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ReligionBrockhaus 1882

Gallikanismus als ein Sieg desselben betrachtet. Die Revolution stürzte die kirchliche Verfassung Frankreichs gänzlich um. Den Geistlichen wurden ihre Güter und Einkünfte genommen, die Schulen und Seminarien zur Bildung von Geistlichen aufgehoben, ja zuletzt die Kirche selbst zeitweilig abgeschafft. Bonaparte stellte indessen als Erster Konsul der Republik durch das mit dem Papste Pius VII. geschlossene Konkordat 1801 die kirchlichen Verhältnisse wieder fest. Die organischen Artikel von 1802 machten die gallikanischen Kirchenfreiheiten von neuem geltend. Nachdem Napoleon darauf als Kaiser mit dem Papste Pius VII. zerfallen war, erhob ein eluh Dekret vom 25. Kirch 1810 die vier Artikel der Gallikanischen eirche zum Reichsgesetze. Da aber auch der franz. Cpistopat selbst die päpstl. Bestätigung der vom Kaiser ernannten Bischöfe für unerläßlich erklärte, wurden neue Unterhandlungen mit dem Papste eingeleitet, welcher im Drange der Umstände 1811 die vom Kaiser eingesetzten Bischöfe bestätigte und 1813 zu Fontainebleau ein Konkordat mit Napoleon abschloß, welches er jedoch, sobald er 1814 nach Rom zurückgekehrt war, als abgedrungen für nichtig erklärte. Mit der Rückkehr der Bourbonen kamen auch die vertriebenen Bischöfe zurück, worauf Ludwig XVIII. mit Papst Pius VII. 1817 ein neues Konkordat abschloß, welches in mehrern Beziehungen den Oasdelbe der Gallikanischen Kirche zu nahe trat. Dasselbe scheiterte jedoch an dem Widerspruche der Kammer und den im Volke ausgebrochenen Unruhen. Darauf ließ die Regierung 1824 alle Obern und Professoren der bischöfl. Seminarien und 1826 alle Bischöfe feierlich erklären, daß sie an den Satzungen von 1682 festhielten. Unter der Juliregierung (seit 1830) ruhte der Streit zwischen Gallikanismus und Ultramontanismus fast gänzlich. Wie anderwärts, so traten auch in Frankreich die alten Gegensätze hinter die neuen Kämpfe der liberalen und der kath. Partei zurück. Indessen brachte auch die Februarrevolution von 1848 keine wesentlichen Anderungen in der Gesetzgebung. Napoleon III. bedurfte des Beistandes des Papstes und der Bischöfe zur Befestigung seines Thrones. Die Einverleibung des größten Teils des Kirchenstaates in das ——..— Italien infolge des Kriegs von 1859 veranlaßte den franz. Epistopat, seine Sympathien für das bedrängte Ober-Wese der Kirche zuweilen auf sehr demonstrative eise an den Tag zu legen. Auf dem Vatikanischen Konzil (s. d.) trat ein großer Teil der franz. Bischöfe, der Erzbischof von Paris an der Spitze, noch einmal für die alten Kirchenfreiheiten und egen die päpstl. Unfehlbarkeit auf. Aber nach der roklamation der vaticanischen Dekrete unterwar⸗ * sie sich ohne Ausnahme. Damit ist der völlige erzicht des franz. Episkopats auf die gallikanischen Callfauis zur Thatsache geworden, und während der Hallikanismus höchstens noch von vereinzelten Politikern vertreten wird, hat sich der Klerus ausnahmslos den ultramontanen und jesuitischen Tendenzen in die Arme geworfen. Die dritte franz. Republik machte anfangs den ultramontanen Bestrebungen eine Konzession nach der andern. Seit der Präsidentschaft Grévys ist das Streben zur Geltung gekommen, die klerikalen Einflüsse auf die Jugenderziehung möglichst zurückzudrängen; aber der alte Gallikanismus ist nur noch eine histor. Reminiscenz. Vgl. Dupin, „Les libertés de l'église gallicanen (Par. 1824; neue Ausg. 1860); Puyol, AEtudes historiques et critiquè sur la renovation du Gallicanisme au commencement du 17² siècle Bde., Par. 1876).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 492Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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