FeedFeti (Domenico)
Bildende KunstBrockhaus 1882

Feti (Domenico), Historienmaler, geb. zu Rom 1589, wo er den Cigoli zum Lehrer hatte. Er brachte den größern Teil seines Lebens in Mantua zu, wo er nach Giulio Romano studierte, von dessen Schrüt und dunkler Manier er jedoch noch einen Schritt weiter zum ausgesprochensten Naturalismus machte. Er liebt drastische Charakteristik und energische Komposition. Vieles von ihm findet sich in den nordischen Galerien, in Paris, München, Dresden und besonders in Wien, wo seine Werke schon bei seinen Lebzeiten gesucht waren. Sein Kolorit ist finster, die Behandlung keck und geistreich. F. starb 1624 in Venedig. etialen (Fetiales) hieß bei den italischen Völkerschaften und insbesondere den Römern ein Priesterkollegium, welches darüber zu wachen hatte, daß der Abschluß von Verträgen und die Erklärung von Kriegen in einer Weise stattfand, daß das göttliche Recht und damit die Götter selbst nicht verletzt wurden. Die F. wurden von dem Oberhaupt des Staats sowohl als begutachtende Behörde zu Rate Gundm als auch namentlich mit dem Abschluß von ndnissen und mit der Erklärung des Kriegs beauftragt. Sie hatten es also nicht sowohl mit dem materiellen Inhalte der Verträge, dessen Feststellung Sache des Königs und Magistrats, beziehungsweise Senats und Volks war, als damit zu thun, daß die Verträge in der gehörigen religiös gültigen Form abgeschlossen, jede Verletzung derselben vermieden und wenn eine solche vorgekommen war, wie z. B. Kränkung oder Verletzung fremder Gesandten, durch Auslieferung der Schuldigen gefühnt werde. Ebenso war es nicht ihre Sache, die Forderungen festzustellen, die von einem Volke als Bedingung zur Vermeidung des Kriegs auferlegt werden sollten, wohl aber die Forderungen und eventuell die Kriegserklärung in der richtigen Art und Weise auszuführen. In der ältesten Zeit, in welcher die Verhältnisse einfacher waren, mögen die Verhandlungen zwischen den Völkern wesentlich durch die F. geführt worden sein. Später geschah dies durch den Magistrat oder durch Beauftragte desselben oder des Senats. Nur der rituelle Abschluß blieb Sache der F. und auch dieser nicht ihnen allein. Das Staatsoberhaupt (der König oder Konsul), als dessen Beauftragte sie fungierten, konnte auch ohne sie förmliche Friedensverträge und Bündnisse abschließen. Von ihrer Beteiligung an der Kriegserklärung blieb nur ein kleiner Rest übrig. Das Kollegium der F. in Rom bestand aus 20 Mitgliedern, die aus den vornehmsten Geschlechtern sich selbst ergänzten. Die Plebejer erlangten nie Zutritt, wohl weil es ihnen, als sie die Macht gehabt hätten ihn zu erlangen, um das politisch bedeutungslos gewordene Priestertum nicht zu thun war. Zu Amtshaudlungen, womit gewöhnlich zwei oder auch vier F. betraut wurden, mußten sie ein Stück Rasen vom Burghügel (mit der Erde ausgerissene Gräser, verbenge oder sagmina genannt) mitnehmen. Der F., der dieses trug, der Lerbenarius, machte dann den andern, dessen Kopf und Haare er damit beruhrte, zum pater patratus, d. h. zu einem Hausvater, der als solcher sein Volk vertrat. Bei der Einleitung einer Kriegserklärung gingen zwei oder vier Mitglieder des Kollegiums ins feindliche Land und sprachen die ihnen aufgetragene Forderung an den Grenzen des Landes, an den ersten, der ihnen begegnete, an den Thoren und auf dem Forum der Hauptstadt aus, wobei sie eine Frist von 30 Tagen setzten. Wurde der Forderung nicht genügt, so erhoben sie feierlichen Protest und kehrten dann zurück. Nachdem hierauf der Krieg in der Heimat beschlossen war, begaben sich die F. wieder nach dem feindlichen Gebiet, um den Krieg mit einer vorgeschriebenen Formelund einer symbolischen Handlung zuerklären. Letztere bestand darin, daß ein F. eine blutige, an der Spitze versengte oder mit Eisen beschlagene Lanze über die Grenze ins feindliche Land warf. Zum Abschluß von Bündnissen mußten die F. außer der sagmina ein im Tempel des Jupiter Feretrius aufbewahrtes Scepter und einen ebendort als Symbol des Donnergottes aufbewahrten Kieselstein (silex) mitnehmen. Waren sie dann vom König oder Magistrat mit ihrem Auftrag betraut und der eine zum pater patratus gemacht, so vollzog dieser den Friedens-oder Bündnisvertrag (toedus), indem er den vorgeschriebenen Eid ablegte und mit dem Stein ein Schwein als Opfertier für Jupiter tötete. Noch in der republikanischen Zeit fand das Abschließen von toedera durch die F. statt. Doch muß die Verwendung der F. in solchen Fällen immer mehr abgekommen sein. Wenn der Kaiser Claudius noch durch die F. Bündnisse vollziehen ließ, so geschah dies zufolge seiner gelehrten Liebhaberei für das Altertum. Länger erhielt sich, wie es scheint, ein Rest von der Ansage des Kriegs durch die F. Die Ansage erfolgte später durch Abgeordnete des Feldherrn. Aber der symbolische Akt des Schleuderns der Lanze verblieb den F. Man hatte, als der Krieg in immer fernere Länder getragen wurde, zur Zeit des Kriegs mit Pyrrhus ein Stück Land von einem Kriegsgefangenen kaufen lassen, und nun schleuderten die F. ihren Speer über eine Säule, die als Grenzsäule galt, in dieses Stück Land, das fortan das Feindesland vorstellte. Dieser Brauch erhielt sich bis in späte Zeit. Vgl. Conradi, De ketialibus et jure feciali populi Romanio (Helmstedt 1734; auch in Conradis 4Scripta minora », Bd. 1, 1823); Wetsels, De fetialibusd (Gröningen 1854).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 6, S. 741Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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