FeedGagern (Heinr. Wilh. Aug., Freiherr von)
GeschichteBrockhaus 1882

Gagern (Heinr. Wilh. Aug., Freiherr von), der dritte Sohn von Hans Christoph Ernst von G., geb. 20. Aug. 1799 zu Bayreuth, war für die militärische Laufbahn bestimmt und erhielt 1812 — 14 der Militärschule zu München seine Vorbildung. Als Napoleon I. von Elba zurückkehrte, trat G. in nassauische Dienste und nahm als Lieutenant an der Schlacht bei Waterloo teil. Nach dem Frieden wandte er sich jedoch den jurist. Studien zu, denen seit 1816 in Heidelberg, Göttingen und Jena oblag. Auch nahm er lebhaften Anteil an den ersten burschenschaftlichen Verbindungen und ging 1819 nach Genf zu weiterer wissenschaftlicher Ausbildung. Nach dem Eintritt in den großherzogl. hess. Staatsdienst ward G. 1821 Assessor bei dem Landgericht zu Lorsch, dann vorübergehend Ministerialsekretär, 1824 Regierungsassessor und 1829 Regierungsrat, 18²⁷ dur Zir er eine Broschüre cuber die Verlängerung der Finanzperioden und Gesetzgebungslandtage, worin er den Antrag auf Verwandlung der dreijährigen Finanzperioden in sechsjährige bekämpfte. Die Wahlen von 1832 beriefen ihn in die Zweite Kammer. Der eheme welche er auf diesem bewegten Landtage für eine freisinnige Ausbildung des staatlichen Lebens entfaltete, folgte im Nov. 1833 seine Entlassung aus dem Staatsdienste. Er verzichtete auf die ihm bewilligte Pension, beschäftigte sich zur Sicherung seiner Unabhängigkeit mit Landwirtschaft auf dem von seinem Vater erpachteten Gute Monsheim und setzte nach seiner Wiedererwählung auch auf den beiden folgenden Landtagen den Kampf gegen das herrschende System fort. Als die Regierung 1846 den Versuch machte, durch eine neue Civilgesetzgebung die rheinhess. Institutionen zu beseitigen, wies er in einer umfängchen Schrift das Verfassungswidrige dieses Vorgehens und die Unwahrheit der scheinkonstitutionellen Zustände schonungslos nach. Die Ereignisse vom Febr. 1848 waren für seine weitere Laufbahn entscheidend. Der Erbgroßherzog wurde 5. März zum Mitregenten ernannt und G. an die Spitze der Verwaltung berufen, von welcher er jedoch, da ihn die Angelegenheiten des weitern Vaterlandes vollständig in Anspruch nahmen, bald wieder zurücktrat. G.s geistige Begabung sowie die Desens liese Frische und das Imponierende seines esens ließen ihn als zur polit. Laufbahn besonders eeignet acheude r. Überdies stimmte der von ihm in entsprechende Form gebrachte Plan, den bisherien Staatenbestand unter wahrhaft konstitutionelen Regierungen zu erhalten, dem Deutschen Reiche aber die gebührende Weltstellung durch ein Parlament und durch die Oberherrlichkeit eines mächtigen Erbfürsten zu sichern, so vollkommen mit den Ideen des gemäßigten Liberalismus überein, daß G. nicht nur auf die heidelberger Versammlung vom 5. März und auf das 31. März in Frankfurt a. M. zusammentretende Vorparlament großen Einfluß gewann, sondern auch zum Präsidenten der 18. Mai eröffneten Deutschen Nationalversammlung gewählt wurde. Während der ersten enthusiastischen Phase des Bewegungsjahres erfreute sich G. des allgemeinsten Vertrauens und übernahm die Führung der bundesstaatlichen Partei. Als die Hoffnung auf eine rasche Verständigung mit den Regierungen sich als nichtig erwies, beantragte er, mit einem akühnen Griffo, die provisorische Centralgewalt von der Nationalversammlung einsetzen zu lassen, worauf die Wahl des Erzherzogs Johann zum Reichsverweser erfolgte. G. selbst erhielt bei der Wahl 52 Stimmen. Die Verwickelungen, welche die deutsche Verfassungsfrage, insbesondere das Verhältnis zu Österreich, brachte, änderten indessen alsbald auch G.s Stellung. G. sprach seine Ansicht bereits bei Beratung der ersten Paragraphen des Verfassungsentwurfs (26. Okt.) in dem Vorschlage aus, Osterreich mit dem übrigen Deutschland in einen unauflöslichen Bund zu verknüpfen. Inzwischen trat aber der Umschwung in Osterreich ein und infolge dessen zu Frankfurt die Spaltung in der bisherigen Majsorität zwischen Österreichern und Nichtösterreichern. Schmerling und seine Landsleute schieden aus dem Reichsministerium (15. Dez.), an dessen Spitze nun G. trat. Das Programm, welches er 18. Dez. 1848 dem Parlament vorlegte, knüpfte an die früher ausgesprochenen Gedanken an und fand seine Rechtfertigung in der zu Kremsier verkündigten Politik des neuen österr. Ministeriums. Das Sonderverhältnis Ssterreichs sollte anerkannt, das übrige Deutschland zu einem Bundesstaate vereinigt und das Unionsverhältnis Osterreichs zu Deutschland in einer besondern Akte geordnet werden. Nach heftigem Kampfe ward dieses Programm (Jan. 1849) von dem Parlament angenommen und damit die Richtung der Verfassungsarbeiten bestimmt. (S. Deutschland und Deutsches Reich.) Nachdem jedoch 21. März 1849 der Antrag Welckers, die Verfassung im ganzen anzunehmen, etwaige Verbesserungen den folgenden Reichstagen vorzubehalten und dem König von Preußen die erbliche Kaiserwürde zu übertragen, verworfen worden, nahm G. mit dem gesamten Reichsministerium seine Entlassung; doch verwaltete er noch interimistisch die Geschäfte. Die Kaiserwahl vom 28. März hatte zwar das den Wünschen G.s entsprechende Resultat, aber die Zurückweisung der Kaiserkrone seitens des Königs von Preußen +π das ganze mühsam zu Stande gebrachte Werk völlig in Frage. G. suchte zwischen dem Widerstreben der Regierungen und dem Drängen der demokratischen Parteien vergebens einen versöhnenden Ausweg zu finden. Nachdem er durch die Bildung des Reichsministeriums Grävell-Detmold-Wittgenstein von der Führung der Geschäfte definitiv entbunden, versuchte er vergeblich gegen extreme Entschlüsse der Nationalversammlung anzukämpfen. Die Einsicht in die Fruchtlosigkeit solchen Bemühens bewog ihn endlich mit seinen Freunden zum Austritt (20. Mai). Als dann Preußen in dem Dreikönigsbündnis die Sache der Nationalversammlung aufnehmen zu wollen schien, war es G., der die Hand abermals dazu bot und mit seinen Freunden auf der Versammlung zu Gotha eine Verständigung in diesem Sinne erwirken half. In das Unionsparlament zu Erfurt gewählt (März 1850), wirkte er hier in derselben Richtung und ward einer der Leiter der bundesstaatlichen Partei, welche auch die Annahme des Verfassungsentwurfs durchsetzte. Aber der Umschwung in der preuß. Politik begrub vollends die dürftigen Hoffnungen, die man auf das Gelingen der sog. Union gesetzt hatte. G. bot hierauf,‚ als im Sommer 1850 der schlesw.⸗holstein. Krieg wieder ausbrach, den Herzogtümern nach der Schlacht bei Idstedt seine Dienste an und machte als Major den Rest des unglücklichen Feldzugs mit. Nach dem Ende des dortigen Kampfes zog er sich in das Privatleben zurück. Anfang 1852 verkaufte er sein Gut Monsheim und siedelte mit seiner Familie nach Heidelberg über; hier schrieb er die Biographie seines Bruders Friedrich. Seit 1862 trat G. offen auf die Seite des in konstitutionelle Bahnen einlenkenden Österreich und gesellte sich der sog. großdeutschen Partei zu. Als Grund dieser polit. Wandlung wird angeführt, daß er sich von Preußen, das auf keine seiner nationalen Ideen eingegangen sei und ihm stets seine Unterstützung versagt habe, gekränkt gefühlt und nun in der Regeneration Osterreichs das Heil Deutschlands gesehen habe. Anfang Jan. 1864 ging er als'großherzogl. hess. Gesandter an 4⁵² Gagern (Maximilian, Freiherr den Hof nach Wien, wurde nach Aufhebung dieses Postens 1872 pensioniert und kehrte nach Hessen zurück; er starb 22. Mai 1880 zu Darmstadt.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 450Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

Auf derselben Druckseite 4

Ähnliche Artikel 6

Mehr aus Geschichte 6