Entrinden, das, der Bäume soll des Holzes Dauer u. Festigkeit vermehren; Laubholzbäume entrindet man vollständig, und zwar am zweckmäßigsten ½ Jahr vor dem Fällen, so daß der Saft allmählich entweicht; ist man verhindert, es zu dieser Zeit zu thun, so müssen die Stämme sofort nach dem Fällen, aber nur stellenweise, abgeschält werden, damit sie nicht durch zu schnelles Trocknen aufreißen; Weißbuchen müssen jedoch ganz abgeschält u., wenn möglich, auch gleich aus dem Gröbsten bearbeitet werden, da die Bearbeitung später sehr erschwert wird; Nadelhölzer hingegen dürfen erst, nachdem sie gefällt u. wenigstens oberflächlich ausgetrocknet sind, geschält werden, da sie sonst ihre harzigen Theile, welche doch ihre Dauer wesentlich bedingen, ausschwitzen würden. Neuerdings wird das E. auch durch Dampf, mit dem Maitre'schen Dampfent⸗