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Recht & StaatBrockhaus 1882

Fiskal, in Rußland von Peter d. Gr. eingeführte Agenten der Centralverwaltung zur Kontrolle der neuerrichteten Behörden und der Beamten. Es gab einen Oberfiskal beim Senat und F. in den Provinzen. Ihre Aufgabe war, die Interessen der Krone wahrzunehmen, der Willkür der Beamten zu steuern, überhaupt Mißbräuche aufzudecken, durch Spionieren und Denunziationen an den Senat oder die vorgesetzten Behörden, wobei freilich von den F. selbst viele Amtsmißbräuche verübt wurden (mehrere Oberfiskale wurden deshalb zum Tode verurteilt, zahlreiche niedere zu schweren Strafen), sodaß der Name F. noch jetzt in der russ. Umgangssprache Spion bedeutet und als Schimpfwort gilt. Unter Katharina II. wurden die höhern F. aufgehoben, und nur die Kreisfiskale, nun sträpei genannt, blieben noch in Thätigkeit, bis auch diese bei der Reorganisation der Justiz 1866 fast ganz beseitigt wurden. Die nur in wenigen Gouvernements noch bestehenden F. haben eine veränderte Bedeutung, indem ihre Thätigkeit auf die Gerichte beschränkt wurde. Vgl. Petrowskij, «Der Senat zur Zeit Peters d. Gr.» (russ., Mosk. 1875).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 6, S. 852Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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