Albertinische Linie, der jüngere, königl. Zweig des sächs. Regentenhauses Wettin. Die Söhne Kurfürst Friedrichs des Sanftmütigen, Ernst (s. d.) und Albrecht (s. d.), regierten anfangs, von 1464 —85, gemeins chaftlich, wobei Ernst, der ältere der Brüder, die Kur und deren Zubehör voraus hatte. Erst 26. Doh 1485, nachdem die Brüder noch Thüringen ererbt hatten, kam es im (Leipziger Vertrage v zur Länderteilung. Albrecht wählte sich den Teil, welcher in der Hauptsache die Markgrafschaft Meißen und die Hälfte des Osterlandes umfaßte. Sein Enkel Moritz (s. d.) brachte durch die Schlacht bei Mühlberg 24. April 1547 Kur und Lande der ältern Linie, welcher nur ein kleines Gebiet mit einem Ertrage von 50000 Fl. zugestanden ward, an sich. Diese Abfindung für die ältere Linie wurde 1554 durch den Vertrag von Naumburg wesentlich vergrößert und bildete dann, mit Hinzufügung der Anteile der henneberg. Erbschaft, das Gebiet der Ernestinischen Linie (s. d.). duß die Albertinische Linie blieb es ein Vorteil, daß ber das Albertinische Testament, oder vielmehr er Erbvertrag vom 15. Febr. 1499, die Unteilbarkeit der Regierung des Landes verfügte, welcher Grundsatz dann durch Tondtunsreirse und die Hausobservanz verbürgt und auf neue Erwerbungen ausgedehnt wurde. Nur Kurfürst Johann Georg I. wich in seinem Testamente vom 20. Juli 1652 davon ab, indem er, zwar Vorzug und Oberhoheit des ältesten Sohnes festhaltend, doch auch den drei jüngern Söhnen ansehnliche Gebiete zusprach, woraus sich, nach Abfassung des Hauptvergleichs vom 22. April 1657, die Linien Sachsen-Weißenfels, welche 1746 erlosch und Nebenlinien zu Barby und Dahme gehabt hatte, Sachsen-Merseburg, welche bis 1738 bestand, und Sachsen-Zeitz mit der Nebenlinie Sachsen-Neustadt bildete. Die letzten Glieder derselben wurden katholisch und traten in den geistlichen Stand, überließen aber vorher ihre Besitzungen dem Kurhause, welches 1718 auch diese Lande an sich nahm. Das Kurhaus selbst war bereits 1697 mit August II. (s. d.) ebenfalls zum Katholizismus übergetreten, um den poln. Königsthron zu erwerben. Mit dem Eintritt des Kurfürsten Aubertin August III. in den Rheinbund nahm die Albertinische Linie 11. Dez. 1806 die Königswürde an. (S. Sachsen, Kurfürstentum und Königreich.)