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GeschichteBrockhaus 1882

Dalwigk (Karl Friedr. Reinhard, Freiherr von), hessischer Staatsmann, geb. 19. Dez. 1802 zu Darmstadt als der Sohn des Generallieutenants von D., studierte die Rechte zu Eröfen Berlin und Gießen, trat 1828 in den großherzogl. hess. Staatsdienst und wurde 1842 Kreisrat in Worms. Durch die kluge und energische Führung des ihm 1845 übertragenen Provinzialkommissariats der Provinz Rheinhessen, sowie des Territorialkommissariats in der Bundesfestung Mainz während der J. 1848 und 1849 legte er den Grund zu seiner spätern Stellung. Im J. 1850 sandte ihn seine Regierung zu dem von Ssterreich wiederberufenen Bundestage nach Frankfurt a. M. und 1. Juli d. J. ward er nach Darmstadt zurückberufen und ihm hier das Ministerium des Innern übertragen. Nach kurzer Frist erhielt er auch das Portefeuille des Auswärtigen, sowie das Präsidium des Staatsministeriums. Als Leiter der großherzogl. hess. Politik hat D. in den deutschen Angelegenheiten stets die österr.⸗mittelstaatliche Richtung verfolgt. In diesem Sinne wirkte er im Verein mit den Ministern Beust und von der Pfordten auf den Würzburger und Bamberger Konferenzen, in den Bundesreformverhandlungen mit Ssterreich, endlich 1863 als Begleiter des Großherzogs beim Frankfurter Fürstentage. Bezüglich des Französisch-Preußischen Handelsvertrags hielt er sich ebenfalls zur sog. Würzburger Politik, wie er auch in der Schleswig-Holsteinischen Frage die mittelstaatliche Richtung energisch vertrat. Beim Ausbruch des Deutschen Kriegs von 1866 hielt er entschieden den österr. Standpunkt ein, entgegen dem Willen der Volksvertretung. In der Übergangsperiode 1866—70 verblieb D. konsequent bei seiner frühern Politik; insbesondere lehnte er den Eintritt in den Norddeutschen Bund trotz befürwortender Beschlüsse der Zweiten Kammer der Stände beharrlich ab. Bei Ausbruch des Kriegs von 1870 war die Haltung Dis eine schwankende. Nachdem er 15. Nov. 1870 zu Versailles den Vertrag Hessens mit dem Norddeutschen Bunde über die Gründung eines Deutschen Bundes mitunterzeichnet hatte, nahm er 6. April 1871 seine Entlassung. D. starb 28. Sept. 1880 in Darmstadt. Die innern Verhältnisse des Landes hatte D. seit seinem Eintritt ins Ministerium im Sinne der polit. Reaktion geleitet. Nach Abschaffung des demokratischen Wahlgesetzes von 1849 mit Hilfe eines durch Ordonnanz berufenen außerordentlichen Landtags wurden die meisten Reformen, die 1848 und 1849 auf legislativem und administrativem Gebiet eingeführt worden waren, wieder abgestellt. Desgleichen erhielt auf dem prot. Kirchengebiet für längere Zeit eine sehr orthodox-reaktionäre Richtung die Ober-Innen Cbense veranlaßts eine zur Regelung der kath. Verhältnisse mit dem Bischof von Mainz abgeschlossene Konvention im Lande heftigen Widerspruch. Mehr entsprach D. den Zeitbedürfnissen c dem Gebiete der materiellen Interessen, namentli im Eisenbahnwesen. Außerdem traten unter ihm allmählich einige Verbesserungen in der Verwaltung, Abkürzungen des Geschäftsganges, Vereinfachungen der Rechtspflege, Reform des Strafprozesses hervor. (S. unter Hessen [Großherzogtum!], Geschichte.) Dam, ein Wegemaß in Annam und Kambodscha, von 2 Li; nach Bastian ist 1 D. etwa ½ der alten franz. Lieue von ½5 Rquatorgrad, also etwa 890m.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 4, S. 790Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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