FeedFlamingo
TierreichBrockhaus 1882

Flamingo (Phoenicopterus) heißt eine wenig Arten enthaltende Gattung großer Sumpfpögel, welche durch die ungemeine Länge der Füße und des Halses zwar den Stelzvögeln ähnelt, aber durch den in der Mitte fast rechtwinkelig abwärts gebogenen, mit Querlamellen versehenen, an den Rändern gekerbten Schnabel, eine volle Schwimmhaut zwischen den Zehen und durch den ganzen übrigen Bau sich den entenartigen Vögeln anreiht. Die Arten! gehörigen und schwer zu unterscheidenden Arten sind im Alter sämtlich rot gefärbt. Von ihnen kommt in Europa nur eine Art vor, der gewöhnliche Flamingo(Ph. roseus), welcher sich in Südeuropa, an den afrik. Küsten, am Kaspischen See und in Ostindien findet, 1,—2 m hoch wird, wovon auf seine dünnen roten Füße allein 80 em kommen, und rosenrot gefärbt ist mit karminroten Oberflügeln und schwarzen vordern Schwingfedern. Das Nest wird aus Lehm oder festem Schlamme in Form eines kegelförmigen Hügels erbaut, auf welchem der Vogel gleichsam reitend brütet. Der Vogel nährt sich von weichen Tieren des Wassers und des Schlamms, die er mit dem kellenartig gebrauchten Schnabel aufschöpft, indem er den Kopf so dreht, daß der Oberschnabel unten liegt. Er hält sich am liebsten an brakischen Strandseen und Flußmündungen, oft in Scharen von Tausenden, auf. Beim Fliegen ordnen sich die Züge in Keilform. Die alten Römer rechneten das Fleisch der F., welches von den jungen Vögeln wohlschmeckend ist, bei den alten Vögeln aber einen widrigen Fischgeschmack hat, zu den höchsten Leckerbissen, und besonders wurden die Zungen, deren Inneres aus reichlichem, fast mit ölartiger Flüssigkeit erfülltem Zellgewebe besteht, hoch geschätzt und teuer bezahlt. Noch jetzt wird er in Nordägypten als geschätztes Wildbret zu Markte gebracht. Im mittlern Rußland und auf Sicilien und Sardinien wird der F. zuweilen gezähmt gehalten, wo er mit dem übrigen Hausgeflügel verträglich lebt. lamininns, s. Quinctius. laminische Straße, s. unter Flaminius. laminius ist der Name eines röm. plebejischen Geschlechts und zu unterscheiden von Flamininus, dem Beinamen einer Familie der patricischen gens Quinctia. Das Geschlecht ist berühmt durch Gajus F. Dieser bewirkte als Tribun 232 v. Chr., daß das in früherer Zeit eroberte Land der sennonischen Gallier in der Gegend von Ariminum (Rimini) an röm. Bürger verteilt wurde, und zwar ließ er diese Maßregel durch die plebejischen Comitien wider den Willen des Senats beschließen. Die Ausführung des Beschlusses zog den Ausbruch des großen gallischen Kriegs (225—222) nach sich. Gegen den Willen der Nobilität wurde F., nachdem er 227 als Prätor die neuerworbene Prowuz Sicilien rühmlich verwaltet hatte, für das J. 223 mit Publius Furius zum Konsul erwählt. Als solcher ging er im Kriege mit den Galliern zweimal über den Po. Nachdem er das erste mal um freien Abzug hatte bitten müssen, gelang es ihm zum zweiten mal die insubrischen Gallier in einer craden Schlacht zu besiegen. Den Brief, der ihn wegen Formfehler bei seiner Wahl abrief, soll er erst nach seinem Siege geöffnet haben. Als Censor entfernte er im J. 220 v. Chr. die Freigelassenen, welche nicht lange vorher durch die Reform der Centuriat-Comitien aufs neue in die Klassen gekommen waren, wieder aus diesen, und handelte damit im Sinne der freieborenen Bürger, welche ihre Rechte nicht mit den Freigelassenen teilen wollten. Die Fortführung der Heerstraße von Rom nach Ariminum, die 47nur bis Spoletium geführt war und nun den Namen der Flaminischen Straße erhielt, zeugt für seine staatsmännische Einsicht und hing offenbar mit den Plänen für Erwerbung großer Strecken in Oberitalien zum Zweck der Verteilung von Ländereien zusammen. Die Gunst der Masse der Bürgerschaft gewann er sich vornehmlich dadurch, daß er zuerst neben den von alters her alljährlich gefeierten Festspielen neue einführte, deren populäre Bedeutung schon ihr Name, die «plebejischen v5, andeutet, und im Zusammenhang damit auf dem Marsfelde einen neuen Cirkus, den Cirkus Flaminius, erbaute. Ebenfalls im Sinne und Interesse der Bürger war es, daß er den Gesetzesvorschlag unterstützte, welcher den Senatoren das Betreiben von Handelsgeschäften untersagte. So erreichte er denn auch trotz des heftigen Widerstandes der Nobilität, daß er zum zweiten mal 217 v. Chr. zum Konsul gewählt wurde. F. ließ sich aber, ehe sein Kollege mit der andern konsularischen Armee eintraf, von Hannibal zur Schlacht am Trasimenischen See verleiten, in welcher F. fiel und sein ganzes Heer vernichtet wurde.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 6, S. 870Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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