Feueranzünder, im allgemeinen leicht brennbare Stoffe, welche, in irgend eine möglichst wenig aum einnehmende Form gebracht, zur schnellen und leichten Entzündung schwerer brennbarer Materialien in Ofen, Dampfkessel⸗ und sonstigen Feuerungsanlagen dienen. Als der älteste und bekannteste F. ist, abgesehen von der Anwendung der Hobelspäne, des Papiers, des Strohs und anderer leicht entzündlicher Materialien, welche ohne Vorbereitung zum Anzünden eines Feuers benutzt werden, der Kienspan zu bezeichnen. Hobelspäne, mit Teer und Pech getränkt, bilden einen vielfach angewendeten F. und werden zu diesem Zweck oft durch Flechten und Zusammenrollen zu kleinen Cylindern fabrikmäßig verarbeitet. Ähnlich ist eine andere Art F., welche aus mäßig langen, in Petroleum, Terpentin u. s. w. getauchten und zu Bündeln vereinigten Holzstäbchen bestehen; diese Bündel werden mit einer Schicht trockenen Holzes und einer Lage Harz umgeben, um die Ausdünstung der zum Imprägnieren verwendeten Flüssigkeit zu hindern. Von der Herstellung dieser F. weicht die der F. aus pulverförmigen vegetabilischen Substanzen ab, welche, unter hohem Druck zusammengepreßt, mit Kohlenwasserstoffdämpfen imprägniert und schließlich, um die Verflüchtigung der Dämpfe zu hindern, mit einer Schicht Harz überzogen werden. Gegenüber den genannten Vorrichtungen sind diejenigen F. zu nennen, deren Hauptbestandteil durch einmaligen Gebrauch nicht zerstört wird, sind dern wiederholt verwendet werden kann. Es sind dies meist hohle oder poröse Körper aus feuerbeständigem Material, welche mit leicht entzündlichen Stoffen angefüllt werden, z. B. vielfach durchlöcherte Cylinder aus feuerfestem Thon, mit Asbest gefüllt, welch letzterer mit Petroleum getränkt wird; das Ganze wird durch einen Deckel abgeschlossen. Beim Anzünden brennt die Flamme zu den erwähnten Löchern heraus. Der beschriebenen Herstellungsmethode analog ist folgendes Verfahren: Ein fetter, plastischer Thon wird, mit gleichen Raumteilen Coksstaub und Sägemehl gemischt, mit Wasser zu einem Teig angerührt und zu Kugeln von der Größe eines Hühnereies geformt; diese Kugeln werden mit einem Draht von der Stärke eines Bleistifts in verschiedener Richtung mehrfach durchbohrt, getrocknet und dann in hellem Feuer eine Zeit lang geglüht, wodurch das Sägemehl herausbrennt und der Thon sich mit dem Coksstaub verschlackt. Nachdem dieser Zustand erreicht ist, läßt man das Ganze langsam erkalten. Jede der so erhaltenen, äußerst porösen Kugeln wird in einer Blechbüchse aufbewahrt. Vor dem Gebrauch wird sie mit Petroleum getränkt; die durch die Poren hindurchziehende Luft bewirkt eine intensive Verbrennung des Petroleums und somit eine schnelle Entzündung des aufgelegten Brennmaterials. Um die Kugeln jederzeit zum Gebrauch Pert zu haben, legt man in die Blechbüchse mit etroleum getränkte Baumwolle, besser Schlackenwolle, Glaswolle oder Asbest, welche letztern Stoffe, weil unverbrennlich, gestatten, die dem Ofen entnommene heiße Kugel ohne vorherige Abkühlung an ihren Aufbewahrungsort zu bringen. Völlig abweichend von dem genannten Prinzip ist die Einrichtung eines F., der aus einem Blasebalg und einem mit Ligroin gefüllten Gefäß besteht. Der Luftdruck des Blasebalgs treibt die Flüssigkeit sehr fein verteilt durch ein vor der ffnung befindliches Flämmchen und erzeugt auf diese Weise eine sog. tichllamme von großer Intensität, die auf das zu entflammende Brennmaterial gerichtet wird. euerassekuranz, s. Feuerversicherung. euerbach (Paul Joh. Anselm, Ritter von), ausgezeichneter deutscher Kriminalist, geb. 14. Nov. 1775 zu Jena, erhielt seine wissenschaftliche Vorbildung auf dem Gymnasium zu Frankfurt und widmete sich seit 1792 auf der Universität zu Jena jurist. und philos. Studien. Er war ein Schüler Reinholds und seine ersten litterarischen Versuche betrafen die kritische Philosophie, welche Richtung sich +* in seinen rechtswissenschaftlichen Arbeiten nicht verkennen läßt. Nachdem F. einige philos. Schriften Hobbes (Erf. 1798) und Untersuchungen über das Verbrechen des Hochverrats»(Erf. 1798) ganz der Jurisprudenz und vorzugsweise dem Kriminalrecht zu. Er begann 1799 akademische Vorlesungen in Jena und erhielt bereits 1801 daselbst eine ord. Professur, die er jedoch 1802 mit einer solchen in Kiel vertauschte. Er ging 1804 an die Universität nach Landshut, siedelte aber, mit der Ausarbeitung des Entwurfs zu einem bayr. Kriminalgesetzbuch beauftragt, 1805 als Geh. Referendar im Ministerial-Justizdepartement nach München über, wo er 1808 zum Geh. Rat ernannt ward. Seit 1814 wirkte er erst als zweiter Präsident des Appellationsgerichts in Bamberg, dann seit 1817 als erster Präsident des Appellationsgerichts für den Rezatkreis zu Ansbach. Er starb auf einer Badereise 29. Mai 1833 zu Frankfurt a. M. Eine hervorragende Stelle in der Geschichte der Kriminalwissenschaft nimmt F. als Begründer einer neuen Strafrechtstheorie (s. d.), der sog. psychologischen Zwangs- oder der Abschreckungstheorie, ein. Nachdem er diese zuerst in der Schrift: »Revision der Grundsätze und Grundbegriffe des peinlichen Rechts⸗ (2 Bde., Erf. 1799), und der von ihm, Grolman und von Almendingen herausgegebenen „Bibliothek für die peinliche Rechtswissenschafto angebahnt hatte, führte er sie in seinem berühmten 4Lehrbuch des gemeinen, in Deutschland geltenden peinlichen Rechts „(Gieß. 1801; 14. Aufl., von Mittermaier, 1847) systematisch durch. Von seinen Arbeiten im Fach der Gesetzgebung ist, außer dem erwähnten „Strafgesetzbuch für das Königreich Bayern (Münch. 1813), das 1813 zur Einführung in Bayern gelangte und auch in einigen andern deutschen Staaten angenommen wurde, noch zu erwähnen die Umarbeitung des Code Napoléon zu einem allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch für Bayern, welche er 1807 auf königl. Befehl unternahm, die aber nicht in Wirksamkeit trat. F.s „Betrachtungen über das Geschworenengericht» (Landsh. 1812), in denen er die franz. Jury bat. . riefen viele Schriften für und wider hervor. F. erklärte sich unbedingt für Offentlichkeit und Mündlichkeit der Gerechtigkeitspflege, wie seine „Betrachtungene (Gieß. 1821) darüber und die Schrift «über die Gerichtsverfassung und das gerichtliche Verfahren Frankreichs v (Gieß. 1825) bekunden. Als vorzüglicher Praktiker 29 sich F. in »Merkwürdige Kriminalfällev (2 Bde., Gieß. 1808—11), womit zuerst einer tiefern, psychol. Behandlung solcher Fälle Bahn gebrochen wurde. Später folgte die „Aktenmäßige Darstellung merkwürdiger Verbrechen » 2 Bde., Gieß. 1828—29; 3. Aufl. 1849). Zur Zeit der Befreiungskriege bezeugte F. seinen Nationalsinn und Gemeingeist durch mehrere Schriften, unter anderm durch die Küber deutsche Freiheit und Vertretung deutscher Völker durch Landständer (Lpz. 1814). Da er allem, was das öffentliche Leben betraf, seine Aufmerksamkeit widmete, überdies auch auf dem religiösen und kirchlichen Gebiete dem Prinzip der 27 und Gerechtigkeit huldigte, so befand er sich in einem beständigen Kampfe gegen die hierarchischen Tendenzen und übergriffe seiner Zeit, mochten sie nun von kath. oder prot. Seite ausgehen. In den letzten Jahren seines Lebens interessierte ihn besonders das Schicksal Kaspar Hausers (s. d.). Er nahm sich desselben in Nürnberg und Ansbach eifrigst an und veröffentlichte die Schrift K. Hauser, ein Beispiel eines Verbrechens am Seelenleben »(Ansb. 1832). Kurz vor seinem Tode ließ er noch eine Sammlung seiner «Kleinen Schriften vermischten Inhaltso (Nürnb. 1833) erscheinen. Von hohem Interesse ist das von seinem Sohne Ludwig F. nach ungedruckten Briefen und Tagebüchern bearbeitete «Anselm von F.s Leben und Wirken v (2 Bde., Lpz. 1852). F. hinterließ — Söhne, die sich sämtlich nach verschiedenen ichtungen hät durch wissenschaftliche und schriftstellerische Thätigkeit ausgezeichnet haben. Der älteste Sohn, Anselm F., geb. 9. Sept. 1798, gest. 8. Sept. 1851 als Professor der Philologie zu Freiburg, hat sich als Archäolog besonders durch das Werk «Der vatikanische AÄpollov (Nürnb. 1833; 2. Aufl., Stuttg. 1855) einen geachteten Namen erworben. Seine Nachgelassenen Schriftend (4 Bde., Braunschw. 1853) enthalten im ersten Bande Leben, Briefe und Gedichter (herausg. von Henriette F.), im zweiten und dritten Bande eine 4Geschichte der griech. Plastiko und im vierten Bande «Kunstgeschichtliche Abhandlungen » (beides herausg. von H. Hettner). Sein Sohn, Anselm von Feuerbach (s. d.“, wurde als Historienmaler namhaft. — Karl Wilhelm F., der zweite Sohn, geb. 30. Mai 1800, gest. 12. März 1834 als Professor der Mathematik am Gymnasium zu Erlangen, hat sich in der Schrift Eigenschaften einiger merkwürdiger Punkte des geradlinigen Dreiecks v (Rürnb. 1822), besonders aber im Grundriß zu analytischen Untersuchungen der dreieckigen Pyramide (Nürnb. 1827) als Mathematiker bewährt. — Eduard August F., der dritte Sohn, geb. 1. Rer 1803, gest. als ord. Professor der Rechte an der Universität zu Erlangen 25. April 1843, erwarb sich als Schriftsteller im Gebiete des german. Rechts einen Namen durch seine Schrift „Die Lex Salica und ihre verschiedenen Rezensionenv (Erlangen 1831). — Der vierte Sohn war der Philosoph Ludwig Andreas Feuerbach (s. d.). —Friedrich Heinrich F., der fünfte Sohn, geb. 29. Sept. 1806, gest. 24. Jan. 1880 in Nürnberg, widmete sich längere Zeit in Bonn und Paris dem Studium der orientalischen, dann aber dem der neuern Sprachen. Außer trefflichen metrischen Übersetzungen aus dem Sanskrit, Italienischen und Spanischen in verschiedenen Zeitschriften veröffentlichte er später die geschätzten populären religions-Tteli Schriften «Theanthroposv (Zür. 1838), «Religion der Zukunfto (Nürnb. u. Bern 1843—