Gastfreundschaft war im Altertume eine durch Religion und Sitte begründete Einrichtung, die gepriesenste Tugend, die mit großer Treue und Aufrichtigkeit bei allen einigermaßen civilisierten Völkern geübt wurde. Bei den meisten Völkern des Altertums wurde die Tugend der Gastlichkeit auch noch durch die Religion empfohlen, wie in den mosaischen Urkunden, bei den religiösen Bestimmungen der Griechen, Araber und Germanen. Wohl keine Nation übertraf darin die Araber, die auch noch jetzt diese Sitte streng beobachten, indem bei ihnen der Einkehrende brüderlich aufgenommen und mit dem Tüewt was der Hauswirt zu gewähren vermag, bewirtet wird. Die schönsten und erhebendsten Beweise von G. bietet indessen das heroische Zeitalter Griechenlands, wie sie in den Homerischen Gesängen geschildert werden. Zeus, der deshalb den Namen des Gastlichen führte (Xenios), umfaßte mit seinem Schutze alle Fremdlinge ohne Ausnahme, und alle fanden Aufnahme und Pflege an dem gastlichen Herde. Bei Gliedern befreundeter Familien geschah dies mit um so größerer Liebe und Sorgfalt; aber auch ganz unbekannte Fremdlinge wurden mit Menschenfreundlichkeit und Güte behandelt, wie Odysseus auf seinen Irrfahrten von den harmlosen und lebenslustigen Phäaken. Jeder Einkehrende wurde gebadet, umgekleidet, bewirtet, und man erfreute sich seiner Erzählung. Erst nach einigen Tagen, wenn der Fremde nicht eher schon freiwillig sich zu erkennen gegeben hatte, forschte man nach dessen Namen, Abkunft und Heimat. Schon frühzeitig entstanden im griech. Altertum besondere Verträge der G. Einzelne nämlich, die bei dem zunehmenden Verkehre zu häufigen Reisen sich Le. nötigt sahen, gelobten einander gegenseitige Bewirtung und Aufnahme, so oft ein Geschäft sie zueinander führen würde, und zwar nicht nur für sich, sondern auch für ihre Kinder und weitern Nachkommen. Als Wiedererkennungszeichen bediente man sich hierbei der Hälfte eines von den Vätern gebrochenen Rings oder einer andern Marke, und jeder, der sich so als Gastfreund bewährte, wurde nicht nur mit der größten Zuvorkommenheit verpflegt, sondern auch beim Weggange mit Gastgeschenken geehrt, welche dann in der Familie des Empfängers als Gegenstände von besonderm Werte forterbten. Bei den Römern gestaltete sich das Gastverhältnis (hospitium) nach dem Vorbilde der Griechen, nur wurde bei ihnen die rechtliche Seite schärfer als bei diesen ausgebildet. Die Verträge wurden zwischen zwei selbständigen Gemeinden, oder zwischen zwei einzelnen Personen, oder zwischen einer einzelnen Person und einer Gemeinde geschlossen und lösten sich nur durch eine förmliche Kündigung auf. Unter andern Umständen und in ganz anderer Weise erneuerte sich die Hochhaltung der G. im Mittelalter, wo sie hauptsächlich von gewissen Klassen, wie von Mönschen und Einsiedlern, aber auch auf den Ritterburgen und in beschränktem Umfange selbst in den Städten geübt wurde. In unsern gegenwärtigen Verhältnissen ist die übung der G. im Sinne der Alten weder notwendig noch möglich; dagegen ist sie bei den patriarchalisch lebenden Völkern des Orients, ihren Lebensverhältnissen gemäß, immer „noch eine geheiligte Sitte. Gast⸗ und Wirtshäuser im heutigen Sinne (cauponae, popinae, tabernae) gab es schon im Altertume in großer Zahl. Großenteils waren diese räucherigen und, wie Horaz sagt: afettigen Stuben » für die niedrigste Klasse der Bevölkerung bestimmt, die sich hier ohne zu große Bequemlichkeit restaurierte, zechte, tanzte und Neuigkeiten erzählte. Aber es gab auch Tabernen, in welchen seinere Genüsse vornehme Leute fesselten und in denen man (zumal mit Hazardspiel und feilen Weibern) ein Vermögen durchbringen konnte. Ebenso entstanden durch das Bedürfnis G. (deversoria) und Ausspanne (stabula) für Reisende, die an den owohl für Orten keine Gastfreunde besaßen. Sowohl für die Zwecke der Verwaltung als des Handels, überhaupt des Verkehrs trug man an allen großen Straßen für Stationen zum Pferdewechsel (mutatio) und Nachtquartier (mansio) Sorge, und die benachbarten Gutsbesitzer legten auch Tabernen an, die sie verpachteten oder durch Sklaven bewirtschaften ließen. Wie auch heute vielfach, so hatten die G. schon damals ihre Schilde und Bezeichnungen: zum Hahn, Adler, Drachen, Apfel, Rad, Merkur u. s. w., und ebenso fehlte es nicht an den Rechnungen, wovon uns schon aus der röm. Kaiserzeit Proben erhalten sind. Im Mittelalter stand das Wirtshauswesen im ganzen auf derselben niedrigen Stufe der Entwickelung, auch mußte die Gastlichkeit der Burgen und Klöster den vielen Mängeln desselben manchen Ersatz verschaffen. Um die Mitte des 16. Jahrh. beschreibt Erasmus von Rotterdam die deutschen G. als höchst unbequem und schmutzig. Der wirklich bemerkbare Fortschritt ging von Frankreich aus, wo etwa seit der zweiten Hälfte des 17. Jahrh., zunächst in Paris, die G. in moderner Weise eingerichtet wurden, sodaß sie ebensowohl für die Aufnahme einer größern Zahl von Fremden wie für einen gewissen Comfort derselben zu sorgen vermochten. Sie bezeichneten sich als Hotels, meist mit spezieller Hinzufügung des Namens der Nationalität oder Stadt, für deren Angehörige sie zunächst bestimmt waren. In den übrigen Ländern sanden sie bald Nachahmung; in Deutschland wurde ihre Bezeichnung später vielfach mit „Hofo, z. B. Augsburger, Württemberger Hof, vertauscht. In neuerer Zeit, namentlich infolge der Eisenbahnen und der Dampfschiffahrt, hat der Fremdenverkehr und dadurch auch das Gasthofswesen, besonders in den Verkehrscentren, den Residenzen, großen Handelsplätzen, Bädern und Hauptstationen der Touristenwelt, einen bedeutenden Aufschwung genommen. So reihte vorzüglich in den besuchtesten Ortschaften der Schweiz ein Fremdenpalast sich an den andern; noch großartiger sind die Riesenhotels der Amerikaner, die in neuester Zeit auch in London, Paris und Berlin Nachahmung fanden, wie denn überhaupt die Einrichtung der Hotels ersten Ranges bezüglich ihres Comforts und Glanzes mehr und mehr ein internationales Gepräge annimmt. In Deutschland haben die rechtlichen Grundlagen des Wirtschaftswesens durch das Gewerbegesetz für das Deutsche Reich vom 21. Juli 1869 wesentliche Veränderungen erhalten. War früher der Betrieb in beschränkter Weise an eine persönliche Konzession oder Realgerechtsame gebunden, so wurde er von nun an unter weniger einschränkenden Bedingungen freigegeben. Ihrerseits Jen die deutschen Gastwirte zur Pflege ihrer Interessen Fachblätter gegründet und einen allgemeinen Verein gebildet, der seither alle Jahre seine Versammlungen abgehalten hat. In Holland wie auch in Ostfriesland bezeichnet man mit Gasthaus (holländ. gasthuis) ein Hospital. Vgl. Fr. M. und Ed. Fournier, 4Histoire des hötellerieso (Par. 1859); Guyer, «Das Hotelwesen der Gegenwart (Zür. 1874).