FeedFilial (mittellat.)
ReligionBrockhaus 1882

Filial (mittellat.), eigentlich im Kindesverhältnis stehend, wird namentlich zur Bezeichnung von Instituten gebraucht, die von andern gegründet sind und zu diesen in einer Art Abhängigkeitsverhältnis stehen (Filialinstitute, Filialen). Filiale (Filialkirche, Tochtergemeinde) wird eine Kirche genannt, an der die Seelsorge von dem Pfarrer der Hauptkirche oder der Mutterkirche ausgeübt oder unter dessen Aufsicht von einem andern Geistlichen verwaltet wird. Fiiatio s. Zweigniederlassung. iliation ist diejenige kirchliche Handlung, durch welche zwischen zwei Kirchen ein Abhängigkeitsverhältnis derartig bewirkt wird, daß die eine als Mutter-(mater), die andere als Tochterkirche (filia) zu betrachten ist. Diese Abhängigkeit kann hervorgerufen werden dadurch, daß eine Parochie geteilt wird, der neuen Parochialkirche aber nicht alle Pfarrrechte eingeräumt werden, oder daß eine selbständige Parochie mit einer andern vereint, ihr aber die frühere Selbständigkeit in gewissen Beziehungen entzogen wird.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 6, S. 804Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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