Fehlschluß nennt man einen unrichtigen Schluß (J. d.), insbesondere wenn derselbe unabsichtlich sich einstellt, während ein mit dem Bewußtsein seiner Unrichtigkeit vorgetragener Schluß als Trugschluß zu Onaeln de ist. Jeder F. ist ein Verstoß gegen die Regeln der Syllogistik; die häufigsten Fälle des F. 7½½½ auf der sog. Quaternio terminorum (. Syllogismus), auf der unberechtigten und unvermerkten Umkehrung allgemeiner bejahender Urteile, auf der Verallgemeinerung partikularer oder problematischer Schlußsätze, auf ungenauer Analogie oder unvollständiger Induktion.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 6, S. 637Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei