Flugschriften oder Broschüren (vom frz. brocher, weil diese kleinen Schriften meist nicht ebunden, sondern nur geheftet, broschiert werden) heißen vorzugsweise solche Schriften, welche irgendeine lebhaft besprochene Tagesfrage über polit., kirchliche, sociale, wissenschaftliche Gegenstände u. s. w. behandeln. Die meisten F. sind daher auch Streit⸗ und Parteischriften. In England hat die
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 6, S. 929Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei