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ErdkundeBrockhaus 1882

Frisiones, in ihrer eigenen Sprache Frisan), ein Rordsee Volk, dessen Sitze sich längs der Küsten der Nordsee noch im 13. Jahrh. von Flandern bis Jütland erstreckten. Als sie mit den Römern durch Drusus, der sie zinsbar machte, zuerst in unmittelbare Berührung kamen, wohnten sie vom Rhein bis zur Ems in dem äußersten Nordwesten Germaniens zwischen Batavern, Brukterern und Chauken. Durch den Druck der röm. Herrschaft erbittert, befreiten sie sich wieder 28 n. Chr., wußten auch ihre Freiheit zu behaupten, bis sie, abermals auf einige Zeit durch Domitius Corbulo 47 gedrängt, später neben den Batavern unter Civilis gegen die Römer auftraten. Bei dem Vordringen der Franken vom niedern Rhein nach Süden verbreiteten sich die F. auch über die Inseln, die durch die Mündung des Rheins, der Maas und der Schelde gebildet werden. In dem Küstenlande zwischen Ems und Elbe wurde der fries. Name nicht durch Einwanderung, sondern dadurch herrschend, daß er auf die in nächster Stammverwandtschaft stehenden Chauken (bei den Römern Chauci, bei den Angelsachsen Hugas), welche seit dem 3. Jahrh. nicht mehr als selbständiges Volk vorkommen, zugleich mit ausgedehnt ward. Wie die Chauken in Groß-Chauken (Chauci majores), westlich der Weser, und Klein-Chauken (Chauci minores), zwischen Weser und Elbe, zerfielen, so teilten sich auch die F. in Frisii majores und minores, erstere westlich, letztere östlich des Fly oder der Zuydersee. Die Nordfriesen, auch Strandfriesen, welche teils auf dem Festlande der Westküste Schleswigs, teils auf den vorliegenden Inseln (Nordstrand, Föhr, Sylt) noch gegenwärtig etwa 30000 Seelen stark in 40 Kirchspielen wohnen, scheinen großenteils ebenfalls nicht durch Einwanderung dahin gekommen zu sein, sondern nur durch übertragung während des frühern Mittelalters den Namen der F. erhalten zu haben. Bei den südwestl. F. faßte zuerst die fränk. Oberherrschaft Fuß durch Pipin von Heristall, der 689 über den fries. Fürsten Ratbod bei Dorsted siegte, und mit ihr das Christentum, für welches bald das Bistum Utrecht die Pflanzstätte wurde. Sie verbreitete sich bis zur Yssel und zum Fly, dem später durch Sturmfluten immer mchr vergrößerten Ausgang der Zuydersee, dann durch Karl Martell, der den Friesenherzog Poppo 734 in der Schlacht tötete, vom Fly bis zum Lauwers oder Laubach, wo nun Bonifacius (s. d.) das Christentum predigte, und von da über die Ems bis zur Weser, wo die östlichern Stämme an den Kriegen der Sachsen teilnahmen, durch Karl d. Gr., der 785 dem heil. Liudgar die Bekehrung übertrug und 802 das Recht der F. in der Lex Erisionump aufzeichnen ließ. Grafen wurden eingesetzt, in späterer Zeit auch wegen der Raubzüge der Normannen eine Grenzgrafschaft Ducatus Frisiae) gebildet. Schon das enannte Gesetzbuch kennt eine Einteilung Friesands in drei Teile, zwischen Maasmündung (Sincfal) und Ieser Vei Fly und Lauwers, Lauwers und Weser. Bei der Teilung des Reichs unter die Söhne Ludwigs des Deutschen erhielt Karl das Drittel westlich der Zuydersee oder Westfriesland, während die beiden andern an Deutschland gefallenen Teile bis ins 15. Jahrh. den Namen Ostfriesland behielten. Da bei den zuerst unterworfenen südwestl. F. die fränk. Einrichtungen schon fatd feste Wurzel faßten, so verschwand hier allmählich die fries. Eigentümlichkeit, ihre alte Verfassung und auch die fries. Sprache, an deren Stelle sich hier unter fränk. und niedersächs. Einflüssen das Niederländische bildete. In diesem westl. Theile des alten Friesenlandes entstand auch zuerst Landeshoheit im 10. und 11. Jahrh. in den erblichen Grafschaften Holland und Seeland, Geldern mit Zütphen und in dem Stift Utrecht mit Nsel. Das Land von Alkmaar und Hoorn bis zum Fly wurde erst im 13. Jahrh. nach schweren Kriegen mit Holland vereinigt. Es blieb somit auch der Name Friesland nur für die Striche zwischen Zuydersee und Weser übrig, und man verstand von nun an unter Westfriesland jenes zweite Drittel zwischen Zuydersee und Lauwers, unter Ostfriesland aber den ostwärts des Lauwers bis zur Weser hin gelegenen Teil des Landes, bis endlich der Name Ostfriesland ganz allein für das gegenwärtig noch so genannte Land an der Emsmündung (die Landdrostei Aurich der preuß. Provinz Hannover) übrigblieb. Das westl. Friesenland hatte vor seiner Vereinigung mit Holland zu dem Bunde der sog. Sieben Seelande gehört, welcher die verschiedenen Stämme der F. (loder wie sie sich jetzt im Gegensatz zu den dem Fränkischen Reiche unterworfenen Stammesgenossen nannten, der Freien F.), nachdem die Gewalt der fränk. Grafen erloschen war, bis zur Weser zu einem, wenn auch nur lose verbundenen Ganzen vereinigte. Adel und freie Bauern bildeten die Landgemeinden, deren auf ein Jahr gewählte Richter die Gemeinden der Gaue, in welche die Seelande zerfielen, leiteten. Ein Ausschuß der letztern und die Richter traten alljährlich zu Upstalsboom bei Aurich zu einem großen Landtag zusammen, welcher das Recht der allgemeinen Gesetzgebung, die oberste Richtergewalt und die Bestimmung über Landesverteidigung besaß. Innere Fehden, besonders der Häuptlinge, die sich allmählich aufwarfen, zerrütteten diesen Bund: 1323 wurde er noch einmal erneuert, der allgemeine Landtag hörte aber im 14. Jahrh. auf. Auch von außen wurde die Freiheit der F. angegriffen. Westlich der Ems, deren Mündung 1277—87 durch Sturmfluten zum Dollart erweitert wurde, kam das Land von Drenthe und Gröningen endlich zu Anfang des 15. Jahrh. unter das Stift Utrecht, dem die Grafschaft darüber schon lange verliehen war; in dem nun vorzugsweise so genannten Frieslande zwischen Lauwers und Fly, dessen größter Teil gegenwärtig die niederländ. Provinz Friesland (. d.) bildet, verteidigten die F. ihre Freiheit tapfer gegen die holländ. Grafen und unterwarfen sich lieber 1457 dem Reiche. Herzog Albrecht von Sachsen behauptete sich 1498 bei ihnen als Erbstatthalter; 1523 vereinte sie Karl V. mit seinem burgund. Erbe. In dem Lande östlich der Ems wurde 1430 Edzard Zirksena (Cirksena) zum Anführer des Bundes gemacht, ahth dessen Schließung die Fehden, die vom 14. Jahrh. an geherrscht hatten, beendet wurden. Sein Bruder Alberich, 1454 zum Anführer gewählt, wurde durch Kaiser Friedrich III. Reichsgraf von Ostfriesland. Seinem Hause, das 1744 mit Karl Edzard ausstarb, unterwarfen sich endlich 1496 auch die Häuptlinge im östl. Teile des Landes (bei den Rüstringern), wo durch Siebeth Papinga 1424 die Oberherrschaft des Erzstifts Bremen gebrochen war, das nebst den sächs. Grafen von Oldenburg die Freiheit der F. am meisten angefeindet hatte. Beiden waren die tapfern fries. Stedinger, die am südöstlichsten an der Weser wohnten,‚ erlegen; erst nachdem 1234 in der Schlacht bei Altenesch 6000 Stedinger vor dem Kreuzheere, das gegen sie geführt wurde, gefallen waren, konnten die oldenburg. Grafen den Grafenbann über sie in Landeshoheit verwandeln. Am längsten behaupteten die Butjadinger zwischen Jade und Weser die Freiheit. Graf Johann bezwang sie 1499 mit Hilfe der Schwarzen Garde; doch noch einmal befreiten sie sich, und erst 1514 wurden sie mit Hilfe von Braunschweig und Lüneburg unterworfen. Vgl. Wiarda, „Oshrries. Geschichtes (Bd. 1—9, Aurich 1791—1813; Bd. 10, Brem. 1817); Suur, „Geschichte der Häuptlinge Ostfrieslands (Emden 1846); Ehrentraut, «Fries. Archivo (2 Bde., Oldenb. 1847—54); Klopp, «Geschichte Ostfrieslandso (3 Bde., Hannov. 1854 —58); Perizonius, «Geschichte Ostfrieslandso (4 Bde., Weener 1868—69); Bolhnis van Zeeburgh, «Kritiek der friesche Geschiedschryvingo (Haag 1873); Friedländer, «Ostfries. Urkundenbuchv (2 Bde., 787 —1500, Emden 1874 -80); K. von Richthofen, Untersuchungen über fries. Rechtsgeschichtey (2 Thle. in 3 Bdn., Berl. 1880—82). Die „Lex Frisionumo ist von K. von Richthofen in Monnmenta Germaniae rhistoricad (Legeso, Bd. 3, Hannov. 1863) musterhaft herausgegeben. Die friesische Sprache hält gewissermaßen die Mitte zwischen dem Angelsächsischen und Altenordischen. In ihrer ältern Gestalt bis zum Anfang des 16. Jahrh. (Altfriesisch) zeigt sich die „Sprache in den alten Friesischen Rechtsquel-⸗ len, unter denen, soweit sie in fries. Sprache abgefaßt sind, die «Emsiger Domeno von 1300 oder 1312, der Brokmerbriefe aus der zweiten Hälfte des 13. Jahrh., das Recht der Rüstringers aus der ersten Hälfte des 14. Jahrh., und unter den für alle F. gültigen Gesetzen das «Asegabuch 5, um 1200 verfaßt, die sprachlich wie sachlich bemerkenswertesten sind. Jeder Gau hat seine eigenen Gesetze in seiner eigenen Mundart (rüstringer, brokmer, emsiger, fivelgoer, hunsingoer, westerlauwerscher u. s. w.) niedergeschrieben. Eine fast vollständige Sammlung des noch Erhaltenen bieten Richthofens (Fries. Rechtsquelleno (Gött. 1840). Seit dem 15. Jahrh. wurde das Friesische im Westen durch das Niederländische, in Ostfriesland durch das Niederdeutsche und Hochdeutsche, in Nordfriesland durch das Niederdeutsche und Dänische immer mehr zurückgedrängt, sodaß es gegenwärtig nur noch in einzelnen Gegenden des gesamten alten Friesenlandes als Volksmundart fortlebt. Man nennt es im Gegensatz zu dem Altfriesischen Neufriesisch, oder, weil es, ohne Schriftsprache zu sein, nur noch von den Landleuten gesprochen wird, Bauernfriesisch oder Landfriesisch. Das Neufriesische wird gegenwärtig noch in fünf Hauptdialekten gesprochen. Sie sind: 1) das Landfriesische (dessen Wortschatz nur teilweise in J. Halbertsmas unvollendet gebliebenem Lexicum frisicum, Deventer 1872 vorliegt), besonders in Molkwerum, Hindelopen, Bolsward, Sneek und Umgegend . 2) das Nordfriesische, von welchem Outzen ein Glossaro (Kopenh. 1837) und Bendsen eine Grammatik (Leid. 1866) lieferte; 3) die helgoländer Mundart, stark mit Niederdeutschem und Hochdeutschem versetzt, von Oelrichs im »Kleinen Wörterbuch zur Erlernung der helgoländer Spracher (1846) behandelt; 4) das Wangerogische, von den wenigen Bewohnern der Insel Wangeroge gesprochen; 5) das Satersche, nur in den drei von Morästen umschlossenen Dörfern des Saterlandes in Oldenburg gesprochen. Keine fries. Mundart wird noch in der Schule und Kirche, überhaupt noch in gebildetern Kreisen gebraucht. Kleinere Dichtungen in nordfries. Volksidiom verfaßten Hansen (das Lustspiel Di gidtshalso, Leselusty, 2. Aufl., Sonderb. 1833 u. s. w.) und Foocke Hoissen Müller (1857). Um Wiederbelebung des Landfriesischen waren besonders seit dem dritten Decennium des 19. Jahrh. mehrere F. thätig. Von den ältern Dichtungen wurden die geschätzten

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 359Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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