FeedGebetsriemen
ReligionBrockhaus 1882

Gebetsriemen, rabbinisch Tephillin, hellenistisch Phylakterien (Evangelium Matthäi 22,5), heißen bei den Juden die Riemen, an welchen Pergamentstreifen mit den Gesetzesworten 2 Mos. 13,9; 5 Mos. 6, s befestigt sind. Dieselben werden von den männlichen, mehr als 13jährigen Juden beim Beten an Stirn und linken Arm gebunden, zur buchstäblichen Erfüllung des Gebotes: Es sei dir ein Zeichen über deiner Hand und eine Erinnerung zwischen deinen Augen, daß das Gesetz Gottes in deinem Munde sein soll.v Gebetverhör heißt die von Geistlichen mit Gemeindegliedern vorgenommene Glaubensprüfung. Dergleichen Prüfungen bestehen in mancherlei Formen als Patenprüfung, Beichtverhör, Brautexamen, Katechismusexamen u. s. w. in den verschiedensten christl. Kirchen von alters her. Der Name G. ist speziell blich für die in Schweden und Ostpreußen seit der Reformationszeit bestehenden Prüfungen. In Schweden unterscheidet man Predigtverhöre (nach dem Gottesdienst), Verlobtenverhöre, Kirchenverhöre (bei Visitationen), Katechismusverhöre, Fastenverhöre, Frühpredigtverhöre (an Stelle des Gottesdienstes), Hausverhöre, Flyttningsverhöre (zum Zweck der Ausstellung eines Predigerscheins beim Wohnungswechsel). In Ostpreußen, wo das G. kirchenordnungsmäßig geregelt ist, besteht es in Hausverhören, welche in den einzelnen Häusern reihum gehen und zu welchen die ganze Gemeinde zu erscheinen hat. Die Gemeindeglieder haben dabei die Verpflichtung, dem Pfarrer die Fuhre zu stellen und ihn zu bewirten, doch ist die ganze Einrichtung im Absterben begriffen. Vgl. von Schubert, «Schwedens Kirchenverfassung und Unterrichtsweseno (2 Bde., Greifswald 1821); Knös, „Die vornehmsten Eigentümlichkeiten der schwed. Kirchenverfassungo (Stuttg. 1852).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 613Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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