Festum azymorum (lat.), Fest der ungesäuerten Brote, das jüd. Passah, s. u. Azymon. Festum Compassionis Mariae Virgimgest unter Compassio. est und offen, s. Prämiengeschäft. stungen sind Schöpfungen der permanenten Befestigungskunst (s. d.). Sie sichern den Besitz eines Ortes und den Genuß aller damit in Verbindung stehenden Vorteile und hindern den Gegner, sich derer zu bedienen. Kommunikationen, welche durch eine F. und die von ihrer Feuerwirkung wie Offensivkraft beherrschte Zone führen, sind an dieser Stelle für den Feind gesperrt. Der von der . eingeschlossene Ort kann vermöge der Anlagen derselben durch eine verhältnismäßig geringe Anzahl Streiter gegenüber einer numerischen Überlegenheit auf lange Zeit behauptet werden. F. sind in den meisten Fällen Städtebefestigungen; reine Militärfestungen kommen zwar vor, sind aber in der Regel von geringem Umfang. Durch den Ortsbesitz, welchen F. gewährleisten, können eine Reihe wichtiger Aufgaben erfüllt werden. Durch F. kann man zunächst politisch, kommerziell oder nationalökonomisch wichtige Plätze, wie Hauptstädte von Staaten und Provinzen, große Handelsstädte und Verkehrscentren vor feindlicher Occupation sichern. Die eigene Feldarmee wird in ihren Operationen freier, indem sie keine Rücksicht auf Deckung solcher Punkte, deren Besitz dem Gegner große materielle und moralische Vorteile brinen würde, zu nehmen braucht. Solange solche rte vom Feinde nicht eingeschlossen sind, kann Verwaltung und Verkehr in den betreffenden Landesteilen einen freien Fortgang nehmen. Selbst nach vollbrachter Einschließung kann ein intellektueller Verkehr nach außen mit besondern Mitteln (Ballonpost, Taubenpost) noch immer aufrecht erhalten werden. Die Befestigung großer Städte wird solche Vorteile immer mit sich bringen. Durch F. wird die Möglichkeit geschaffen, die personellen und materiellen Streitmittel, auf welche das Operationsheer zu seiner Erhaltung und Ergänzung zurückgreifen muß, vor dem Feinde gesichert unterzubringen. In den F. können Neuformationen von Feld⸗ und Reservetruppen, sowie die Ausbildung der Ersatztruppenteile unbehelligt vorgenommen werden. Wenn die Operationsarmee hieraus auch nur so lange Nutzen zu ziehen vermag, als die F. nicht vom Feinde eingeschlossen ist, so wird doch bis dahin wenigstens eine Sicherung vor Anfällen feindlicher Streifkorps erreicht. Militärtechnische Institute können in den F., auch wenn das Land mit Krieg überzogen ist, unbehindert fortarbeiten. Staatseigentum jeder Art ist in den F. der Beschlagnahme seitens des Gegners entzogen. F., welche zur Erfüllung dieser Aufgaben bestimmt sind, heißen Waffenplätze, Depotplätze, Fabrikplätze. Für Marinezwecke dienend werden sie Kriegswerfte, Marinedepotplätze genannt. F., welche an wichtigen Kommunikationen, wie Eisenbahnlinien, Stromübergängen, Pässen u. s. w. liegen, dienen als Sperrpunkte. Sie halten die Operationen des Gegners auf, indem sie denselben entweder zum Angriff auf die F. oder zu weiten Umgehungen nötigen. Sie unterbrechen seine rückwärtigen Verbindungen und behindern den Nachschub. F., welche dieser Aufgabe vorherrschend oder ausschließlich dienen, heißen Sperren. In Bezug auf Seefestungen s. Küstenbefestigung. Die genannten Aufgaben der F. sind mehr defensiver Natur und haben zum Teil eine negative Bedeutung. F. können aber auch einen mehr direkten Einfluß 2*7 die aleeanchen Aufmar üben, indem sie zunächst den strategischen Aufmarsch einer Armee sichern, zu Stützpunkten während der ersten Bewegungen werden und für eine gewisse Zeit als Basis der Operationen dienen. In diesem Sinne können F. namentlich dann Bedeutung gewinnen, wenn .—.— derselben durch ihre Lage in einem gewissen Zusammenhang miteinander stehen, wie F. an den bedrohten Grenzen, F. an Stromlinien, welche mit jenen annähernd parallel laufen. Häufig ist auch ein System von F. weniger in linearem Sinne entwickelt, als vielmehr einen gewissen Raum einschließend, innerhalb dessen die Versammlung einer Armee gesichert erfolgen kann (Festungsgruppe, Festungsdreieck, Festungsviereck). Zufluchtsörter für eine geschlagene Armee, welche sich in denselben der gänzlichen Auflösung oder Gefangennahme entziehen und allmählich wieder in aktionsfähige Versassung setzen kann. Heere kleinerer Staaten, welche heutzutage, wenn politisch isoliert, durch Auftreten im freien Felde keine günstige Entscheidung herbeizuführen vermögen, im Gegenteil von der Üübermacht bald und sicher erdrückt werden würden, können in großen Centralplätzen so lange 9.7 suchen, bis sie durch eine Wendung in den polit. Verhältnissen wieder befähigt werden, in die Aktionen einzugreifen. Wenn F. durch ihre Ausdehnung und Bauart zur Aufnahme großer, die Stärke der eigentlichen Besatzung weit überschreitender Streitkräfte befähigt sind, so können sie selbst zu Kriegsentscheidungsfeldern werden. Man nennt sie in diesem Falle auch Armeefestungen, Lagerfestungen, verschanzte Lager. In der Regel wird aber eine Armee sich nicht freiwillig in eine F. einschließen, um unter dem Schutze derselben die Entscheidung zu suchen, sondern es wird diese Situation mehr als eine Notlage betrachtet werden müssen, in die man sich nur gezwungen begibt. Sobald es dem Gegner gelingt, durch Einschließung der betreffenden F. die Verbindungen nach außen abzuschneiden, treten sehr bald Verpflegungsschwierigkeiten ein. Diese sowohl wie die Konzentrierung vieler Leute auf engem Raum haben bald Krankheiten im Gefolge. Das moralische Element leidet not. Die Entwickelung einer großen Armee aus dem Ringe der Festungswerke zur Feldschlacht ist ungemein zeitraubend und schwierig. Das Los einer solchen Armee ist, wie die Kriegserfahrungen aller Zeiten beweisen, in vielen Fällen eine schließliche Kapitulation. Man legt der Bedeutung der F. als Kriegsentscheidungsfelder in neuerer Zeit wohl einen übertriebenen Wert bei. F. können auch polit. Aufgaben erfüllen, indem sie zur Niederhaltung der Bevölkerung unsicherer Landesteile oder Städte dienen. Die Behauptung von F. bis zu den Friedensverhandlungen hat häufig dem Besitzer nicht bloß den Ort, sondern das ganze Territorium gerettet oder wenigstens günstigere Bedingungen erwirkt. Die Mehrzahl der F. erfüllt mehrere der genannten Aufgaben zugleich. So sperren die großen Städtefestungen in der Regel Eisenbahnlinien und Stromübergänge, sind Waffen⸗ und Depotplätze und vereinigen damit den Charakter verschanzter Lager. Die polit. Verhältnisse früherer Zeiten brachten es mit sich, daß fast jeder nennenswerte Ort befestigt wurde, teils um seine staatliche Selbstständigkeit zu bewahren, teils um sich gegen Anfälle, Brandschatzung, Zerstörung zu sichern. Die F. spielten im Kriege eine große Rolle und waren oft Angelpunkte der Operationen und Schlüsselpunkte für den Besitz des Landes. Man legte einen großen Wert auf die Befestigung der Grenzen, wenn diesen nicht durch die geogr. Verhältnisse ein natürlicher Schutz verliehen war. Häufig wurde eine Grenze durch einen doppelten bis dreifachen Gürtel kleinerer, einander nahe gelegener F. gesichert. Größere Heere können aber an solchen Plätzen, denen eine nur geringe Offensivkraft beiwohnt, ohne große Gefahr vorbeigehen; es genügt, derartige F. durch Reservetruppen beobachten zu lassen. Ist es der Benutzung von Eisenbahnlinien halber notwendig, solche F. wegzunehmen, so geingt dies bei ihrer geringen Widerstandsfähigkeit oft durch eine kräftige Beschießung. Man ist, feit Napoleon I. bei seiner unternehmenden Kriegführung die F. häufig ungestraft ignoriert hatte und damit das Ansehen derselben 1 gesunken war, mehr und mehr zu der Ansicht gekommen, die Zahl der F. einzuschränken und hauptsächlich größere Plätze als F. Hassen daun die der Gegner nicht ganz unbeachtet lassen kann, deren Einschließung, beziehungsweise Belagerung aber bedeutende Kräfte absorbiert, sodaß damit häufig ein Stillstand der Operationen eintritt und der weitere Verlauf des Kriegs sich zunächst um diese F. dreht. Im übrigen legt man Wert auf Sperrung von Eisenbahnlinien, Pässen u. s. w., sei es auch nur durch F. geringern Umfangs und selbst bloße Sperrforts (wie dies die neueste Befestigung der franz. Ostgrenze in ausgiebiger Weise zeigt). Besondere Beachtung findet auch der Küstenschutz durch Befestigungen. Beschränkt man die Zahl der F. auf ein weises Maß, so tritt eine große Ersparnis an Bau- und Unterhaltskosten und ein viel geringerer Verbrauch an Streitkräften ein und es wird eine allzu große Zersplitterung der Landesverteidigung vermieden. Nach ihrer geogr. Lage teilt man die F. eines Staats in Grenzfestungen, F. im Innern des Landes und Küstenfestungen ein. F. an großen Flüssen und Strömen werden Stromfestungen genannt. Als Centralfestung kann ein Platz bezeichnet werden, wenn er gewissermaßen den Stütz⸗ und Angelpunkt der Operationen für einen bestimmten Kriegsschauplatz bildet, oder als das Centralreduit eines ganzen Landes (wie Paris für Frankreich, Antwerpen für Belgien) zu betrachten ist. Für die Einteilung der F. in große, mittlere, kleine gibt es keine genaue Begrenzung, wenn man solche wohl auch in ö der Größe der Besatzungsstärke gesucht hat. Verschanzte Lager werden als Offensiv⸗, bloße Sperren als Defensivfestungen bezeichnet. In Frankreich existiert die Einteilung der F. in vier Rangklassen. Im Deutschen Reiche spricht man von F. mit Armierung erster und solchen mit Armierung zweiter Ordnung, je nachdem eine F. gegen gewaltsamen und förmlichen Angriff oder nur gegen gewaltsamen Angriff ausgerüstet ist. Zu erstern gehören Straßburg, Metz, Köln, Koblenz, Mainz, Ulm, Ingolstadt, Königsberg, Danzig, Thorn, Posen, Küstrin, Magdeburg, Spandau, Glogau, Neisse; zu letztern Neu-Breisach, Diedenhofen, Rastatt, Germersheim, Saarlouis, Wesel, Torgau, Glatz, Sonderburg-Düppel, Feste Boyen (Lötzen), Königstein, Bitsch. Zu den Küstenbefestigungen zählen: Memel, Pillau, Weichselmünde und Neufahrwasser, Kolberg, Swinemünde, Stralsund, Friedrichsort und Kieler Hafen, Cuxhaven, Geestemünde, Wilhelmshaven. Sperrforts sind selbständige Befestigungen geringen Umfangs und rein militärischen Charakters zur Sperrung von Pässen, Eisenbahnlinien u. s. w. Litteratur, s. unter Befestigungskunst.