Fragestücke ühhnitlch gefaß hießen im ältern Prozeßverfahren schriftlich gefaßte Fragen, welche von dem Gegner des Beweisführers dem Gericht eingereicht wurden, um von diesem den Zeugen zur Beantwortung vorgelegt zu werden. Im neuern Prozeß sind dagegen die Parteien bei Vernehmung der Zeugen selbst gegenwärtig und können an dieselben mündlich Fragen richten.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 57Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei