FeedFrank (Sigismund)
Bildende KunstBrockhaus 1882

Frank (Sigismund), Maler und Glasmaler, 60 in Nürnberg 1769, bemühte sich frühzeitig, die echniken der mittelalterlichen Glasmalerei wieder zu entdecken, welche seit der Renaissance allmählich in Vergessenheit geraten waren. Er arbeitete hiermit den spätern Versuchen der münchener Schule vor, nahm seinen Ausgang von der Keramik, indem als Porzellanmaler begann, und gelangte zuerst 1804 zu befriedigenden Resultaten. Als König LudwigJ. die königl. Glasmalereianstalt in München gegründet hatte, wurde F. mit der Leitung des Instituts betraut; er Mals in München 18. Jan. 1847. . 2 (Jul.), Maler, Sohn des vorigen, geb. in München 1826, bildete sich unter Schraudolph und bewegt sich in der Richtung der strengen stilisterenden Komposition der neuern H1 hrahl sen Kunst. Ein Vorzug, der ihn über die Mehrzahl seiner Stilgenossen erhebt, ist die gesündere Altarpder⸗ Gemälde. Von F. existieren zahlreiche Altarbilder, größtenteils für bayrische, auch salzburgische Gotteshäuser. Auch für die Säledekoration des Nationalmuseums zu München war der Künstler beschäftigt. ter Philolog und Schulmann, geb. 20. Mai 1805 in Weimar, besuchte das Gymnasium daselbst, studierte in Jena und Leipzig Philologie und veröffentlichte 1828 eine Ausgabe der Homerischen Hymnen. In demselben dub wurde er Lehrer am Gymnasium in Rinteln, 1836 an dem Fulda und übernahm nach dem Tode des Rektors der Sächsischen Fürstenschule, Baumgarten-Crusius, in Meißen 1845 die Leitung dieser Anstalt, der er mit großem Geschick über 25 Jahre vorstand. Er starb 23. Jan. 1871. Große Anerkennung haben seine Ausgaben der Philippicaen des Demosthenes (Lpz. 1842) und der Reden des Aschines (Lpz. 1851) gefunden. Von seinen Aufgaben zum Übersetzen ins Griechisches erschien der erste und zweite Kursus in 8. Aufl. (Lpz. 1874), der dritte Kursus in 5. Aufl. (Lpz. 1872), seine «Chrestomathie aus röm. Dichtern» in 6. Aufl. (Lpz. 1882); seine Forschungen auf dem Gebiete der griech. Grammatik: „De particulis negantibus linguae graecae, De particularum finalium apud Graecos constructionep (in Schulprogrammen), sind scharfsinnig. Frankel (Zacharias), hervorragender jüd. Theolog, geb. 18. Okt. 1801 zu Prag, empfing den ersten Unterricht in den biblis Hen und talmudischen Schriften und besuchte später die Universität Pest, wo namentlich Schedius auf ihn wirkte. Nachdem er 1831 in seine Vaterstadt zurückgekehrt, erhielt er 1832 die Stelle eines Kreisrabbiners für den Leitmeritzer Kreis. Als solcher wirkte er in seinem Wohnsitze Teplitz viel für Erziehung und Unterricht der israel. Jugend, bis er 1836 vom sächs. Kultusministerium als Oberrabbiner für Dresden und Leipzig berufen wurde. In dieser Stellung bemühte er sich mit Erfolg für Anerkennung des Judentums als einer im Staate berechtigten Konfession und erreichte, daß bereits auf dem Landtage von 1837 die Erbauung einer öffentlichen Synagoge zu Dresden gestattet wurde, deren Einweihung 1840 erfolgte. Eine von F. unmittelbar nach hanem Antritt 1836 ins Leben gerufene Schule erfreute sich bald der allgemeinsten Anerkennung. Eine dem sächs. Landtage von 1840 vorgelegte Schrift: «Die Eidesleistung der Juden in theol. und histor. Beüahate (Dresd. u. Lpz. 1840; 2. Aufl. 1847), veranlaßte die Aufhebung des veralteten Judeneides nicht nur in Sachsen, ondern auch in andern deutschen Ländern. Im J. 1854 wurde F. nach Breslau zur Organisation und Direktion des neu zu errichtenden jüd.⸗theol. Seminars berufen. Die Anstalt wurde 10. Aug. 1854 eröffnet und hat seitdem nicht nur zahlreiche Hauchel und Religionslehrer gebildet, hondern sich auch als eine Stätte moderner jüd. Theologie bekundet. F. starb zu Breslau 13. Febr. 1875. Seiner religiösen Richtung nach gehörte er der orthodox-histor. Partei an. Diese Tendenz suchte er unter anderm in der Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judentums » (3 Bde., Berl. 1844—16) zur Geltung zu bringen. Die ubaich liche Schrift:Der gerichtliche Beweis nach mosaischtalmudischem Rechter (Berl. 1841), hatte auf dem preuß. Landtage von 1847 die Aufhebung eines die Zeugnisablegung der Israeliten beschränkenden Paragraphen der preuß. Criminalordnung zur Folge. Durch seine Vorstudien zur Septuagintav (Ipz. 1841) und die Untersuchung Aüber den Einfluß der palästinensischen Exegese auf die alexandrinische Hermeneutiko (Lpz. 1851) hat sich F. au unter den christl. Theologen einen Gbachtrtes Namen erworben. Von seinen spätern wissenschaftlichen Arbeiten sind noch zu nennen die Hodegetica in Mischnam librosque cum ea conjunctoso (hebräisch, Lpz. 1859) nebst dazugehörigen Additamenta (hebräisch, Lpz. 1865), HDr. Bernhard Beer, ein Lebens⸗ und Zeitbildo (Bresl. 1863), «Küber palästinensische und alexandrinische Schriftforschung» (Bresl. 1854), «Grundlinien des mosaisch-talmudischen Eherechtso (Bresl. 1859), Entwurf einer Geschichte der Litteratur der nachtalmudischen Responsen» (Bresl. 1865), Introductio in Talmud hierosolymitanumo (hebräisch, Bresl. 1870) und Targum der Propheteno schrift 187²). Seit Okt. 1851 gab F. die «Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums » heraus und begann auch eine Ausgabe des jerusalemer Talmud, von der aber nur zwei Hefte erschienen. ranken (Münze), s. Franc. ranken ist einer derjenigen Völkernamen, welche im 3. Jahrh. als umfassende Bezeichnungen erscheinen, ohne daß sich über ihren Ursprung etwas feststellen läßt. Oft werden sie in neuern Büchern als Völkerbünde bezeichnet, allein man hat nie irgend eine Spur einer Bundesverfassung nachzuweisen vermocht. Die F. sind kein damals erst neu auftretendes Volk, sondern nur ein Name, welcher anscheinend von den Katten her allmählich die übrigen Völker des Mittel- und Niederrheins umfaßt, die Bructerer, Chamaven, Ampsivarier, Chattuarier, Bataver und namentlich die Sicambern, Stämme, welche ohne Zweifel durch Herkunft und Sprache miteinander nahe verwandt waren. Seit der Mitte des 4. Jahrh. erscheinen als die drei Gruppen der F. die Katten (Hessen), Salier und die Ripuarier. Die Salier (vermutlich von ihren Wohnsitzen an der Salzsee benannt) erscheinen in den niedern Gegenden schon unter Kaiser Probus als gefährliche Feinde der Römer. Der Menapier Carausius, der das röm. Gebiet gegen ihre Einfälle zu Land und See schützen sollte, veranlaßte sie selbst, als er sich in Britannien 287 zum Gegenkaiser aufwarf, die Insel der Bataver und das Land bis zur Schelde zu besetzen. Constantius und Konstantin trieben sie zwar zurück, aber Julianus fand sie 0, ua wieder in jenem Landstriche, den er ihnen auch, nachdem er siegreich gegen sie gefochten, Überließ, um sich ihrer als Hilfstruppen zu bedienen. Im 5. Jahrh. begannen die Angriffe von neuem. Die F. verließen aber nicht mehr wie die Goten und andere ihre Wohnsitze, sondern sandten nur ihre überschüssige Jugend aus, um neue Wohnsitze zu gewinnen. So breiteten sich auch die Ripuarier (von ripa, Ufer) um Köln aus, während kleinere Stämme sich ihnen anschlossen und ihren Namen annahmen. Für beide Gruppen existierten besondere, nachher schriftlich aufgezeichnete Bolksrechte (Lex Salica und Lex Ripuariorum), die wie die beiden Völkerschaften selbst im einzelnen wenig verschieden sind. An Sprache und Art den Übergang bildend vom Niederdeutschen zum Oberdeutschen, ein beweglicher, reichbegabter Stamm, sind sie bis heute die Grundlage der westdeutschen Bevölkerung bis zum Neckar, Main, der Murg und bis in das untere Elsaß, wie der wichtigste german. Bestandteil der Bevölkerung Nordfrankreichs. Die weltgeschichtliche 700 die der F. begann mit dem Augenblick, wo die Salischen F. durch ihr Vordringen in das röm. Gallien die Gründung des Fränkischen Reichs (s. d.) vorbereiteten. Schon um die Mitte des 5. Jahrh. drangen sie nach Hennegau und Artois und bis an die Somme vor, indessen die Ripuarischen F. die röm. Herrschaft am Rhein und an der Mosel zertrümmerten. Als König der wahrend M. wird in dieser Zeit Chlogio genannt, während Mervig, von dem das Königsgeschlecht den Namen Merovinger erhalten haben soll, geschichtlich nicht nachweisbar ist. König Childerich Hm 481) kämpfte noch als Bundesgenosse der ömer von Paris, dehnte aber seine Herrschaft bis Tournai aus, wo 1653 sein Grab gefunden wurde. Sein Nachfolger Chlodwig begründete das Fränkische Reich durch Vereinigung aller salischen aue, der Ripuarier und der Katten und durch sch Siege über die Alamannen, an deren Stelle ich die F. bis zur Murg und ins untere Elsaß vorschoben, wie auch durch Eroberungen in Gallien. Vgl. Waitz, «Deutsche Verfassungsgeschichte v 6. Aufl., Bd. 2, Kiel 1882); Dederich, «Der Frankenbund, dessen Ursprung und Entwickelungv (Hannov. 1874). Franken nannte man seit dem Siege Chlodwigs über die Alamannen (496), abgesehen von den Ufern des Mittelrheins, auch die Gebiete am mittlern und untern Neckar, am Main u. s. w., die besonders von den fränk. Katten bevölkert und sowohl unter den meroving. als karoling. Königen mit der Krone eng verbunden waren; denn hier hatten die beiden Dynastien große Güter und Pfalen. Nach der 1517 b̃ der einzelnen Teile des aroling. Reichs (843) blieb bei diesen fränk. Gegenden (Francia Austrasia) ein gewisses übergewicht: sie galten als der Kern des Deutschen Reichs, das ja selbst noch — e Zeit Ostfränkisches Reich hieß, und auf ihrem Boden ward der König gewählt und gekrönt. Nach dem Aussterben der Karolinger wählte man in Konrad J., einem wetterauischen Grafen, den hervorragendsten fränk. Großen, der die Sendbotengewalt im rhein. und in Ostfranken vereinigte, zum König (911). Die Grenze des fränk. Landes, zu dem auf dem linken Rheinufer gegen Lothringen hin noch das Gebiet von Mainz, Worms und Speier, beziehungsweise Nahegau, Wormsfeld und Speiergau gehörte, auf der rechten Seite des Rhein zwischen Sachsen, Thüringen, dem Lande der Sorben, Bayern und Alamannien, wird im Norden ungefähr durch den Lauf der Sieg, Eder, Fulda und Werra (wo der fränk. Hessengau) und den Thüringerwald bezeichnet. Im Osten reichte es bis zum Fichtelgebirge und über die Rednitz; im Süden zur Altmühl, Wernitz, dem obern Kocher, der Enz und Murg. Daß es damals in F. wie in Sachsen, Schwaben, Bayern ununterbrochen wirkliche Landesherzöge en⸗ ist zwar nicht wahrscheinlich; aber die Famiien, welchen Konrad I. und später Konrad II. angehörten, nahmen durch Alter, Verwandtschaft und alten Allodialbesitz eine den übrigen Herzögen vollkommen ähnliche Stellung ein. König Heinrich II. gab die herzogl. Würde ing. an Konrad von Worms, und nachdem das 0 durch die Teilung in Rhein⸗(Francia oceidentalis) und Ostfranken 11. 102 orientalis) geschwächt worden, blieb es eit 1024, wo der eine Zweig des wormsischen Hauses mit Konrad II. die deutsche Königskrone erhielt und den andern verdrängte, der königl. Gewalt unmittelbar unterworfen. Unter den fränk. Kaisern war dann das Land, wie zur Zeit der Karolinger, enger mit der Krone selbst verbunden, während die größern geistlichen Stifter, wie Mainz, Speier, Worms, Würzburg, Bamberg ihr Gebiet vielfach zu erweitern und herzogähnliche Rechte zu erlangen wußten. Kaiser Heinrich V. gab seinem staufischen Neffen Konrad (später König Konrad III.) 1115 das Herzogtum in (Ost⸗)Franken, dessen Mittelpunkt Rothenburg a. d. Tauber war. Konrads Bruder, Friedrich, erbte dann, als mit Heinrich V. das Kaiserhaus ausstarb (1125), die rheinfränk. Besitzungen. Die Söhne dieses Herzogs Friedrich waren Friedrich J. (Barbarossa), der seit 1152 die deutsche Königskrone trug, und Konrad, der vom Vater die rhein-Buud Besitzungen erbte und von seinem königl. ruder 1155 die alte 138 Pfalzgrafenwürde erhielt: ein Ereignis, welches den Grund gelegt hat zur Bildung der Pfalzgrafschaft bei Rhein im alten rheinfränk. Gebiet, welche jedoch nie zu einem geschlossenen Territorium erwuchs. Es gab im alten Rheinfranken neben dem Gebiete der Pfalzgrafen mehrere größere und kleinere geistliche, wie Mainz, Worms und Speier, sowie weltliche Territorien, wie die Wild⸗, Rau⸗ und Rheingrafschaft, die Grafschaften Veldenz, Leiningen, Sponheim, Nassau, Katzenellnbogen, Wied, Ziegenhain, Isenburg, Diez, Solms, Erbach, die Herrschaften Falkenstein, Limburg, Runkel und Hanau und die Landgrafschaft Hessen, sowie Teile der Markgrafschaft Baden. Auf Ostfranken aber, wo die Bistümer Würzburg und Bamberg, die Abteien Fulda und Hersfeld die Wuragfeif Nürnberg, die Grafschaften Henneberg, ieneck, Wertheim, Hohenlohe, Schlüsselberg, Löwenstein, Limburg und andere Territorien uch bildeten, ruhte in der Folge allein noch der Name F. Als dann Kaiser Maximilian I. die Einteilung des Reichs in Kreise vornahm, erscheint wieder ein Fränkischer Kreis, zu dem, während Rheinfranken dem Ober- und dem Niederrheinischen Kreise zufiel, die Hochstifter Würzburg, Bamberg, Eichstätt, das Hochmeistertum Mergentheim des Deutschen Ordens und das Reichsstift der Abtei Schönthal, ferner die weltlichen Fürstentümer Bayreuth und Ansbach, die gefürsteten Grafschaften Henneberg und Schwarzenberg, die Territorien der Fränkischen Grafenkurie (eines Verbandes von 13 Reichsstandschaften, wie Hohenlohe, Castell, heuße Wertheim, Löwenstein, Limpurg u. s. w.), außerdem die 5 Reichsstädte Nürnberg, Rothenburg ob der Tauber, Schweinfurt, Weißenburg und Windsheim, die 3 Reichsdörfer Althausen, Gochsheim und Sennfeld, endlich die Territorien der fränk. Reichsritterschaft (deren Ritterrat zu Schweinfurt seinen Sitz hatte) gehörten. Im ganzen hatte der Fränkische Kreis 27 Landesherrschaften, 1 Reichsstift, 25 Reichsgrafschaften, 8 Reichsstädte und Reichsdörfer, zusammen 69 Territorien auf 27000 qkmtmit 1547000 E. im J. 1792. Mit dem Aufhören des Reichs (1806) verschwand der Name wenigstens offiziell, bis ihn König Ludwig I. von Bayern 1837 erneuerte und statt des Obermain⸗„ Rezat⸗ und Untermainkreises die Benennungen Ober⸗„Mittel- und Unterfranken herstellte. Der bayr. Regierungsbezirk Oberfranken mit der Hauptstadt Bayreuth umfaßt zwei Hauptterritorien: das Hochstift Bamberg und das Fürstentum Bayreuth; derselbe zählt (1880) auf 6999.55 ꝗ.km Katholiken und 4148 Juden) E. in 39 Städten, 52 Marktflecken und 987 Landgemeinden und zerällt administrativ in die 3 unmittelbaren Städte mberg, Bayreuth und Hof und in 18 Bezirksämter, sowie in 33 Amtsgerichtsbezirke. Vom Areal sind 42j,4 Proz Acker und Gärten, 34, Wedd Holzungen, 15,8 Proz. Wiesen und 2,5 Proz. Weiden.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 70Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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