FeedFriedhoflalthochd. frithof
ReligionBrockhaus 1882

Friedhoflalthochd. frithof, mittelhochd. vrithof, d. i. ein umfriedigter oder eingehegter Platz; vgl. Einfrieden), auch Gottesacker, ist in neuerer Zeit der allgemeine Name für den zum gemeinschaftlichen Begräbnis der Toten bestimmten öffentlichen Platz in oder bei einem Orte geworden. Im Abendlande sind solche Stätten für das gemeinsame Begräbnis erst seit der Einführung des Christentums entstanden. Die alten Griechen und Römer hatten keine Friedhöfe in modernem Sinne, d. h. keine gemeinsame, bestimmt vorgeschriebene Stätte für die Bestattung ihrer Toten. Die Griechen legten ihre Gräber in der Regel außerhalb der Städte an, meist zu einer Nekropolis (Totenstadt) vereinigt. Verdiente Männer wurden jedoch ehrenhalber in den Städten selbst, auf öffentlichen Plätzen und Märkten oder an Landstraßen beigesetzt. In Athen war der äußere Kerameikos eine Art Gräberstraße von stattlicher Anlage. Vornehme und Reiche ließen sich auch auf eigenen Grundstücken, jedoch ebenfalls gern an Landstraßen vor den Thoren der Städte bestatten. Wohlhabende und angesehene Die Armen, die keinen eigenen Grund und Boden besaßen oder die Mittel für eine monumentale Grabstätte nicht aufwenden konnten, wurden einfach auf bestimmten Plätzen begraben; so für Athen auf der Eria zwischen der Straße nach dem Peiräeus und dem Itonischen Thore. Die alten Etrusker legten bei ihren Städten auch Nekropolen an, deren monumentale Gräber jedoch ebenfalls nur den bemittelten Klassen der Bürger angehörten. Bei den Römern waren die Verhältnisse ähnlich. In Rom selbst sollte schon von alters her, mit Ausnahme der Vestalinnen, kein Toter verbrannt oder begraben werden; doch wurde diese Bestimmung nicht streng eingehalten. Das Zwölftafelgesetz und später andere Bestimmungen schärften das Verbot wiederum ein. In der Kaiserzeit galt es für eine hohe Ehre, die indes nur von dem Sengt ausnahmsweise erteilt werden konnte, innerhalb der Mauern von Rom bestattet zu werden; dergleichen Ehrenäber befanden sich zumal auf dem Marsfelde. ie Römer hatten Gräber (sepulcra) für einzelne Personen, für einzelne Familien und ganze Gentes, für Korporationen u. s. w.; auch errichteten mehrere Familien zusammen eine gemeinschaftliche Grabstätte. Solche für eine oder mehrere Familien, für kaiserl. Freigelassene meist unter der Erde erbaute gemeinsame Grabkammern hießen monumenta, die darin zur Aufnahme der Aschenurnen angebrachten Nischen columbaria. In Rom und andern größern Städten mochten auch dergleichen auf öffentliche Kosten oder auch auf Spekulation angelegte Grabanstalten bestehen, in denen sich minder Bemittelte einen Platz für eine Urne, eine Inschrift, ja selbst für eine Büste kaufen konnten. Die Vornehmen und Wohlhabenden errichteten ihre Grabstätten oft auf ihren Grundstücken, in ihren Villen und Gärten, vorzugsweise aber in der Nähe der Städte auf eigens dazu erworbenen Ackerstücken längs der großen Heerstraßen, wie z. B. bei Rom an der Via Appia, der Via Latina, der Via Elaminia u. s. w. Nur für die ärmsten Volksklassen, für Sklaven, für Verbrecher gab es in Rom einen gemeinschaftlichen Begräbnisplatz am Esquilin, puticuli genannt, der indessen unter Augustus in anmutige Gartenanlagen umgewandelt wurde. (S. Esquilin.) In andern Städten Italiens, aber auch in Rom, dienten dann wohl auch Steinbrüche, Felsklüfte, Sand⸗ und Thongruben zur Begrähnisstätte für den ärmern Teil des Volks, die mit der Zeit je ol Bedürfnis zu ausgedehnten Höhlungen oder stollenartigen Gängen unter der Bodenfläche erweitert wurden. In diesen Sandgruben (arenariae) wollte man früher die Anfänge der altchristl. Cömeterien oder Katakomben (s. d. erkennen; doch haben neuere Untersuchungen als unzweifelhaft ergeben, daß die weitverzweigten unterirdischen Gräbergänge der ersten Christen eigens zur Bestattung angelegt sind. erstehung entgegenzuharren, ist schon sehr eat die gemeinschaftliche Grabstätte der Christen entstanden, besonders in den Mittelpunkten des Abendlandes; in den übrigen Teilen des Römischen Reichs wurden die Christen anfangs in der landesüblichen Weise bestattet; überall aber hielten die Jünger der neuen Lehre darauf, ihre Toten nicht zu verbrennen, sondern eben wegen des Glaubens an die Auferstehung des Leibes nur zu begraben. Bis in das 4. Jahrh. blieb das Begräbnis in den Katakomben üblich; als aber das Christentum nach der Anerkennung durch Konstantin die Herrschaft gewann, zeigte sich immer entschiedener das Bestreben, die Gräber in der Nähe der allmählich entstehenden Kirchen anzulegen, und damit begann die oberirdische Bestattungsweise. Etwa seit Mitte des 5. Jahrh. begann man, Bischöfe und andere höhere geistliche Würdenträger in den Kirchen selbst zu bestatten. Bald gewährte man jedoch auch Fürsten und andern vornehmen Laien ein Grab in der Kirche, während die große Masse der Christen in den Umgebungen der Gotteshäuser begraben wurde. Solche christl. Begräbnisstätten hießen im kirchlichen Latein des Mittelalters (seit dem 3. Jahrh.) Cömeterien, d. i. Ruhestätten, Schlafstätten. Zwar sprachen sich schon frühzeitig Kirchenversammlungen gegen die Unsitte des Begrabens innerhalb der Kirchen aus; doch wurden die Verbote umgangen. So bildete sich im Verlaufe des Mittelalters die Praxis heraus, daß eine jede Kirchengemeinde sowohl in den Städten als auch auf dem Lande entweder für sich oder mit einer andern Iniäumten einen gemeinschaftlichen F. besaß, der bei der Kirche und somit meist innerhalb der rtschaften gelegen war. Die prot. malle behielt die Gräberordnung der katholischen im allgemeinen bei. Fürsten, Patrone, höhere Geistliche, ausgezeichnete Staatsmänner, Gelehrte und Künstler wurden innerhalb der Kirchen bestattet, die übrigen in deren Umgebung, auf den sog. Kirchhö beh. Bereits im 17., mehr aber noch im 18. Ja rh. erklärten sich, meist von gesundheitspolizeilichen Rücksichten geleitet, die öffentlichen Gewalten zunächst gegen das Begraben in den Kirchen, im 19. Jahrh. aber überhaupt gegen das Bestehen von Begräbnisplätzen innerhalb der Städte und selbst der Dörfer. In den meisten Staaten Deutschlands dürfen seitdem mit wenigen Ausnahmen (fürstl. Begräbniskapellen Erbbegräbnisse, Erzbischöfe und Bischöfe u. s. w. Leichen nicht mehr in den Kirchen beigesetzt und müssen die Friedhöfe außerhalb der Städte und Ortschaften angelegt werden. (S. Bestattung der Toten.) Während die Kirchhöfe noch im 18. Jahrh. (mit Ausnahme der sehr regelmäßig angelegten der Herrnhuter) meist ein Bild der Unordnung und Vernachlässigung boten, haben die neuern Friedhöfe, besonders in größern Städten (3. B. in Leipzig, München, Berlin, Karlsruhe u. s. w.) vielfach das Aussehen von Gärten mit reichem architektonischen und monumentalen Schmuck gewonnen. Berühmte sen öfe außerhalb Deutschlands sind Pere-Lachaise in Paris, die Campi santi in Bologna, Pisa und Neapel. In der Westminster-Abtei zu London werden edeld alber die ausge-Gchebese u Staatsmänner, Feldherren, Admirale, Gelehrte und Künstler Englands beigesetzt.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 310Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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