Fölkersahm (Hamilkar, Freiherr von), Reformator der baltischen Agrarverfassung und Schöpfer des bäuerlichen Grundbesitzes, geb. 6/18. Jan. 1811 zu Riga, studierte 182831 in Berlin, wo er sich namentlich der philos. Schule Hegels anschloß. Nachdem F. seit 1835 auf seinem livl. Landgute Rujen-Großhof in verschiedenen Landesämtern thätig gewesen war, trat er namentlich auf dem ebruar-Landtage 1842 für die Entwickelung des von dem Frondienst zu befreienden Bauernstandes kräftig ein. Hierauf hielt er sich bis 1845, um volkswirtschaftliche Studien zu machen, von neuem in Deutschland auf und wurde nach seiner Rückkehr 1846 ins Komitee zur Revision und Reorganisation nider baltischen Bauernverhältnisse erwählt. Im J. 1848 von der livl. Ritterschaft zum Landesmarschall erwählt, setzte er auf dem livl. Landtage seine Reformprojekte auseinander, die wesentlich darauf ausgingen: die Fronverhältnisse in Geldpachten umzuwandeln und durch Bildung einer Bauern-Rentenbank den Letten und Esten die Erwerbung erblichen Grundeigentums zu erleichtern. Die Reformpläne wurden 1849 von der Majorität der Ritterschaft angenommen und 1850 von der Regierung bestätigt. Er starb als erster Präsident der neuen Bauern-Rentenbank in Riga 19. April (1. Mai) 1856. Vgl. J. Eckardt, Hamilkar F. in dessen Werk «Die baltischen Provinzen Rußlandsv(2. Aufl., Lpz. 1869).