FeedErtragsanschlag
Handwerk & GewerbeBrockhaus 1882

Ertragsanschlag, auch Taxation, Güterschätzung, nennt man in der Landwirtschaft die auf Wahrscheinlichkeitsrechnung basierende Ermittelung des Wertes, sowohl selder Wirtschaften, als einzelner Betriebszweige derselben oder auch einzelner Grundstücke. Je nach dem Zwecke, zu welchem der E. vorgenommen wird, sind verschiedene Gesichtspunkte für die Ausführung desselben maßgebend. Bei der hypothekarischen Beleihung wird nur der aause eitswert ins Auge gefaßt, beim An- und Verkaufe kommt der kapitalisierte Reinertrag in Betracht, welcher je nach dem Zinsfuße, zu welchem der Käufer sein Geld anlegen will, wechselt; bei der Pachtung oder Verpachtung endlich ist nur der Reinertrag maßgebend. Letzterer wird in der Weise berechnet, daß zunächst sämtliche in der Wirtschaft erzeugten Rohwerte (Rohertrag, Bruttoertrag) festgestellt werden, daß das Gleiche mit den Aufwendungs⸗(Produktions⸗) Kosten geschieht, und daß letztere von den erstern abgezogen werden; es verbleibt dann der Reinertrag. Beim E. eines einzelnen Grundstücks ist die Berechnung des Reinertrags einfach; schwieriger gestaltet sich dagegen diejenige für eine vollständige Wirtschaft. Es führt dabei nicht zum Ziele, den Reinertrag eines jeden Grundstücks u. s. w. für sich zu berechnen, sondern es kann dies nur mit Rücksicht auf die Gesamtwirtschaft geschehen, da die Höhe des Reinertrags der einzelnen Teile durch die Wechselwirkung derselben aufeinander, durch die Zusammenwirkung einer ganzen Reihe von Faktoren bedingt ist. Der E. eines Gutes setzt sich aus folgenden einzelnen Teilen zusammen: Information oder Gutsbeschreibung; Feststellung des Wirtschaftsplanes; Ermittelung des Rohertrags; Bestimmung der Wirtschaftskosten; Berechnung des Reinertrags eventuell des Kapitalwertes. Die Information oder Gutsbeschreibung hat sich namentlich zu erstrecken auf die örtliche und klimatische Lage, auf den Umfang und die Art des Areals (Acker, Weide, Wiese u. s. w.), auf die Beschaffenheit des Bodens, auf die bisher gebauten und eventuell zu bauenden Früchte, auf die Zahl und Beschaffenheit der Gebäude und des Inventars, auf die Arbeiterverhältnisse, auf die etwa vorhandenen technischen Gewerbe, auf die zu tragenden Steuern und Lasten, auf die sonstigen Pflichten und Rechte des Gutes und schließlich auf die Höhe und Art der Verschuldung, sowie die Mittel zur Erlangung von Kredit. Die Information ist der wichtigste Teil des C., da dieselbe die Grundlage für die übrigen Ermittelungen, namentlich für den Wirtschaftsplan gibt. Bei der Aufstellung des Wirtschaftsplans thut man gut, sich zunächst an den frühern zu halten, besonders wenn derselbe einigermaßen zweckmäßig erscheint; derselbe gibt für den E. die sichersten Grundlagen. Eine Anderung des Wirtschaftsplans ist in der Regel mit erheblichen Kosten verknüpft und die darauf gegründete Rechnung bietet niemals diejenige Sicherheit für den E., wie solche der alte Wirtschaftsplan gewährt. In jedem Falle ist aber die Hauptrichtung des Betriebes, ob hauptsächlich Getreide- oder Hackfruchtbau, ob Rindvieh⸗ oder Schafhaltung u. s. w. festzustellen, dann die 205 erstere sich beziehende Fruchtfolge und der Bedar an tierischen Arbeitskräften zu ermitteln, woraus dann auch die Zahl und Art der Maschinen, Geräte, d. h. das tote Inventar berechnet werden kann. Bei Projektierung technischer Gewerbe ist darauf Rücksicht zu nehmen, inwieweit dadurch die eben genannten Punkte eine Anderung erfahren. Zuletzt ist der Geldwert für das stehende Kapital, welches sich aus lebendem und totem Inventar zusammensetzt, und für das umlaufende oder Betriebskapital zu veranschlagen. Ersteres ergibt sich aus der Abschätzung des Inventars, letzteres beträgt im Mittel 40—50 Proz. des stehenden Kapitals. Es folgt dann die Berechnung des Rohertrags, welche zweckmäßig nach den einzelnen Betriebszweigen vorgenommen wird, z. B. Rohertrag des Ackers, der Wiesen, der Rindviehhaltung u. s. w., wobei der Übersichtlichkeit wegen jeder Zweig wieder in Untergruppen zerlegt wird, wie bei der Rindvieh-Maswien für Molkereiprodukte, für Kälber, für astvieh u. s. w. Die 5 der dem Anschlag zu Grunde liegenden Preise ist im allgemeinen nach denjenigen der letzten 20 Jahre zu normieren; nur bei Produkten, welche thatsächlich eine schnelle Preissteigerung aufweisen, z. B. Butter und Milch, kann man besser die Preise der letzten 10 Jahre benutzen. Hierauf sind die Aufwendungskosten festzustellen, dieselben setzen sich namentlich zusammen aus den Kosten für die Verwaltung, für die menschliche Arbeitskraft, für die gesamte Viehhaltung, für die iahen Bupone und Abnutzung der Gebäude und des toten Inventars, für Saat und Dünger, für Versicherungen und Kapitalszinsen u. s. w. Endlich ergibt sich der Reinertrag aus dem Abzuge der Aufwendungskosten von dem Rohertrage. Der Geldwert des Grund und Bodens und der Gebäude wird repräsentiert durch die Kapitalisierung des Reinertrags; für Deutschland beträgt der Zins des im Boden angelegten Kapitals im Mittel 4 Proz., sodaß die 500 des Reinertrags in diesem Falle mit 25 zu multiplizieren ist. Bei hohen Landpreisen sind nur 3½ Proz. und bei niedrigen 4½ Proz. Zinsen anzunehmen. Die Werte für das stehende und laufende Kapital ergeben die Höhe der für den Pächter zur Wirtschaftsübernahme nötigen Summe. Der Sicherheitswert eines Gutes ist in der Regel um ein Viertel bis ein Drittel niedriger als der Verkaufswert.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 6, S. 326Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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