FeedFavre (Gabriel Claude Jules)
Recht & StaatBrockhaus 1882

Favre (Gabriel Claude Jules), berühmter franz. Kammant geb. 21. März 1809 zu Lyon, Sohn eines aufmanns, studierte in Paris die Rechte, erwarb sich dann als Advokat in Lyon bald eine angesehene Stellung und kam 1835 nach Paris, wo er vor dem Autelgat die in den Aprilprozeß verwickelten lyoner Angeklagten kräftig verteidigte. Beim Ausbruch der Februarrevolution ernannte ihn Ledru-Rollin zum Generalsekretär des Ministeriums des Innern, und die öffentliche Meinung bezeichnete ihn, wenn auch nicht als Verfasser, wenigstens als Inspirator des berüchtigten Cirkulars, das den außerordentlichen Kommissarien diktatorische Gewalt in den Provinzen übertrug, und des ebenso verrufenen 16. Bulletin de la République von terroristischem Stil und Inhalt. Als Vertreter des Loiredepartements nahm er Anteil an den Arbeiten der Konstituierenden Versammlung und gehörte hier zu den Gemäßigten. Nach der Wahl des Präsidenten der Republik trat jedoch in der Gesetzgebenden Versammlung seine demokratische Opposition —7 hervor. Nach dem Staatsstreiche widmete er sich sechs Jahre lang der advokatorischen Praxis und plaidierte mit glänzendem Erfolg bei den Doineauschen und Orsinischen Prozessen. In Paris 1858 zum Deputierten in den Gesetzgebenden Körper gewählt, war er hier ein Hauptmitglied der antiimperialistischen Gruppe der berühmten Fünfe und nach seiner Wiedererwählung 1863—68 das wirkliche Haupt der demokratischen Opposition und mit Thiers der gefürchtetste Gegner, welchen Rouher zu bekämpfen hatte. Am 23. April 1868 wurde er an Cousins Stelle in die Französische Akademie aufgenommen. In der Sitzung vom 15. Juli 1870, in welcher der Minister Ollivier dem Gesetzgebenden Körper meldete, daß die Regierung ihre Unterhandlungen mit Preußen abbreche, erklärte F. den Krieg für ungerechtfertigt, verlangte Vorlegung der Depeschen und stimmte gegen Bewilligung des Kriegskredits. In der Sitzung des Gesetzgebenden Körpers nachts vom 3. auf den 4. Sept. beantragte F. die Absetzung der Napoleonischen Dynastie, die Einsetzung einer Regierung der Nationalverteidigung und die Bestätigung des Generals Trochu als Generalgouverneurs von Paris. Bei der Bildung der Regierung der nationalen Verteidigung und des Ministeriums übernahm F. das Portefeuille des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten. Am 6. Sept. richtete er an die diplomatischen Agenten ein Rundschreiben, in welchem er Deutschland für die Fortsetzung des Kriegs verantwortlich machte und offen erklärte, daß Frankreich in solchem Falle «keinen Zoll von seinem Landesgebiet und keinen Stein von seinen Festungeno abtreten werde. Nach dieser ebenso unklugen als undiplomatischen Sprache ließ sich kein Erfolg erwarten, als Hiald darauf, 18. und 19. Sept., in Ferrieres mit Bismarck eine Zusammenkunft hatte, um jede Gebietsabtretung für unannehmbar zu erklären und das deutsche Hauptquartier mit einer Entschädigungssumme abzufinden. Hierüber berichtete er in seinem Schreiben vom 21. Sept. an seine Kollegen und in seinem Rundschreiben vom 18. Okt. Sein Protest vom 9. Jan. 1871 dener die Beschießung von Paris und sein Bestreben, an der Pontus-Konferenz als Vertreter Imewennn teilzunehmen und das Ausland zu einer ntervention für Frankreich zu bewegen, hatten in18 der Bismarckschen Schreiben keinen Erfolg. ls die Wirkungen der Einschließung von Paris in empfindlichster Weise hervorzutreten begannen, mußte F., im Auftrage der Provisorischen Regierung, von neuem Unterhandlungen mit dem deutschen Hauptquartier in Versailles anknüpfen, wo er 28. Jan. 1871 die Bedingungen der Kapitulation und den Abschluß eines Waffenstillstandes unterzeichnete. Daß er bei diesen Verhandlungen der Entwaffnung der pariser Nationalgarde sich widersetzte und dadurch die militärische Organisation der Commune möglich machte, bereute er zu spät. Das Gambettasche Proskriptionsdekret vom 31. Jan. wurde von F. für ungültig erklärt. Bei den Wahlen 8. Febr. wurde F. von acht Departements in die Nationalversammlung abgeordnet. Thiers ernannteihn, als er Chef der Exekutivgewalt, sodann Präsident der Französischen Republik geworden, zum Minister des Auswärtigen; als solcher nahm er Anteil an den Friedenspräliminarien in Versailles (26. Febr.) und unterzeichnete den definitiven Friedensvertrag in Frankfurt a. M. (10. Mai). Infolge der Debatten, welche eine Wiederherstellung des Kirchenstaats bezweckende Petition der Bischöfe veranlaßte, gab er seine Entlassung (22. Juli) und beteiligte sich seitdem sehr wenig an parlamentarischen Verhandlungen, wozu auch kompromittierende Enthüllungen über sein Familienleben beitrugen. Bei den Wahlen vom 30. Jan. 1876 wurde er im Rhönedepartement zum Mitgliede des Senats gewählt. Er starb 19. Jan. 1880 an einer Herzkrankheit in Versailles und wurde dort 22. Jan., obleich Katholik, nach prot. Ritus begraben. Zwei erteidigungsschriften in Bezug auf seine ministerielle und gouvernementale Amtsführung sind: „(Rome et la République françaises (Par. 1871) und Le gouveruement de la défense nationales (3 Bde., Par. 1871 —- 75). Außerdem Contérences et discours littéraireso (Par. 1873).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 6, S. 614Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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