gemeinschaftlich, adj. ist zweien oder mehreren ganzen Zahlen 1. ein Theiler, wenn sein Werth in diesen Zahlen ohne Rest theilbar ist; z. B. 2 ist ein gemeinschaftlicher Theiler von 8 u. 12. Mehr s. auch d. Art. Faktor u. größter gemeiner Theiler. 2. Ein Vielfaches, wenn die gegebenen Zahlen in dem Vielfachen ohne Rest theilbar sind, so ist für 2 und 3 die 12 ein ges Vielfaches, doch auch schon 6, und zwar das kleinste gemeinschaftliche Vielfache. Das kleinste gemeinschaftliche Vielfache für die Nenner mehrerer Brüche nennt man meist den gemeinschaftlichen Renner für diese Brüche. — 3. Gemeinschaftliche Mauer, frz. mur m. mitoyen, commun, engl. Common-wall, Mauer, welche auf der Grenze zweier nachbarlichen Gebäude steht und mit Wänden und Balken beider Gebäude verbunden ist. Die Reparaturen derselben müssen auf Kosten beider Hausbesitzer gemacht werden, auch darf keiner von Beiden etwas ohne des Andern Einwilligung daran machen lassen.