Fürstenbank, Bezeichnung für die auf dem frühern deutschen Reichstage mit Virilstimmen ausgestatteten Reichsfürsten. Der Reichsfürstenrat zerfiel in zwei Bänke, die geistliche und weltliche, die bis 1803 zufamment 94 Stimmen umfaßten, zu denen noch 6 Kuriatstimmen, nämlich zwei Prälatenbänke und vier Grafenbänke hinzukamen. Zur geistlichen Bank gehörten außer den Bischöfen und gefürsteten Abten auch Österreich nebst Burgund und zwar lediglich aus dem Grunde, um Ssterreich einen Vorrang vor Bayern einzuräumen, welches die erste Stimme auf der weltlichen Bank führte. Die Rangordnung war genau geregelt und zwar folgte immer auf eine Stimme der geistlichen Bank eine Stimme der weltlichen. Von der geistlichen Bank wurden nach den Säkularisationen des Westfälischen Friedens die säkularisierten Stimmen auf einen gleichen Platz in der weltlichen Fürstenbank übertragen und für die prot. Bischöfe (Lübeck, Osnabrück alternierend) eine Querbanko abgezweigt. Die zahlreichen Rangstreitigkeiten unter den geistlichen und weltlichen Fürsten wurden zum großen Teil dadurch erledigt, daß sie im Vorrange miteinander alternierten; es wurden darüber zahlreiche «Alternationsrezesser abgeschlossen. Nach dem Luneviller Frieden kamen sehr viele Stimmen sowohl auf der geistlichen als der weltlichen Fürstenbank durch die Abtretung an Frankreich und durch die Säkularisationen in Wegfall; zwar sollte die Einteilung des Fürstenrats in die geistliche und weltliche Bank beibehalten werden, die Auflösung des Reichs machte aber diesen Einrichtungen ein jähes Ende.