aber diesmal nur eine vorübergehende, da die altenburger Linie 1672 wieder erlosch. Die coburgischen und eisenachischen Besitzungen waren schon 1633 und 1638 nach dem kinderlosen Ableben von Johann Kasimir und Johann Ernst an Weimar zurückgefallen, sodaß sämtliche Besitzungen des Ernestinischen Hauses, seit 1660 noch endgültig vermehrt durch sieben Zwölftel des Erbes der 1583 ausgestorbenen Grafen von Henneberg, wieder unter dem 1603 von Herzog Johann gestifteten weimarischen Zweige vereinigt waren. Von Johanns acht Söhnen, unter denen Johann Ernst durch Gelehrsamkeit und als Stifter der Fruchtbringenden Gesellschaft (1617), Bernhard als Parteigänger für und Frankreich im Dreißigjährigen Kriege hervortraten, waren 1640 noch drei am Leben, welche damals das gemein-Hutte d regierte Land in der Weise teilten, daß der dritte Bruder, Wilhelm, Weimar, der vierte, Albrecht, Eisenach, der sechste, Ernst, Gotha erhielt. Eisenach ward jedoch schon 1644, nachdem Albrecht ohne Leibeserben verstorben, wieder zwischen Weimar und Gotha geteilt. Die noch jetzt regierende neue Weimaris che Linie spaltete sich nach dem Wiederabgange des altenburgischen Zweigs, dessen Besitzungen jedoch um Teil auch an Gotha gelangten, in die Linien eimar, Marksuhl, Eisenach und Jena, von denen aber die zweite 1741, die beiden letztern 1671 und 1690 ausstarben. Ihre durch den Wiener Kongreß um 1707 akm vermehrten Lande bilden gegenwärtig das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach. Die Besitzungen der von Ernst dem Frommen 1640 gestifteten Gothaischen Linie wurden von dessen Söhnen mittels 1686 vom Kaiser bestätigten Erbschaftsrezesses geteilt, und so gründete 1) Friedrich I. die Unterlinie Gotha-Altenburg, 2) Albrecht Coburg, 3) Bernhard Meiningen, 4) Heinrich Römhild, 5) Christian Eisenberg, 6) Ernst Hildburghausen, 7) Johann Ernst Saalfeld. Von diesen starben Coburg 1699, Eisenberg 1707 und Römhild 1710 wieder aus, was, abgesehen davon, daß Coburg an Saalfeld gekommen war, abermalige Teilungen des Erbes unter den Nebenlinien zur Folge hatte. Zu Anfang des J. 1825 bestand demnach der sog. Nexus Gothanus aus den Häusern Gotha, Meiningen, Coburg-Saalfeld und Hildburghausen. Als hierauf die Linie Gotha 11. Febr. 1825 mit Friedrich IV. ausstarb, ward 12. Nov. 1826 ein Erbteiwetcden Coo zu Hildburghausen geschlossen, durch welchen Coburg für Saalfeld Gotha, Hildburghausen für seinen bisherigen Besitz das Herzogtum Altenburg, Meiningen aber Saalfeld und Hildburghausen erhielt. Die Linie besteht also nunmehr aus dem großherzogl. weimarischen und dem herzogl. gothaischen Hause, welches letztere wieder in die Linien Sachsen-Meiningen, Sachsen-Coburg-Gotha und Sachsen-Altenburg zerfällt.