Friedrich Wilhelm I., Kurfürst von Hessen, geb. 20. Aug. 1802, der einzige Sohn des Kurfürsten Wilhelm II. und der Kurfürstin Auguste Friederile Christiane, der Tochter Friedrich Wilhelms II. von Preußen, machte seine Studien 1823 und 1824 in Marburg und Leipzig, lebte dann abwechselnd teils in Bonn und Mainz, teils in Fulda, bis ihn die Ereignisse von 1830 zur Regierung beriefen. Sein Vater, der seine Residenz (April 1831) nach Hanau verlegt hatte, übertrug 195 (30. Sept. 1831) nicht nur die Mitregentschaft, sondern auch, bis er seinen bleibenden Aufenthalt wieder in assel nehmen würde, die alleinige Regierung. F. führte dieselbe bis zum Tode seines Vaters unter manchen Streitigkeiten mit der Landesvertretung, die veranlaßt waren durch sein Bestreben, die hemmenden Formen der Verfassung von 1831 zu beseitigen und eine günstige Majorität in der Ständeversammlung herzustellen. Rach dem Tode seines Vaters (20. Nov. 1847) machte F. einen Versuch, sich der Verbindlichteit gegenüber der Verfassung zu entledigen, der jedoch an der Haltung des Militärs scheiterte. Seine Regierung war seitdem eine fast ununterbrochene Reihe von Konflikten mit der Landesvertretung. (S. Hessen-Kassel.) In den Verwickelungen, die dem Ausbruch des Deutschen Kriegs von 1866 vorausgingen, stand F. auf der Seite des Bundestags und Ssterreichs, dessen Antrag 109 Mobilmachung der Bundesarmee (gegen Preußen der kurhess. Gesandte beistimmte (14. Juni 1866). Da er gleich den Königen von Hannover und Sachsen das ihm von seiten der preuß. Regierung gestellte Ultimatum verwarf, so wurde an ihn der Krieg erklärt, und eine preuß. Division rückte unter General von Beyer in Kurhessen ein (16. Juni). Während seine Truppen, durch den schnellen Einmarsch überrascht, nach dem Fuldaischen wichen und zum 8. Armeekorps stießen, blieb er selbst auf Wilhelmshöhe zurück, von wo aus er jedes Zugeständnis an Preußen, das seine Neutralität und die Rückberufung seiner Truppen verlangte, hartnäckig verweigerte. Infolge dessen wurde er 23. Juni verhaftet, unter militär. Bedeckung nach Stettin abgeführt und dort im königl. Schlosse interniert. Durch den Prager Frieden wurde Kurhessen mit Osterreichs Zustimmung dem preuß. Staate einverleibt. Zu einem Verzicht auf seine Hoheitsrechte war der gefangene Kurfürst nicht zu bewegen; jedoch kam 17. Sept. 1867 ein Vertrag zu Stande, in welchem er versprach, seine Unterthanen, Truppen, Staats-⸗ und Hofdiener von dem ihm geleisteten Eide zu entbinden, wogegen ihm für seine Person das lebenslängliche Nutznießungsrecht am gesamten kurfürstl. hess. Familienfideikommiß, eine Abfindungssumme von 600000 Thlrn. und das Benutzungsrecht der Schlösser in der Provinz Hanau (auf das der Schlösser in den übrigen Landesteilen mußte er 4 hte or zugesichert wurde. Nach seiner Freilassung lebte er teils auf seinem Gute in Horowitz (Böhmen), teils in Prag, wo er das Palais es Fürsten Windischgrätz angekauft hatte. Seine durch Druckschriften fortgesetzten Agitationen gegen die preuß. Herrschaft in Hessen Bunc zur Folge, daß über das ihm zur Nutznießung abgetretene Fideikommißvermögen von Preußen Beschlagnahme verhängt wurde. Auch die Ereignisse von 1870/71 vermochten ihn nicht, auf die Wiederherstellung seines Throns zu verzichten, und so starb er unver-Prag mit Preußen 6. Jan. 1875 zu Horzowitz bei rag. F. war morganatisch vermählt mit Gertrude, geborenen Falkenstein (geb. zu Bonn 18. Mai 1806), der geschiedenen Gattin des preuß. Lieutenants Lehmann, die er 1831 zur Gräfin von Schaumburg und 1853 zur Fürstin von Hanau erhoben hatte, und welche in der Nacht vom 9. zum 10. Juli 1882 zu Prag starb. Außer dieser seiner Witwe hinterließ der Kurfürst sechs Söhne und drei Töchter, welche den Titel ihrer Mutter führen und sein Privatvermögen erbten. Das Anrecht auf das Frisdnich von Hessen t ging auf den Landgrafen riedrich von Hessen (Rumpenheim) über, der mit der Krone Preußen einen Vertrag abgeschlossen und den Titel Königliche Hoheit erhalten hatte.