Gagern (Friedr. Balduin, Freiherr von), ältester Sohn des vorigen, niederländ. General, geb. 24. Okt. 1794 zu Weilburg in Nassau, bezog 1810 die Universität Göttingen, gab aber bald die akademischen Studien auf, um sich für den Militärdienst vorzubereiten. Er trat dann in das österr. Heer, nahm an dem russ. Feldzuge und den Kämpfen von Dresden, Kulm und Leipzig teil, ging hierauf, dem Wunsche seines Vaters gemäß, in niederländische Dienste über und kämpfte mit Auszeichnung in den Schlachten von 1815. In den J. 1824 und 1825 war G. für Luxemburg Mitglied der Bundesmilitärkommission. Die Ereignisse von 1830 und 1831 gaben ihm Gelegenheit, in seiner Stellung als Major und Chef im Generalstabe des Herzogs Bernhard von Weimar auch seine praktische Befähigung darzuthun. Er war 1839 Begleiter des Prinzen Alexander auf dessen Reise nach Rußland, und 1843, nachdem er inzwischen zum General befördert war, erhielt er eine wichtige Mission nach Ostindien. Nach seiner Rückkehr 1847 wurde er Gouverneur im Haag und Territorialkommandant in Südholland. Im Frühjahr 1848 nahm er Urlaub zu einer Reise nach Deutschland. Im Badischen Seekreise war eben der Heckersche Aufstand ausgebrochen, und G. übernahm, ohne die nachgesuchte Genehmigung der niederländ. Regierung abzuwarten, unter Vermittelung der deütschen Centralbehörde den von Baden ihm angetragenen Oberbefehl gegen die Freischaren. Vergebens suchte er, als er bei Kandern 20. April auf sie stieß, die Führer von ihrem Vorhaben abzubringen. Nach einer erfolglosen Unterredung mit Hecker war er eben im Begriff, die Maßregeln zum Angriff zu vollziehen, als ihn die Kugeln der Freischärler trafen, sodaß er nach wenigen Minuten verschied. Mit tiefer Bildung und den tüchtigsten Fachkenntnissen verband G. eine Mischung von Ernst und Milde, von Strenge und humaner, freisinniger Denkungsart, die ihm in allen Kreisen Anerkennung erwarb. Vgl. Heinr. von Gagern, Das Leben des Generals Friedrich von G. (3 Bde., Heidelb. und Lpz. 1856 —57), Das Gefecht bei Kandern und der Tod des Generals von G. (nach offiziellen Aktenstücken, Karlsr. 1848).