FeedGebet
ReligionBrockhaus 1882

Gebet ist im allgemeinen jede fromme Erhebung des menschlichen Geistes zum göttlichen, in 14 jener sich seine Abhängigkeit von diesem zum Bewußtsein bringt und dabei sich ihm als Ich dem Du gegenüberstellt. Insbesondere aber versteht man darunter eine in die ausdrückliche Form der Anrede gekleidete Erhebung zu Gott. Der Wortbedeutung nach ist Beten so viel wie Bitten, der Sprachgebrauch aber, durch den engen Zusammenhang Amede Bitten und Danken bestimmt, pflegt jede nrede an Gott, möge sie nun Bitte, Dank oder auch nur überhaupt die Verherrlichung der Ehre Gottes zum Gegenstande haben, G. zu nennen. Man unterscheidet daher Bitt⸗, Dank⸗ und Lobgebete. Seiner Form nach kann das G. in bloß gedachten oder auch in ausgesprochenen Worten bestehen, vom einzelnen oder von vielen gemeinsam gehalten werden. Gewöhnlich pflegt die Gebetsstimmung auch in äußern Geberden sich auszudrücken, wie im Aufstehen oder Niederknien. Die Alten pflegten beim G. die Hände zum Himmel emporzustrecken; bei den Christen, welche lich. de derselben Sitte folgten, ward es später üblich, die Hände zu falten. Die Griechen beteten mit unbedecktem, die Römer und Juden mit bedecktem Haupte, wogegen in den heidenchristlichen Gemeinden frühzeitig die griech. Sitte herrschend wurde, wenigstens für die Männer, während das Gegenteil den Frauen geboten wurde (1 Kor. 11, 4 fg.). Die Sitte, stehend zu be⸗ „ten, kam von den Juden zu den Christen (Mark. 11, 25); als Zeichen besonderer Zerknirschung gilt auch auch Erfolge im Gebiete des leiblichen Lebens, Einwirkungen auf das eigene oder auf fremdes Schicksal u. s. w. erwartet. Aber auch die vergeistigteste Religiosität kann sich des Glaubens an Erhörbarentschlagen, wenn sie gleich dessen unmittelbaren Erfolg streng auf die Sphäre des geistigen Lebens beschränkt und sowohl das G. als seine Wirkung als eingeschlossen denkt in die unverbrüchlich göttliche Weltordnung. Von einer durch das menschliche G. herbeizuführenden Abänderung göttlicher Ratschlüsse kann freilich bei einem philosophisch geläuterten Gottesbewußtsein keine Rede sein, wohl aber ist die Art, in welcher der göttliche Geist sich dem menschlichen offenbart, eine verschiedene, je nach der Stellung des Menschen zu Gott, daher die Erhebung des Herzens zu dem Unendlichen für das höhere Leben des Geistes niemals ohne Frucht bleiben kann. Da aber gerade die Förderung des menschlichen Lebens in der lebendigen Gemeinschaft mit Gott oder das Kommen des göttlichen Reichsder eigentlichste und würdigste Gegenstand jedes G. sein soll, so erhellt, wie jedes in diesem Sinne an Gott gerichtete G. schon in sich selbst der Erhörung gewiß ist. Hiermit sind G., welche nicht schlechthin das sittlich⸗-religiöse Leben des Betenden selbst zum Gegenstand haben, zwar nicht ausgeschlossen, ihr unmittelbarer religiöser Wert beruht aber nicht sowohl in einem bestimmenden Einflusse auf den göttlichen Willen als darin, daß sie den Betenden selbst, sei es zur frommen Ergebung in diesen Willen, sei es zu dankbarer Verehrung des göttlichen Waltens, geschickt machen. Als die eigentümlichschristl. Form des G. ist das Gebet im Namen Jesu zu betrachten, in dem die altkirchliche Vorstellung eine Berufung auf Jesu stellvertretendes Leiden und Sterben, als welches dem Gläubigen ein Anrecht auf Gewährung des zu Bittenden erworben habe, erblickt, daher ältere Gebetsformeln mit den Worten aum Jesu Christi, deines lieben Sohnes willeno» zu schließen pflegen. Schleiermacher bezeichnete es dagegen als das G. in den Angelegenheiten Jesu oder um die Förderung des göttlichen Reichs ein übereinstimmung mit den göttlichen Ordnungen, in welchen Christus seine Kirche regierto, und forderte, daß jedes G. des Christen in ein G. im Namen Jesu übergehe, beim öffentlichen Gottesdienste aber überhaupt kein anderes gehört werden solle. Hiernach ist das G. im Namen Jesu das G. um Förderung wahrhaft christl. Lebens in den Einzelnen ebenso wie in der Gemeinschaft, oder um fortschreitende Verwirklichung des Werkes Christi in der Welt, worin alles, was zu unserer religiösen und sittlichen Vollendung gehört, eingeschlossen ist.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 611Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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