Friedrich III., König von Dänemark und Norwegen, Herzog von Schleswig-Holstein, geb. zu Hadersleben 18. März 1609 als Sohn des Königs Christian IV. (s. d.), ward 1618 Koadjutor in Osnabrück und Verden, 1621 auch in Bremen und 1623 Bischof von Verden. Als jedoch Christian IV. von Tilly und Wallenstein aus Deutschland verjagt wurde, mußte auch F. aus Verden weichen, gelangte aber 1635 mit schwed. Hilfe als Erzbischof von Bremen und Bischof von Verden zur Regierung. Doch 1643, bei Gelegenheit des Kriegs zwischen Schweden und Dänemark, nahmen die Schweden jene beiden Stifter für sich in Besitz und behielten dieselben definitiv im Westfälischen Frieden. Prinz F. wurde nun Oberbefehlshaber, dann Statt-Baldn im königl. Anteil von Schleswig-⸗Holstein. ald eröffnete ihm der Tod seines Bruders, des Kronprinzen Christian (9. Juni 1647), und seines Vaters (28. Febr. 1648) noch glänzendere Aussichüten. F. succedierte kraft der Primogeniturordnung in Schleswig-Holstein und wurde auf dem Reichstage zu Kovenhagen im Mai 1648 auch zum Könige von Dänemark und Norwegen erwählt. Die ersten Jahre regierte er in Frieden; als aber der schwed. König Karl X. Gustav auf dem Kriegszuge in Polen beschäftigt war, erklärte F. an Schweden den Krieg 1. Juni 1657 und schloß dann ein Bündnis mit Holland, Polen und Brandenburg ab. Auch der Herzog von Gottorp wurde zum Beitritt eingeladen und, da er sich weigerte, als Feind behandelt. Die Dänen eröffneten den Krieg mit einem Angriff auf Bremen. Als aber nun Karl X. in Gewaltmärschen aus Polen herbeieilte, wichen sie zurück, und die ganze jütländ. Halbinsel, außer den Festungen Glückstadt, Krempe und Rendsburg, ward (August bis Oktober) von den Schweden erobert. Bei Eintritt des strengen Winters marschierte sogar der schwed. König mit seinem siegreichen Heere über das Eis der Belte von Jütland nach Fünen und weiter über Langeland, Lolland, Falster und Möen nach Seeland (Jan. bis Febr. 1658). So mußte F. 26. Febr. 1658 den sehr ungünstigen Frieden zu Roeskilde schließen, in welchem er alle übersundischen Lande, die Insel Bornholm und einen Teil von Norwegen und Schweden abtrat. Außerdem bedung Karl X. eine Entschädigung aus für den Herzog Friedrich III. von Gottorp, mit dessen Tochter er vermählt war, und König F. sah sich genötigt, im Vertrage vom 2. Mai 1658 außer einigen Gebietsabtretungen den Herzog von der Lehnspflicht gegen die dän. Krone zu entbinden und ihm für sich und seine männlichen Erben die volle Souveränetät über den Gottorpschen Anteil des Herzogtums Schleswig zuzugestehen. In einer zweiten Urkunde von demselben Tage übertrug der König auch für den königl. Anteil von Schleswig die volle Souveränetät sich selbst und seinem Mannsstamme. (S. Schleswig-Holstein.) Der so teuer erkaufte Friede war indes nur von kurzer Dauer. Die schwed. Truppen blieben im Lande, immer neue Forderungen wurden erhoben, und schon im August landete Karl X. abermals in Seeland und erneuerte den Krieg. Diesmal war es auf die vollständige Vernichtung der dän. Monarchie abgesehen; aber König F. leistete heldenmütigen Widerstand, und die Verbündeten erhielten so Zeit, zu Hilfe zu kommen. Eine holländ. Flotte erschien im Sunde; ein starkes Heer von brandenb., poln. und kaiserl. Truppen unter der Lahn von Pran Großen Kurfürsten Friedrich Wilelm von Brandenburg πν die Schweden im Winter 1658—59 von der jütländ. Halbinsel. Der schwed. Hauptsturm auf Kopenhagen 11.Febr. 1659 ward mit großem Verlust abgeschlagen. Endlich erfochten die alliierten Truppen bei Nyborg 14. Nov. 1659 einen entscheidenden Sieg, wodurch auch ganz Fünen den Schweden wieder entrissen wurde. Die allgemeinen polit. Verhältnisse machten es jedoch dem Könige F. unmöglich, die errungenen Vorteile weiter zu verfolgen. Seine Bundesgenossen schlossen einen Separatfrieden mit Schweden, und so mußte er sich 27. Mai 1660 zu Kopenhagen zu einem Friedensabschluß verstehen, der im wesentlichen die Bestimmungen des Roeskilder Friedens aufrecht erhielt. Nur die Insel Bornholm und den abgetretenen Teil von Norwegen erhielt er zurück; die übersundischen Lande blieben auf immer verloren, und auch die Verträge über Schleswig wurden bestätigt. Der König berief 8. Sept. 1660 den dän. Reichstag in Kopenhagen, um über Abhilfe der durch den Krieg entstandenen allgemeinen Not u beraten. Eine Konsumtionssteuer ward vorgeshiagen, aber der Adel berief sich auf seine Steuerfreiheit und wollte die ganze Last auf die niedern Stände wälzen. Dies erregte die größte Erbitterung, und es kam zur Sprache, daß Reichsrat und Adel die königl. Macht durch die Wahlkapitulation aufs äußerste beschränkt und fast alle nutzbaren Rechte und Domänen der Krone an sich gerissen hätten. Die Ratgeber des Königs wußten diese Stimmung geschickt zu benutzen. So vereinigten sich denn die Geistlichkeit und der Bürgerstand über durchgreifende Reformen, und der Adel mußte am Ende nachgeben. Zunächst ward dem Wahh die erbliche Regierung übertragen, dann die Wahlkapilation für nichtig erklärt und ihm anheimgestellt, eine neue Reichsverfassung zu verleihen (13., 14. Okt.). Demzufolge erhielt F. 18.Okt. und 14. Nov. 1660 die allgemeine Erbhuldigung als souveräner Erbkönig. Eine entsprechende Erklärung, die sog. Souveränetätsakte, mußte 1661 von allen Adeligen, Geistlichen und hervorragenden Bürgern in Dänemark, Norwegen und den Nebenlanden unterzeichnet werden, und die absolute Königsgewalt wurde endgültig festgestellt in dem sog. Königsgesetz vom 14. Nov. 1665. (S. Dänemark.) Diese Verfassungsveränderung ließ die Herzogtümer Schleswig-Holstein durchaus unberührt. Von dem dän. Königsgesetz (Lex Regia Danica) ist daher wohl zu unterscheiden das Primogenitur-Statut, welches König F. bereits 24. Juli 1650 zur Regelung der Erbfolge in dem königl. Anteil der Herzogtümer erlassen hatte, die sog. Lex Regia Slesvico-Holsatica. Die letzten Regierungsjahre F.s verliefen, abgesehen von einem kurzen Streite mit England (1666 —67), in Frieden. Auch mit dem neuen Mitregenten in Schleswig-Holstein, Herzog Christian Albrecht von Gottorp (1659 94), der 1667 eine Tochter des Königs heiratete, ward ein gutes Einvernehmen hergestellt. Die Gebiete zweier apanagierter Nebenlinien, Schleswig-Holstein-Sonderburg 1667 und Schleswig-Holstein-Nordburg (die ältere) 1669, welche in Konkurs gerieten, wurden vom Könige erworben. Hauptsächlich war F. beschäftigt, die Verwaltung des Königreichs neu zu ordnen, Heer und Flotte wiederherzustellen u. s. w.; außerdem wurden befestigte Handelskolonien in Guinea angelegt. Das Ansehen der Krone gegenüber dem Adel, der sich nur widerwillig in die neuen Zustände fügte, wahrte der König mit großer Eifersucht und Strenge. F. starb zu Kopenhagen 9. Febr. 1670. Ihm folgte sein Ir Christian V. riedrich IV., König von Dänemark und Norwegen, Herzog von Schleswig-Holstein, geb. zu Kopenhagen 11. Okt. 1671, beteg nach dem Tode seines Vaters Christian V. 25. Aug. 1699 den Thron. Die ersten 20 Jahre seiner Regierung fielen in die Zeit des großen Nordischen Kriegs gegen Karl XII. von Schweden, an dem er einen lebhaften Anteil nahm. Gleich nach seiner Thronbesteigung verbündete er sich mit August II., König von Polen und Kurfürsten von Sachsen, sowie mit Zar Peter I. von Rußland und überfiel dann mit übermacht das gottorpische Gebiet. Doch die Seemächte England und Holland intervenierten zu Gunsten des Herzogs, Karl XII. selbst landete auf Seeland, und so mußte König F. im Frieden zu Traventhal 18. Aug. 1700 nicht nur dem Bündnis gegen Schweden entsagen, sondern auch dem Herzoge von Gottorp einige weitere Zugeständnisse machen. Als Karl XII. nach der Niederlage bei Pultawa ein Asyl in der Türkei hatte suchen müssen, erneuerte F. das Bündnis mit dem König August II. (Juni) und dem Zaren Peter I. (Okt. 1709). Sofort wurde ein dän. Heer in den übersundischen Provinzen landet, aber von dem schwed. General Stenbock bei Helsingborg 28. Febr. 1710 gänzlich geschlagen und verjagt. Glücklicher waren die dän. Waffen auf der andern Seite. Die schwed.⸗deutschen Provinzen Bremen und Verden wurden occupiert, selbst Pommern angegriffen. Zwar kam Stenbock jetzt mit einem Heere nach Pommern, schlug die Dänen bei Gadebusch 20. Dez. 1712 und drang siegreich in Schleswig-Holstein vor, wo er (8. bis 9. Jan. 1713) die Stadt Altona in Flammen aufgehen ließ und dann mit geheimer Zustimmung des Administrators sich in der gottorp. Festung Tönningen festsetzte; aber hier wurde er von einem überlegenen russ.⸗sächs.⸗ dän. Heer umzingelt und 6. Mai 1713 zur Kapitulation gezwungen. Die Festung selbst ergab sich den Dänen erst 9. Febr. 1714. Damit war der Krieg auf dieser Seite entschieden. König F. nahm nun die gottorpischen Lande förmlich in Besitz und verkaufte die eroberten Provinzen Bremen und Verden an das Kurfürstentum Hannover. Dän. Truppen wirkten dann noch mit bei der Belagerung der schwed. Festungen Wismar und Stralsund und fochten in Norwegen glücklich gegen Karl XII. Gleichzeitig behauptete die dän. Flotte in rühmlichen Kämpfen die Herrschaft über die Ostsee. Endlich ward zu Frederiksborg 3. Juli 1720 der Friede abgeschlossen. Schweden verzichtete in demselben auf die Zollfreiheit im Sunde, welche es seit dem Frieden von Brömsebro 1645 genossen hatte, zahlte Kriegskosten u. s. w. und gab den verbündeten Herzog von Gottorp preis, worauf König F. 22. Aug. 1721 den vormals gottorpischen Anteil von Schleswig definitiv in Besitz nahm und dafür eine engl.⸗franz. Garantie erlangte. Nur der gottorpische Anteil von Holstein ward, auf Geheiß des Deutschen Kaisers, dem Herzog Karl Friedrich rückgegeben. Außerdem vereinigte F. die Reichsgrafschaft Ranzau 1725 und das Gebiet einer apanagierten Nebenlinie Schleswig-Holstein-Nordburg (die jüngere) 1730 wieder mit dem königl. Anteil der Herzogtümer. (S. Schleswig-Holstein.) Die letzten Jahre der Regierung F.s verliefen in Frieden und ohne hervorragende Ereignisse. Für Dandel und Gewerbe, Kirchen⸗ und Schulwesen geschah unter seiner Regierung manches. Auch ward 1702 der Bauernstand in Dänemark von der Leibeigenschaft befreit, was jedoch wenig bedeutete, da ein drückender Heimatszwang — blieb. In Grönland begann der norweg. Prediger Hans Egede (s. d.) seine Missionsthätigkeit (1721—36) und gab dadurch den ersten Anstoß zur Anlage der dän. Missionen und Handelsfaktoreien längs der grönländ. Westküste. König F. starb zu Kopenhagen 12. Okt. 1730. Er war in erster Ehe (1695—1721) mit der Prinzessin Luise von Mecklenburg-Güstrow vermählt, welche ihm den Thronfolger Christian VI. gebar. Wenige Wochen nach deren Tode bmlers, er 4. April 1721 die Tochter seines Großkanzlers, Gräfin Anna Sophia Reventlow, die schon seit uübe w seine besondere Gunst genossen hatte. Dieelbe wurde 30. Mai 1725 förmlich als Königin gekrönt. König Christian VI. behandelte nach seiner Thronbesteigung die Stiefmutter sehr hart, und Conversations-Lexikon. 13. Aufl. VII. Anna Sophia ward nach dem Gute Klausholm in IJuütland verwiesen, wo sie 7. Jan. 1743 starb. Frriedrich V., König von Dänemark und Norwegen, Herzog von SchleswigHolstein, geb. zu Kopenhagen 31. März 1723, war der einzige Sohn [Königs Christians VI., dem er 6. Aug. 1746 auf [dem dän. Throne folgte. Er regierte im Sinne des damaligen aufgeklärten Despotismus. Unter seinen Ministern war der hervorragendste Johann Hartwig Ernst von Bernstorff (s. d.). So geschah vieles, um Wissenschaft und Kunst, Handel, Gewerbe und Ackerbau zu heben; weniger rühmlich war die Schulden Helaitete welche den Staat mit schweren Schulden belastete. Doch wirkten dazu die auswärtigen Verhältnisse mit. Das Haus Gottorp, welches 1721 seines Anteils an Schleswig beraubt worden, hatte jetzt die Anwartschaft auf zwei große nordische Throne erlangt; der Mitregent in Holstein, Herzog Karl Peter Ulrich (173962), war 1742 Großfürst-Thronfolger von Rußland, dessen Oheim Prinz Adolf Friedrich 1743 Thronfolger in Schweden geworden. In dieser Lage schien es dem dän. Kabinett geraten, einen Vergleich zu suchen. Adolf Friedrich verstand sich 23. April 1750 zu einem Vertrage. Auch mit dem Großfürsten-Thronfolger ward wiederholt unterhandelt, aber ohne Erfolg, und kaum hatte dieser als Kaiser Peter III. den russ. Thron bestiegen (Jan. 1762), so traf er Anstalten zu einem Kriegszuge gegen Dänemark. König F. unternahm nun große Rüstungen. Ein dän. Heer unter dem Feldmarschall Grafen Saint-Germain rückte in Mecklenburg ein, den Russen entgegen, und bereits standen die beiderseitigen Vorposten einander gegenüber, als die Kunde von der Entthronung und Ermordung Peters III. eintraf. So kam der 00 nicht zum Ausbruch. Es succedierte Peters Sohn, der Großfürst Paul, als Mitregent in Holstein (1762—73), unter Vormundschaft seiner Mutter, der Kaiserin Katharina II. von Rußland. Mit dieser einigte der dän. Hof sich sofort über einen vorläufigen Vergleich, und bald wurden sogar Unterhandlungen über einen Austausch des gottorpischen Anteils von Holstein gegen die Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst angeknüpft, welche jedoch erst nach dem Tode F.s zum Abschluß kamen. Dagegen war bereits 1761 das Gebiet einer apanagierten Nebenlinie, Schleswig-Holstein-Plön, mit dem königl. Anteil vereinigt worden. (S. Schleswig-Holstein.) F. starb 14. Jan. 1766. Er war zweimal verheiratet. Der ersten Ehe mit Prinzessin Luise von England (1743 —51) entstammte der Thronfolger Christian VII., Vater Friedrichs VI. (s. d.); der zweiten Ehe mit Prinzessin Juliane Marie von Braunschweig-Wolfenbüttel (seit 1752) aber der Erbprinz Friedrich, geb. 1753, gest. 1805, Vater Christians VIII. und Großvater Friedrichs VII. (s. d.). F. war ein eifriger Beförderer von Kunst und Wissenschaft. Dem deutschen Dichter Klopstock, den er nach Kopenhagen kommen ließ, hatte er ein Jahrgehalt ausgesetzt. Der «Messiaso desselben ist F. gewidmet.