Esra, jüd. Gesetzlehrer des 5. Jahrh. v. Chr., ammte aus hohenpriesterlichem Geschlecht und ührte um 458 v. Chr. eine zweite Karawane Juraus dem babylonischen Exil nach Judäa zurück. Seine geschichtliche Bedeutung besteht darin, daß sich in ihm die streng gesetzliche und exklusiv nationale Richtung des spätern Judentums gewissermaßen personifiziert. So macht ihn schon das nach ihm benannte und zum Teil von ihm verfaßte kanonische Buch zum Ideale eines jüd. Schriftgelehrten und erzählt, wie er seinen Eifer für die Aufrechterhaltung gesetzlicher Reinheit durch Vertreibung aller Ren herun Weiber und strenges Verbot aller Mischehen bekundet habe. Das Buch Nehemia führt auf ihn die Begründung des Synagogengottesdienstes und die Heranbildung von Schülern in der Gesetzesgelehrsamkeit zurück. Spätere Sagen erzählen soar von ihm, daß er die bei der Zerstörung von Fausalem verbrannten heil. Bücher aus dem Gedächtnisse wieder aufgezeichnet, oder daß er als Haupt der sog. Großen Synagoge, eines Vereins jüd. Gelehrter, den alttestamentlichen Kanon gesammelt und vollendet habe. Richtig wird wenigstens sein, daß er den Pentateuch (s. d.) im wesentlichen zu seiner jetzigen Gestalt redigiert und als verbindliches Gesetzbuch aufgestellt hat. Das nach ihm benannte Buch, welches in Verbindung mit dem Buche Nehemia bei den Juden das erste und das zweite Buch E. heißt, ist zum Teil aramäisch geschrieben und rührt in der gegenwärtigen Gestalt erst aus dem 2. Jahrh. v. Chr. her. Außerdem findet sich in der alexandrinischen übersetzung des Alten Testaments noch ein apokryphes drittes Buch E., eine spätere griech. Bearbeitung des ersten, und noch ein viertes Buch E., eine Apokalypse (s. unter Rokalyptik), wurde auf ihn udfe Buchtre Vgl. Rosenzweig, „Zur Einleitung in die Bücher E. und Ne⸗ . (Berl. 1876); Volkmar, Han buch der Eineitung in die Apokrypheno (2. Abteil., Tüb. 1863).