Geistliche Bank hießen in dem Reichsfürstenrat des alten deutschen Reichstags die geistlichen uch die oder Prälaten. Seit dem 15. Jahrh. hatten ch die Reichsstände, d. h. diejenigen, die Sitz und Stimme auf den Reichstagen hatten, zu drei Kollegien abgeschlossen, dem Kollegium der Kurfürsten, dem der Fürsten oder dem Reichsfürstenrat und dem der Städte. Im Fürstenrate waren in den letzten Zeiten des Reichs 33 geistliche und 61 weltliche Stimmen vertreten, ihre Inhaber saßen getrennt, daher die Bezeichnung: geistliche und weltliche Bank.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 695Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei