Feuerlinie, f., frz. Iigne f. de feu, engl. base-line, interior crest, s. v. w. innere Cretenlinie, s. d. Art. Festungsbaukunst. dooOr, s. v. w. Schürloch, s. Ofen, Ziegelfabrikation etc. Ceuerlöschapparate, m. pl., 1. Feuerspritzen, der Hauptthek Heidelberg TCOFC sache nach aus einem transportablen Saug⸗ u. Druckwerk bestehend, welches das Wasser in angeschraubten Schläuchen vorwärts treibt. a) Handspritzen, bestehen blos aus einem kurzen Rohr od. Stiefel, in dem sich ein Kolben oder Stößel auf und ab bewegt, wirken also gleich einer Saugpumpe, indem beim Zurückziehen des Kolbens sich ein Ventil, die sogen. Bodenklappe, öffnet, dessen beim Vorstoßen des Kolbens von selbst eintretende Schließung das Wasser zwingt, in den Schlauch einzutreten. Das Wasser geht durch den Schlauch in die Höhe u. spritzt oben heraus, bekommt aber nicht viel Kraft. Beim Gebrauch stelltman die Spritze in ein Gefäß voll Wasser u. bewegt den Stößel an einem Handgriff auf und ab. b) Doppelhandspritzen, mit 2 Stiefeln u. einem Druckschwengel, meist gleichan das Wassergefäß befestigt. e) Rohrspritze, auch Standrohrspritze genannt, ein Stiefel mit Stößel; das Wasser wird beim Herabbewegen des Stößels unter demselben seitwärts durch eine Gurgelröhre in den Windkessel gedrückt, von wo es in das Ausgußrohr übergeht. Steht die ganze Vorrichtung in einem Kasten, so kann man diesen auf einem Wagen befestigen und zum Feuer hinfahren. Man hat an derselben viel Verbesserungen angebracht, kann aber nie weit damit spritzen. Geschläuche kann man daran nicht anbringen, weil sie sehr leicht springen. d) Die Schlauch⸗ oder Schlangenspritzen haben engere Stiefel u. kleinere Luftkessel als am besten ist es, sich mit beiden Sorten zu versehen. Je nach Stärke der Spritze kann man die Schläuche bis 30 m. lang machen, sie sind in der Regel 3—5 em. weit. e) Prahmenspritze, dient als Schlauchspritze und zugleich als Zubringer, steht auf einem Kahn u. saugt das Wasser aus dem Fluß. k) Trichterspritze; ein Trichter von 1, bis 2 m. Länge, an der Grundfläche 40 cm., an der Mündung 5 em. im Durchmesser; steht in einem Kasten, an dessen Seite Pumpstangen angebracht sind, die den Trichter aus dem Kasten herausheben und mit Gewalt zurückstoßen, wodurch das Wasser aus der Mündung herausgespritzt wird. g) Hauptsache bei Konstruktion der größeren sogen. Wagenspritzen, welche man meist unter dem Namen Feuerspritzen meint, ist Einfachheit und Stabilität der Konstruktion u. leichte Zugänglichkeit aller Theile, damit Alles schnell nachgesehen und reparirt werden kann. Für größere Städte gewinnen h) die Dampfspritzen immer mehr Bedeutung, deren es bereits vielerlei Arten giebt, unter denen sich die amerikanischen und die Leipziger (von Jauck) bes. auszeichnen. Unter die Spritzen rangiren auch i) die sogen. Extinkteurs od. selbstthätigen Feuerlöschapparate, in denen komprimirtes Gas (Kohlensäure) wirksam gemacht wird, um einen Wasserstrahl fortzutreiben. Neuerdings sind diese Apparate von Raven u. Zabel in Quedlinburg so eingerichtet worden, daß die Kohlensäure aus einer Sodalösung mittels Schwefelsäure erst unmittelbar vor dem Gebrauch durch Umkehren des cylindrischen Behälters, der auf dem Rücken zu tragen ist, entwickelt wird. Das glaubersalzhaltige Wasser verstärkt die Löschkraft des Strahles, und es haben sich dergleichen Apparate bei dem ersten Entstehen von Feuersbrünsten, wo die Flammen noch auf einen kleinen Raum beschränkt waren, als sehr nützlich erwiesen, sobald sie eben gleich zur Hand sind. (Scνο.] — 2. Zubringer, Anhringer; so heißt im allgemeinen allerdings jede Vorrichtung zum Herbeitransportiren des Wassers, bes. aber a) ein sägebockartiges Gestell mit Saugpumpe; zieht das Wasser 1,% — 17% m. in die Höhe u. leitet es durch Schläuche in die Feuerspritze hin. Wo kein Fluß oder Teich vorhanden ist, bringe man hier und da Nothbrunnen an. b) Sturmfässer, Fenerfässer, s. Feuerfaß. Dieselben sind, da sie im Verhältnis zu dem gelieferten Wasser zu viel Kraftaufwand erfordern, auch bei ihrer schnellen Bewegung viel Wasser verloren geht, nicht besonders zu empfehlen. o) Cragkübel od. Fenertienen fassen ca. / ½ Cbkm. Wasser, sind aber blos als Nothbehelf zu benutzen. d) Schöpfkübel, zum Schöpfen des Wassers aus den Sturmfässern etc. in die Spritzen, mit langem Stiel versehen. e) Feuereimer, zum Zubringen des Wassers durch Menschenhände; von Leder, Kork oder gepichtem Drillich gefertigt; gewöhnlich 32—40 em. hoch, 14—17 am Boden, 20— 24oben weit; faßt ca. /% bEm. Wasser. — 3. hülfsapparate; hierzu gehören: a) Fenerhaken, auch Sturmhaken genannt, eiserne Haken neben gerader Spitze an langen hölzernen Stangen, zum Einreißen brennender oder bedrohter Häuser. b) Aerte, Schanfeln, Hachen u. dgl. mehr. e) Feuerleitern, s. d. betr. Art. d) Ret. tungsschläuche, Sprungtücher u. s. w., deren Besprechung nicht hierher gehört. Feuerlöschmittel, n, Da in vielen Fällen der Mangel an Wasser, die Beschaffenheit der Lokalität oder die Eigenschaften des brennenden Körpers die Anwendung der Spritzen sowie des reinen Wassers als unthunlich od. unrathsam erscheinen läßt, so hat man verschiedene Feuerlöschmittel vorgeschlagen, von denen wir hier einige anführen. 1. An engen Orten, mit einem durch Spritzen nicht zu passirenden Durchgang: ein Faß mit ganz dünnen Reisen gebunden, wird mit Wasser gefüllt und dann eine mit röhre zu dem Faßboden herausragt. Man entzündet den Brander u. rollt das Faß in das Feuer. Wenn das Pulver explodirt, wird das im Faß enthaltene Wasser nach allen Richtungen hin verspritzt und durch dasselbe, sowie durch den entstehenden Pulverdampf, das Feuer gelöscht. 2. Lehmiges, thoniges oder schleimiges Wasser ist vorgeschlagen worden für kleine Feuer, indem das mit Wurfschaufeln aufgebrachte Lehmwasser das Feuer leichter erstickt durch die auf den brennenden Körpern sich bildende Lehmkruste. 3. Wasser, mit Schwefelsäure od. Alaun versetzt, soll ebenfalls mehr Löschkraft besitzen als bloses Wasser; s. auch d. Art. Feuerlöschapparate 1 i. 4. Ein Regen von Häcksel, Sand oder Erde empfiehlt sich besonders bei Bränden inengen, geschlossenen Räumen. 5. Schwefeldämpfe od. der Qualm von brennendem Stroh, namentlich bei Schornsteinbränden zu empfehlen. 6. s. Feuersack. Feuerläschpatronen, f. pl., erfunden vom sächs. Oberbergrath Kühn, fabrizirt vom Direktor Bucher. Dieses Feuerlöschmittel besteht aus einer ohne Explosion verbrennenden chemischen Masse, die in Papphülsen eingeschlossen ist. Beim Verbrennen absorbiren sie allen vorhandenen Sauerstoff, so daß das Feuer auslöschen muß. Sie sind allerdings nur anwendbar bei Bränden in geschlossenen Räumen, wiez. B.in Zimmern, auf brennenden Treppen, selbst auf Dachböden, Überhaupt dann, wenn nicht zu große, einander gegenüberstehende Oeffnungen vorhanden sind, welche einen starken Luftzug zulassen. Während durch Spritzen etc. mit Wasser auch die vom Feuer noch nicht ergriffenen Gegenstände sowie die Gebäude verdorben werden, bleiben sie bei Anwendung von Löschpatronen gut erhalten. Ganz ausgezeichnet ist die Wirknng der Löschpatronen auch zur leichten, gefahrlosen u.schnellen Löschung von brennendem Spiritus, Theer, Zucker, Pech, Terpentin, Oelen, Aether etc., die durch Wasser nicht gelöscht werden können, sowie auf Schiffen. Auch Entzündungen (Ausbrennen) des Rußes in Oefen, Ofenrohren, Essen etc. können durch Einlegen einer kleinen Patrone (vielleicht à ¼ bis 1 Pfd.) in den Ofen, bez. in die Essenthüre, sofort mühe- und gefahrlos erstickt werden. Auf jede Patrone ist die Gebrauchsanweisung u. die Tabelle zu Beurtheilung des Quantumbedarfs aufgeklebt. Dieselben sind selbst bei langjährigem Lagern keinem Verderben unterworfen. Feuermalerei, k., ‚. v. w. Enkaustik (s. d.). Feuermauer, m., 1. s. Brandmauer. — 2. s. v. w. Feueresse, s. Schornstein. Feuermesser, m., Pyrometer, n., s. Pyrotechnik. Feuerpolizei, f. Fast in allen Staaten existiren Behörden, welche darauf zu sehen haben, daß möglichst feuersicher gebaut wird; obgleich dies für den ersten Blick als Eingriff in die Rechte der freien Benutzung des Eigenthums angesehen werden kann, so hat dennoch die Regierung nicht blos das Recht, sondern sogar die Pflicht, solche Behörden ins Leben zu rufen, gehörig zu organisiren und in ihrer Wirksamkeit zu unterstützen. In wohlgeordneten Staaten sind die desfallsigen Vorschriften entweder in der Bauordnung mit enthalten od. in einer besonderen Fenerordnung zusammengestellt. Gut ist es, damit noch eine Feuerlöschordnung zu verbinden und dieselbe möglichst zu allgemeiner Kenntnis zu bringen. Die Vorschriften derselben weichen in verschiedenen Ländern vielfach voneinander ab. Die komplizirteste Feuerordnung in Deutschland hat das Königreich Sachsen, die verständigste Oesterreich. In Preußen sind die einschlagenden Vorschriften noch nicht zu einem Ganzen zufammengestellt. Zu den am gleichmäßigsten wiederkehrenden Vorschriften gehören folgende: Bei geschlossenen Straßen sämtliche Umfassungsmauern, bei nicht dicht aneinander stehenden Gebäuden mindestens die auf der Grenze stehenden Giebelwände (Brandgiebel) sollen massiv sein. Hölzerne Simse sind entweder ganz verboten oder dürfen wenigstens nur äußerlich an die massive Umfassung angesetzt sein, welche dann zwischen den Sparren bis an die Dachdeckung fortzuführen sind. Die Treppenhäuser sollen massive Umfassungen haben. In Häusern mit zahlreicher Einwohnerschaft sollen die Treppen von Stein sein. Schornsteine sollen von Grund aus massiv aufgebaut u. mind. 15 em. vom nächsten Holz entfernt sein; Feuerungsanlagen nicht direkt auf Balken gegründet, auch nicht von Holzfußböden umgeben sein; Oefen mindestens 20 ero. von Fachwänden abstehen. In vielen Staaten sind bewohnbare Dachräume verboten, in einigen müssen die Brandgiebel über die Dachungsfläche hinaufgeführt sein. In Oesterreich muß die Dachbalkenlage feuerfest (durch Aestrich od. dgl.) bedeckt sein, u. darauf liegt das Dach mit besonderen Binderbalken; in vielen Städten, z. B. Wien, muß das Erdgeschoß überwölbt sein etc.