Flüe (Nikol. Löwenbrugger, genannt von der), der Landesheilige der schweiz. Urkantone, als Einsiedler unter dem Namen Bruder Klaus bekannt, wurde 1417 in der Gemeinde Sachseln des Kantons Unterwalden ob dem Wald geboren. Sohn eines Landmanns, wuchs er in den herkömmlichen Arbeiten des Alplers auf, soll sich im Mannesalter sowohl im Kriege wie im Frieden rühmlich bewährt und alle Bürgerpflichten getreulich erfüllt haben, bis er in seinem 50. Jahre den Entschluß faßte, der Welt zu entsagen. Im J. 1467 nahm er Abschied von Vater und Bruder, Weib und zehn Kindern und zog sich in die Felswildnis des Ranft am Eingange des Melchthals zurück, wo er, vom Volke hoch verehrt, bis zu seinem Tode 1487 als Einsiedler hauste. Hatte F. schon bei Lebzeiten als Heiliger gegolten, so ward er nach seinem Tode Mittelpunkt eines ganzen Legendenkreises, der auf den schlichten Einsiedler im Ranft die Wunder und Schicksale übertrug, welche die kath. Sage seinen drei Schutz- und Namenspatronen St. Nikolaus von Myra, von Trani und von Tolentino zuschreibt, so die langandauernde Enthaltung von jeder Nahrung, das heilige Abendmahl ausgenommen, die Kämpfe mit dem H u. s. w. Wie als Heiliger, wird F. häufig auch als Retter der Schweiz vor Bürgerkrieg deshalb gefeiert, weil er auf der Tagsatzung von Stanz 1481 durch seine dum onten Vermittelung den Länden zwischen den entzweiten Städten und Ländern der Eidgenossenschaft hergestellt haben soll. Die städtischen Kantone Bern, Zürich und opofd wollten damals die verbündeten Städte Solothurn und Freiburg in den schweiz. Bund aufnehmen, die Waldstätte widersetzten sich dieser Erweiterung, und die Tagsatzung zu Stanz, die zur Beilegung des Zwistes sich versammelt hatte, war schon imn Begriff, unverrichteter Dinge wieder auseinander zu gehen, als Bruder Klaus (so lautet die Sage) in die Versammlung trat und in herzlicher, kräftiger Rede die Abgeordneten der Kantone zur Eintracht mahnte, und zwar mit dem Erfolg, daß der Zwist sogleich geschlichtet und durch das «Stanzerverkommniso Freiburg und Solothurn in den Bund aufgenommen wurden. Es ist nun allerdings urkundlich festgestellt, daß die Verwendung des angesehenen Eremiten zu Gunsten der beiden Städte nicht ohne Einfluß auf den Abschluß des Verkommnisses war, aber ebenso ist festgestellt, daß F. auf der Tagsatzung nicht persönlich aufgetreten ist. In so hohem Ansehen auch jetzt noch Bruder Klaus beim Volk der Urkantone steht, ist er doch noch nicht in die Zahl der allgemein anerkannten Heiligen der röm.⸗kath. Kirche aufgenommen. Zwar wurde er von Clemens X. 1671 selig gesprochen und 1732 seine Gebeine feierlich auf dem Altar der Kirche zu Sachseln beigesetzt, aber eine formelle Heiligsprechung war trotz häufig, zuletzt 1873 wiederholter Prozesse vom päpstl. Stuhle nicht zu erlangen, was übrigens dem Ansehen des Eremiten als Landespatron der Waldstätte keinen Abbruch that. Vgl. Ming, Der selige Eremit Nikolaus von F.v (Luzern 1871); Rochholz, «Die Schweizerlegende vom Bruder Klaus von F.“ (Aarau 1875).